😡 Ohne @Impfung kein Gehalt⁉

💉 Ein Zahnarzt hat genau dies seinen Angestellten angedroht❗️

🙈 Also stehen sie jetzt brav Schlange vor dem bayrischen Impfzentrum!? 🤦

👉🏻 Quelle + Archiviert

@SamuelEckert

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Der ZA kommt aus Pfaffenhofen und wurde bereits bei der Kammer gemeldet
Ich hab euch nen Hals auf diese Alleingänge mancher Unternehmen. WANN kommt die Klagewelle an die Bundesregierung?
Ursula Bahner
Die koennte mich mal wuerde mich sofort krank schreiben lassen
Oder sich kündigen lassen, dann ist der Arbeitgeber in der Beweislast. Dann müsste er im gerichtlichen Verfahren Beweise für den ganzen Coronascheiß erbringen. Das ist auch der Hintergrund der Klage, die Reiner Füllmich für Dr. Wodarg führt.
Mark
Der ZA kommt aus Pfaffenhofen und wurde bereits bei der Kammer gemeldet
Auf google bewerten ist schädlicher, dann erfahren es auch uninteressierte Patienten.
Michael Hummel
FUCK U ALL YOU LITTEL ASSES, heißt es in dem Lied auf Bodo Boschimo so schön !
Ohne Gehalt Briefe vom Anwalt und bei Bedarf auch Verlust der Zähne
Sich ganz einfach kündigen lassen. Ohne Personal ist seine Praxis im Nu pleite.
Shitstorm:
https://www.zahnarztpraxis-am-tuerltor.de/
"Sehr geehrte Damen und Herren,

jede Form von Impfzwang ist ein Armutszeugnis für Demokratie und Menschlichkeit.

Ich schäme mich für einen Großteil der deutschen Ärzteschaft!

Mit freundlichen Grüßen"
Wie peinlich
KerstinH
Wie Klagewelle der Bundesregierung?
„An die Regierung“. Mit welcher Rechtfertigung die ihre Entscheidungen fällen. Warum ist seit Monaten dir judikative so still? Die Regierung untergräbt ungestraft am Grundgesetz, schürt Angst und wälzt alles auf den kleinen Bürger ab. WTF
Jede Impfung ist erst einmal eine Körperverletzung, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligungserklärung vor. Wird diese unter Zwang abgegeben, und das ist mit der Drohung des Jobverlustes gegeben, ist sie ungültig. Das bedeutet, jeder, der sich daran beteiligt, macht sich persönlich für alle Impfschäden haftbar. Das gilt sowohl im Straf- als auch Zivilrecht. Das sollte jedem Chef bewusst gemacht werden.
wie dämlich von den Angestellten...anstatt geschlossen zu Hause zu bleiben und eine Lohnerhöhung zu fordern...lassen die Hühner sich impfen...sorry, da habe ich kein Mitleid mehr. So viel Blödheit wird zu recht bestraft! VG
Gekündigt zu werden ist denk ich auch die bessere Alternative.Ich lass mich auf keinen Fall zwingen
Hoffentlich lassen sich seine Angestellte für mindestens 6 Wochen krank schreiben... übers Wochenende wieder gesund und am Montag gleich wieder krankgeschrieben... ohne seine Helfer ist er ein Niemand!!!
Wartungsarbeiten auf der Zahnarzt Homepage. Das ist ein gutes Zeichen.
Christina
Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.
Corona-Schutzimpfung: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass sich Mitarbeiter gegen das Coronavirus impfen lassen? Könnte er einen Immunitätsausweis einfordern? Mit welchen Folgen müssen Arbeitnehmer rechnen, wenn sie eine berechtigterweise geforderte Impfung ablehnen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:
Zunächst: Ein Immunitätsausweis würde zu stark in die Grundrechte eingreifen; er wäre meiner Ansicht nach nicht zu rechtfertigen. Deshalb meine ich, dass es einen solchen Ausweis in Zukunft in der Bundesrepublik nicht geben wird, und auch keine Überlegungen, ob ihn der Arbeitgeber eventuell einfordern darf.
Ähnliches gilt für die Corona-Schutzimpfung, die der Arbeitgeber nur im Fall einer allgemeinen Impfpflicht verlangen dürfte. Weil es die hierzulande aber nicht gibt – und wegen übermäßigen Grundrechtseingriffs meiner Meinung nach in Zukunft auch nicht geben wird –, darf der Arbeitgeber eine Corona-Schutzimpfung von seinen Arbeitnehmern grundsätzlich nicht verlangen.
Fordert der Arbeitgeber die Impfung trotzdem, verstößt der Arbeitnehmer nicht gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn er die Impfung ablehnt. Abmahnungen und Kündigungen, die der Arbeitgeber wegen einer rechtmäßig verweigerten Corona-Schutzimpfung ausspricht, sind deshalb regelmäßig unwirksam.
Mehr noch: Verweigert der Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der eine Impfung berechtigterweise abgelehnt hat, den Zutritt zum Arbeitsplatz, muss er sein Gehalt weiter bezahlen, auch wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommt.
Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen: Ist der Arbeitnehmer in einem besonders schutzwürdigen Umfeld beschäftigt, wie beispielsweise in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim, darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern unter Umständen eine Corona-Schutzimpfung wegen des erhöhten Infektionsrisikos verlangen. Kann der Arbeitgeber das erhöhte Infektionsrisiko durch andere Maßnahmen eindämmen, wäre eine Impfpflicht aber abzulehnen.
In solchen Ausnahmesituationen wären nur solche Impfungen verpflichtend, die einen gewissen Wirkungsgrad haben und von denen für den Arbeitnehmer kein hohes Risiko ausgeht.
Arbeitnehmern, die unter diesen Umständen Nein zur Impfung sagen, dürfte der Arbeitgeber den Zutritt zum Arbeitsplatz und infolgedessen auch die Gehaltszahlung regelmäßig verweigern. Obwohl ich damit sehr zurückhaltend wäre, könnte es hier unter Umständen sein, dass der Arbeitnehmer wegen der abgelehnten Corona-Schutzimpfung eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung begeht, was zur Folge hätte, dass ihn der Arbeitgeber, falls man die Pflichtverletzung bejaht, gegebenenfalls abmahnen und ihm im Extremfall sogar kündigen dürfte.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.
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Zu finden auf www.anwalt.de
Seine Homepage ist schon abgeschaltet, wohl zu viel Shitstorm. Geschieht ihm Recht
Christian
Das macht auch noch ein Mediziner, aber gut!
Wie war das noch einmal?
Es gibt keinen impfzwang?
Es wird so wie mit der Maske laufen, letztendlich machen alle mit und die paar die es nicht tun wird man das Leben zur Hölle machen!
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