1. Prüffall
Es dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden - es wird also nicht überwacht. Doch es liegen "erste tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Bestrebung" vor. Der Verfassungsschutz darf öffentlich einsehbare Informationen sammeln - etwa, wenn eine Person etwas bei Facebook postet, bei einer Demo auftritt oder dort eine Rede hält.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-querdenken-verfassungsschutz-100.html#xtor=CS5-48
Ehrlichkeit sie Anders aus.
Diese Organisation hat mit Rechtstatlichkeit nichts zu tun und muss daher überprüft werden ‼