Bald ziehen die etablierten Politiker im Rahmen ihres Bundestagswahlkampfes auch durch Sachsen und wollen mit den üblichen Floskeln um Wählerstimmen werben. Was meint Ihr, sollten Laschet, Spahn, Baerbock und Co bei ihren Auftritten empfangen werden?
kennt ihr von den freien sachsen schon das gestern eingereichte volksbegeehren "landtag abberufen"?
ich denke die 25.000 stimmen zum antrag sollten doch bei euch in sachsen fluchs zusammen sein...
oder kennt ihr rundfunk-frei.de? dort gibt es die möglichkeit die gez abzuschaffen und ihr in sachsen seit weit vorne... wenn da jeder protestler mit amchen würde, dann wäre zumindest mal die propaganda gesprengt. zudem gibt es sicher gez stammtische in sachsen. die sollten wissen, wie man keine gez zahlt, und trotzdem der ger. vollz. nicht kommen kann...
Marek
Bezweifle dass es was bringt, mit pfeifen nach pfeifen zu pfeifen ..... da muss schon mehr her...
Ein Nein für die Grüne Sekte komplett mit Bierstock!! Ferkeln braucht auch niemand! SPD kann man auch vergessen. Nun wählt alle das andere fertig mit aussuchen!
Sehr gute Idee, Häuser bestückt mit den traurigen Fakten von Kollateralschäden dieser größten Lüge aller Zeiten! Einem Krieg geht stets eine Lüge voraus! Hier! Die Corona-Lüge!
Die Pandemie ist offiziell vorbei💥 Punkt 1) Laut Infektionsschutzgesetz §5 wird die epidemische Notlage von nationaler Tragweite automatisch aufgehoben, wenn die Bundesregierung einer Verlängerung nicht innerhalb von 3 Monaten nach der letzten Verlängerung zustimmt. Dies erfolgte zuletzt am 04.03.2021. Eine Verlängerung wurde erst am 11.06.2021 festgestellt (also nach Ablauf der 3 Monate die gesetzlich vorgeschrieben sind) Somit war diese Feststellung Rechtswidrig. Es hätte ein Antrag auf eine erneute Feststellung einer epidemische Notlage erfolgen müssen. (Was jedoch nicht passierte) Eine Verlängerung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. SOMIT BESTEHT KEINE EPIDEMISCHE NOTLAGE VON NATIONALER TRAGWEITE MEHR. Alle Coronaschutzverordnungen beruhen auf §5 des Infektionsschutzgesetzes (epidemische Notlage von nationaler Tragweite) Da diese nicht weiter besteht sind sämtliche Coronaschutzverordnungen und damit auch die darin enthaltenen Abschnitte zum Tragen eines Mundschutzes sowie Abstandsregeln und Versammlungsverbote AUFGEHOBEN. Punkt 2) Davon abgesehen, liegt die Bundesweite Inzidenz derzeit bei 8,8 (Fallend). Dies bedeutet, dass 8,8 von 100.000 Menschen positiv getestet wurden (NICHT ZWANGSLÄUFIG KRANK, NICHT ZWANGSLÄUFIG INFIZIERT, NUR POSITIV GETESTET mit einem PCR Test der laut dessen Erfinder und mehreren Studien keine Krankheit nachweisen kann) Demnach sind also derzeit gerade mal 7040 Menschen Bundesweit positiv auf Corona getestet. 7040 von 80Millionen. Das widerspricht der Feststellung einer epidemischen Notlage laut $5 IfSG. 🎭MASKEN AB Lasst euch nicht länger verarschen. Jeder der nun von euch verlangt, dass ihr eine Maske tragt macht sich Strafbar der Nötigung nach §240 StGB. ⚠️Bitte von juristischem Fachpersonal bestätigen lassen!⚠️
Ihr dürft dieses Schreiben gerne ausdrucken und so oft wie möglich verteilen.
ich denke die 25.000 stimmen zum antrag sollten doch bei euch in sachsen fluchs zusammen sein...
oder kennt ihr rundfunk-frei.de?
dort gibt es die möglichkeit die gez abzuschaffen und ihr in sachsen seit weit vorne...
wenn da jeder protestler mit amchen würde, dann wäre zumindest mal die propaganda gesprengt.
zudem gibt es sicher gez stammtische in sachsen. die sollten wissen, wie man keine gez zahlt, und trotzdem der ger. vollz. nicht kommen kann...
Alles steht schon fest
Punkt 1)
Laut Infektionsschutzgesetz §5 wird die epidemische Notlage von nationaler Tragweite automatisch aufgehoben, wenn die Bundesregierung einer Verlängerung nicht innerhalb von 3 Monaten nach der letzten Verlängerung zustimmt. Dies erfolgte zuletzt am 04.03.2021. Eine Verlängerung wurde erst am 11.06.2021 festgestellt (also nach Ablauf der 3 Monate die gesetzlich vorgeschrieben sind) Somit war diese Feststellung Rechtswidrig. Es hätte ein Antrag auf eine erneute Feststellung einer epidemische Notlage erfolgen müssen. (Was jedoch nicht passierte) Eine Verlängerung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
SOMIT BESTEHT KEINE EPIDEMISCHE NOTLAGE VON NATIONALER TRAGWEITE MEHR.
Alle Coronaschutzverordnungen beruhen auf §5 des Infektionsschutzgesetzes (epidemische Notlage von nationaler Tragweite) Da diese nicht weiter besteht sind sämtliche Coronaschutzverordnungen und damit auch die darin enthaltenen Abschnitte zum Tragen eines Mundschutzes sowie Abstandsregeln und Versammlungsverbote AUFGEHOBEN.
Punkt 2)
Davon abgesehen, liegt die Bundesweite Inzidenz derzeit bei 8,8 (Fallend). Dies bedeutet, dass 8,8 von 100.000 Menschen positiv getestet wurden (NICHT ZWANGSLÄUFIG KRANK, NICHT ZWANGSLÄUFIG INFIZIERT, NUR POSITIV GETESTET mit einem PCR Test der laut dessen Erfinder und mehreren Studien keine Krankheit nachweisen kann) Demnach sind also derzeit gerade mal 7040 Menschen Bundesweit positiv auf Corona getestet. 7040 von 80Millionen. Das widerspricht der Feststellung einer epidemischen Notlage laut $5 IfSG.
🎭MASKEN AB Lasst euch nicht länger verarschen.
Jeder der nun von euch verlangt, dass ihr eine Maske tragt macht sich Strafbar der Nötigung nach §240 StGB.
⚠️Bitte von juristischem Fachpersonal bestätigen lassen!⚠️
Ihr dürft dieses Schreiben gerne ausdrucken und so oft wie möglich verteilen.