Viel Spass euch allen noch in Wien in Grinzing, beim Heurigen, mit lecker Wienerschnitzel und guter Musik und nicht vergessen ins Hutgeschäft zu gehen🤠
🟥 Berlin: Frau muss in Knast, weil sie 2020 auf offener Straße keine Maske trugvon Angelika Barbe
🔴 Der Vorfall Den 26. Oktober 2020 in der Schloßstraße – eine beliebte Einkaufsmeile in Berlin-Steglitz – hatte sich Sabine Wohlgemuth anders vorgestellt. Sie fiel zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts auf, als sie ohne einen „Mund-Nasen-Schutz“ auf der Straße unterwegs war, um einzukaufen.
Zwei Tage zuvor war die achte Änderung zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Berlin in Kraft getreten. Seitdem galt eine Maskenpflicht auf Märkten, in Warteschlangen und in zehn Berliner Einkaufsstraßen. So auch in der Schloßstraße, in die Sabine Wohlgemuth nichtsahnend zu Fuß einbog.
Wer hätte zu dieser Zeit für möglich gehalten, auf offener Straße eine Atemschutzmaske tragen zu müssen – nicht überall, sondern in ausgewählten Arealen, die sich kein Mensch merken konnte und deshalb nach wie vor als behördlicher Willkürakt der rot-rot-grünen Berliner Regierung zu werten ist?
Seit vier Wochen besuche ich nun wöchentlich Sabine Wohlgemuth in der JVA für Frauen, die dort eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Obwohl sie dafür bereits ein Bußgeld von rund 300 Euro unter Vorbehalt entrichtete, bekam sie später zusätzlich einen Strafbefehl von 2700 Euro, der ihr nie ausgehändigt wurde und von dem sie erst erfuhr, als eine Mahnung eintraf.
Der Widerspruch erfolgte nicht in vorgegebener Frist, eine Anhörung fand bis heute nicht statt, ein Zeuge wurde nie gehört. Diesen mit dem InfSG notdürftig getarnten Willkürakt will Sabine Wohlgemuth nicht akzeptieren und sitzt lieber die verhängte dreimonatige Freiheitsstrafe ab als willkürliche Corona-Zwangsmaßnahmen hinzunehmen.
Das Ungeheuerliche daran ist der Vorwurf, sie hätte Widerstand gegen Ordnungsamtsmitarbeiter geleistet, die sie ohne Maske in frischer Luft auf der Straße angetroffen hatten. Sabine Wohlgemuth widerspricht vehement dem Vorwurf, Widerstand geleistet zu haben. Sie wäre längst auf freiem Fuß, wenn in deutschen Landen nicht Willkür statt Recht herrschen würde.
Das Schicksal der Sabine Wohlgemuth liegt mir sehr am Herzen, weil es mein Schicksal wäre, hätte nicht zufällig ein Reporter auf dem Alexanderplatz meine brutale Zuführung im Mai 2020 gefilmt. Auch ich erhielt damals einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Böswillige Lügen der Geisel-Polizisten konnte nur der Videobeweis entkräften.
🔴 Groteske Gegenwart
Sabine Wohlgemuth muss seit dem 3. Februar als Strafgefangene in der ehemaligen U-Haftanstalt der DDR-Staatssicherheit in Lichtenberg Freiheitsentzug erleiden, weil sich Ex-Gesundheitsminister Spahn, Ex-Bürgermeister Müller, Ex-Kanzlerin Merkel und das gesamte Regierungspersonal einig waren, den Bürgern Grundrechte zu entziehen, um ihnen Angst vor einer Grippe einzubläuen und sie zu zwingen, das Unterwerfungsattribut Maske zu tragen.
Die unverhältnismäßige, ungeeignete und mit dem Ermächtigungsgesetz begründete „Strafe“ setzt sich zusammen aus 90 Tagessätzen à 30 Euro und soll mit 2700 Euro die „böse Tat“- auf offener Straße keine Maske getragen zu haben, sühnen.
Wie man sieht, scheint sich Maos Strategie „Bestrafe einen und schrecke Hunderte ab“ auch im „neuen Deutschland“ zu bewähren.
🔴 Widerspruch wird mit Schikane geahndet Die Schikane geht weiter. Als erste Forderung der Vollzugsleitung nach Haftantritt sollte sich Sabine Wohlgemuth röntgen lassen – das sei TBC-Vorsorge. Sie ist asymptomatisch, gesund und war nie TBC-gefährdet. Ihr Einwand, man könne TBC auch aus dem Sputum erkennen, wurde von der Haftärztin abgewiesen. Dabei wird die Ziehl/Neelsen-Färbungs-Methode der Sputumuntersuchung von Prof. Dr. Schneider (Infektiologe) in der Charité angewandt. Danach reichen drei negative Resultate, um TBC auszuschließen.
Ihre Frage an die Strafvollstreckungskammer, warum Röntgen zwingend vorgeschrieben wird, obwohl das einen Eingriff in die Grundrechte des Häftlings darstellt, wurde nicht beantwortet. Teil 2 lesen
Mr. Crank
Schönen Abend und viel Spaß noch
Iris G.
Wie schön. 🥰 Da kommen Erinnerungen auf. Vor fast auf den Tag genau 4 Jahren - in der Zeit vor Ausbruch des kollektiven Wahnsinns - waren wir in Wien und haben es uns natürlich auch beim Heurigen gut schmecken lassen. Viel Spaß weiterhin und kommt gesund wieder heim.
Hauptsach´ as Schnitzel schmeckt.
Servus nachad...
Guad hoamkemma !!
🔴 Der Vorfall
Den 26. Oktober 2020 in der Schloßstraße – eine beliebte Einkaufsmeile in Berlin-Steglitz – hatte sich Sabine Wohlgemuth anders vorgestellt. Sie fiel zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts auf, als sie ohne einen „Mund-Nasen-Schutz“ auf der Straße unterwegs war, um einzukaufen.
Zwei Tage zuvor war die achte Änderung zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Berlin in Kraft getreten. Seitdem galt eine Maskenpflicht auf Märkten, in Warteschlangen und in zehn Berliner Einkaufsstraßen. So auch in der Schloßstraße, in die Sabine Wohlgemuth nichtsahnend zu Fuß einbog.
Wer hätte zu dieser Zeit für möglich gehalten, auf offener Straße eine Atemschutzmaske tragen zu müssen – nicht überall, sondern in ausgewählten Arealen, die sich kein Mensch merken konnte und deshalb nach wie vor als behördlicher Willkürakt der rot-rot-grünen Berliner Regierung zu werten ist?
Seit vier Wochen besuche ich nun wöchentlich Sabine Wohlgemuth in der JVA für Frauen, die dort eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Obwohl sie dafür bereits ein Bußgeld von rund 300 Euro unter Vorbehalt entrichtete, bekam sie später zusätzlich einen Strafbefehl von 2700 Euro, der ihr nie ausgehändigt wurde und von dem sie erst erfuhr, als eine Mahnung eintraf.
Der Widerspruch erfolgte nicht in vorgegebener Frist, eine Anhörung fand bis heute nicht statt, ein Zeuge wurde nie gehört. Diesen mit dem InfSG notdürftig getarnten Willkürakt will Sabine Wohlgemuth nicht akzeptieren und sitzt lieber die verhängte dreimonatige Freiheitsstrafe ab als willkürliche Corona-Zwangsmaßnahmen hinzunehmen.
Das Ungeheuerliche daran ist der Vorwurf, sie hätte Widerstand gegen Ordnungsamtsmitarbeiter geleistet, die sie ohne Maske in frischer Luft auf der Straße angetroffen hatten. Sabine Wohlgemuth widerspricht vehement dem Vorwurf, Widerstand geleistet zu haben. Sie wäre längst auf freiem Fuß, wenn in deutschen Landen nicht Willkür statt Recht herrschen würde.
Das Schicksal der Sabine Wohlgemuth liegt mir sehr am Herzen, weil es mein Schicksal wäre, hätte nicht zufällig ein Reporter auf dem Alexanderplatz meine brutale Zuführung im Mai 2020 gefilmt. Auch ich erhielt damals einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Böswillige Lügen der Geisel-Polizisten konnte nur der Videobeweis entkräften.
🔴 Groteske Gegenwart
Sabine Wohlgemuth muss seit dem 3. Februar als Strafgefangene in der ehemaligen U-Haftanstalt der DDR-Staatssicherheit in Lichtenberg Freiheitsentzug erleiden, weil sich Ex-Gesundheitsminister Spahn, Ex-Bürgermeister Müller, Ex-Kanzlerin Merkel und das gesamte Regierungspersonal einig waren, den Bürgern Grundrechte zu entziehen, um ihnen Angst vor einer Grippe einzubläuen und sie zu zwingen, das Unterwerfungsattribut Maske zu tragen.
Die unverhältnismäßige, ungeeignete und mit dem Ermächtigungsgesetz begründete „Strafe“ setzt sich zusammen aus 90 Tagessätzen à 30 Euro und soll mit 2700 Euro die „böse Tat“- auf offener Straße keine Maske getragen zu haben, sühnen.
Wie man sieht, scheint sich Maos Strategie „Bestrafe einen und schrecke Hunderte ab“ auch im „neuen Deutschland“ zu bewähren.
🔴 Widerspruch wird mit Schikane geahndet
Die Schikane geht weiter. Als erste Forderung der Vollzugsleitung nach Haftantritt sollte sich Sabine Wohlgemuth röntgen lassen – das sei TBC-Vorsorge. Sie ist asymptomatisch, gesund und war nie TBC-gefährdet. Ihr Einwand, man könne TBC auch aus dem Sputum erkennen, wurde von der Haftärztin abgewiesen. Dabei wird die Ziehl/Neelsen-Färbungs-Methode der Sputumuntersuchung von Prof. Dr. Schneider (Infektiologe) in der Charité angewandt. Danach reichen drei negative Resultate, um TBC auszuschließen.
Ihre Frage an die Strafvollstreckungskammer, warum Röntgen zwingend vorgeschrieben wird, obwohl das einen Eingriff in die Grundrechte des Häftlings darstellt, wurde nicht beantwortet.
Teil 2 lesen