Deswegen gibt es ja Bewährung, dh. es erfolgte eine Verurteilung zu einer Haftstrafe die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wir können uns aber sicher sein wenn ein paar 16 jährige ostdeutsche was mit Migrationshintergrund misshandelt hätten wäre nix mit bewährung.
MMA👊🏽 Südstadt
WO BLEIBT HIER DER ARSCH BUSCHMANN? EIGENTLICH BUNDESJUSTIZMINISTER‼️ ODER GILT WIEDER EINMAL TÄTERSCHUTZ V O R OPFERSCHUTZ❓❓❓😡🤬 Das ärgerliche: „im Namen des Volkes….“ (nur für welches Volk? Für das arabische Volk?)
Nein, für Vergewaltigung ist im jugendstrafrecht eine 6 Monatige Haftstrafe ohne Bewährung vorgeschrieben. Für mein empfinden ist selbst das zu wenig für Vergewaltigung. Aber Bewährung ist ein Schlag in die Fresse für das arme 15 jährige Mädchen
§ 21 Abs. 1 und 2 JGG lauten: "(1) Bei der Verurteilung zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, dass der Jugendliche sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Jugendlichen, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind."
Les mal den LTO Artikel zu dem Fall.
Timothäus von und zu
an lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten🤢🤮
Den RIchter mit Selbstjustiz bestrafen. Am besten von mehreren und mehrmals. Ganz einfach.
Kerstin Thomas
Diese Deutschlandfeindliche Ampel muss weg. ALLE vor Kriegsgericht.
Jemand wie z.B. Dr. Reiner Füllmich, der durch seine Aufklärungsarbeit bzgl. Plandemie vielen Menschen geholfen, und evtl.einige davon sogar von einer Injektion mit dieser unsäglichen Giftbrühe abgehalten hat, sitzt seit über einem Jahr in einem Hochsicherheitsgefängnis in U-Haft, aufgrund von haltlosen Vorwürfen. Und auf der anderen Seite haben wir jemanden, der ein junges Leben komplett ZERSTÖRT hat, und der läuft frei herum. Es ist nicht mehr auszuhalten!!
Da gab es tatsächlich mal einen Fall den ich gelesen habe. Ein kampfsportler wurde überfallen in einem Park und hat die Angreifer vermöbelt. Anschließend wurde er von den Angreifern angezeigt wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht gab den Angreifern recht. Der kamofsportler hätte die Angreifer warnen müssen dass er kampfsport kann. Masshaltigkeit der Mittel und so
Warum lassen wir uns das gefallen? Wer hat geurteilt? Dienstaufsichtsbeschwerden muss es hageln. Jede muss bearbeitet werden. Anzeigen wegen Rechtsbeugung jede muss bearbeitet werden. Anzeige in den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschenrechte,jede muss Bearbeitet werden. Dann bricht das System endlich zusammen
Wir können uns aber sicher sein wenn ein paar 16 jährige ostdeutsche was mit Migrationshintergrund misshandelt hätten wäre nix mit bewährung.
"(1) Bei der Verurteilung zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, dass der Jugendliche sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Jugendlichen, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind."
Les mal den LTO Artikel zu dem Fall.
Wer hat geurteilt?
Dienstaufsichtsbeschwerden muss es hageln.
Jede muss bearbeitet werden.
Anzeigen wegen Rechtsbeugung jede muss bearbeitet werden.
Anzeige in den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschenrechte,jede muss Bearbeitet werden.
Dann bricht das System endlich zusammen
Der Mertz will da ja rann.