. Am Donnerstag frohlockte der rheinland-pfälzische SPD-Innenminister Michael Ebling darüber, dass in seinem Bundesland nunmehr „die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten grundlegend überarbeitet und verschärft“ werde. Der Vorstoß richtet sich explizit gegen AfD-Mitglieder, die – nicht etwa auf Basis eines rechtsstaatlichen Urteils, einer richterlichen Feststellung oder auch nur eines Hinweises des Bundesverfassungsgerichtes als theoretische Mindestvoraussetzungen, sondern allein aufgrund der willkürlichen Einschätzung durch selbsternannte “Demokratiehüter” einer zerbröselnden 13-Prozent-Kleinpartei SPD – fortan als angebliche Extremisten und Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst entfernt werden sollen. Die eigentlichen Verfassungsfeinde sind dabei natürlich jene, “Demokratie” und “Rechtstaatlichkeit” hochhalten – ganz so wie einst in der DDR oder in jeder anderen (entstehenden oder bereits erreichten) Gesinnungsdiktatur, die Opposition und politische Gegner kriminalisiert und verbietet.
„Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land. Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber“, fabuliert Ebling in einer Pressemitteilung – und deshalb müssten “bereits im Einstellungsverfahren” fortan alle Bewerber erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben. „Wer diese Erklärung verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt“, hieß es weiter. Selbst bereits verbeamteten AfD-Mitgliedern droht ein Disziplinarverfahren, auch wenn sie sich nicht das Geringste zuschulden kommen ließen.
Die Einstufung einer vielleicht streitbaren aber fraglos demokratischen und programmatisch lupenrein auf dem Boden des Grundgesetzes fußenden Partei als “extremistisch”, die inhaltlich exakt für das steht, was einst von CDU, in Teilen auch von FDP und SPD vertreten wurde (vor dem großen Linksrutsch und der Reideologisierung deutscher Politik in den vergangenen 15 Jahren), greift nicht nur einem nicht einmal formell eingeleiteten Parteiverbotsverfahren vor, sondern stützt sich auf bizarre, willkürliche “Expertisen” und Etikettierungen parteipolitisch missbrauchter weisungsgebundener Behörden. Deren Einstufungen sind nicht von ungefähr juristisch so wackelig, dass sie von diesen selbst einstweilen nicht mehr verwendet werden.
Dennoch dienen sie als Grundlage für diesen beispiellosen Übergriff von Mainzer Provinzpolitikern eine Liste des Verfassungsschutzes über extremistische Organisationen, auf der absurderweise auch die AfD aufgeführt ist. Und so funktioniert dann die Zerschlagung politischer Konkurrenz im Jahr 2025 nach Gusto von SPD und anderen Kartellparteien: Die AfD als zweitstärkste Kraft in Deutschland, die im Bundestag und fast allen Landtagen sitzt, wird von einem politisch instrumentalisierten Inlandsgeheimdienst mal eben so für „extremistisch“ erklärt, damit das diesem Geheimdienst gegenüber weisungsbefugte Innenministerium sodann deren Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst verweigern kann. Offenbar soll die vorpreschende Politik der vollendeten Tatsachen, die Rheinland-Pfalz hier unter dem erwiesenen Antidemokraten Ebling und seinem Ministerpräsidenten und Genossen Alexander Schweitzer versucht, zur Blaupause auch für andere Bundesländer werden.
Dabei ist völlig klar: Eine solche Maßnahme ist krass verfassungswidrig, Solange nicht höchstrichterlich festgestellt wurde, dass das Programm der AfD sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet, dürfen keine pauschalen Berufsverbote ausgesprochen werden.
"Grüne" und Spezialdemokraten ( vormals"SPD " & Steigbügelhalter Hitlers + teile der " CDU " ) sind UNVERZÜGLICH zu Verbieten !!!!!