Endlich mal keine Kuscheljustiz ... wobei, wartet mal kurz ...
Die Tat: Der Junge (24) hat in einer WhatsApp-Gruppe von Auszubildenen im Sommer 2020 vier Hitler-Memes verbreitet.
Sein Motiv: „Ich wollte da einfach einen draufsetzen. Versuchen, lustiger zu sein, als die Anderen“.
Meine Einschätzung: Über Humor lässt sich streiten, aber der Junge hat nachweislich nichts mit auch nur irgendwelchem Neonazi-Gedöns zu tun. Was ihm vor Gericht auch nicht vorgehalten wurde. Es war also nur ein dummer Jungenstreich.
Das Urteil: 90 Tagessätze á 45 Euro.
Der Skandal: Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Der Richter hat dem Jungen also mal eben die Zukunft verbaut. Eines dummen Jungenstreichs wegen.Quelle Folgt mir bitte auf: 1984 – Das Magazin
Ich gehe mal davon aus das der Junge nicht Hassan, Mohammed oder Ali hieß.
Erschießungen drohen bei Spaziergängen der Älteren Bevölkerung , aber Notarztwagen aufhalten durch Straßen Ankleben für das Klima , gibt es Tanz Vorstellungen und Gruppen Kuscheln mit Polizei Begleitung ;-) lölli - Deutschland 2022
Sofern man zu einer Strafe von mindestens 91 Tagessätzen bzw. mindestens 91 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gelangt diese Vorstrafe nicht nur in das BZR, sondern auch in das polizeiliche Führungszeugnis. In diesem Fall gilt man als vorbestraft, vgl. § 53 I BZRG. Sofern es bereits andere Eintragungen gibt, kommen auch niedrigere Strafen in das Führungszeugnis.
https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Werbung-mit-Mann-in-rosa-Roeckchen-So-moechte-Pforzheim-mehr-Touristen-anlocken-_arid,1672058.html
verarscht. Ne alles gut, der hat keine Schuld.
Diese Menschen wissen immer wo man was bekommen kann, nur nicht was man bringen muss.
Kein Mitleid!
https://www.kanzlei-sbp.de/aktuelles/2017/ab-wann-gilt-man-bei-einer-verurteilung-zu-einer-geldstrafe-als-vorbestraft.html