Droht Sachsen eine erneute Welle von Polizeigewalt? Die Kretschmer-Regierung ist entschlossen, die friedlichen Demonstrationen, die am Wochenende im ganzen Freistaat geplant sind, zu stoppen.
Eingesetzt werden sollen dort auch Sondereinheiten der Bundespolizei, sowie Einheiten aus Westdeutschland, wie die Polizei selber im Vorfeld bekannt gab:
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2021_79965.htmOb es Zufall ist, dass Kretschmer wenige Stunden vor dieser Presseerklärung persönlich im Chemnitzer Polizeipräsidium vorbeischaute (oder ob vielmehr der Truppengeist wieder geformt werden musste), mag jeder selbst beurteilen.
Lasst euch nicht einschüchtern: Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Gewalt gegen friedliche Bürger in der Regel eine Straftat!
FREIE SACHSEN:
http://t.me/freiesachsen
Die dürfen uns nicht helfen. Die helfen bald, aber nicht den gesunden Menschen.
§ 126
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
Hiergegen kann mann sich nur auf eine weise gegen wapnen und das ist erfolgreich bleiben dan geben die früher oder später wieder auf, und mit ein bisschen glück braucht mann die auch keinen haar zu krümmen.
Die regierung will uns ihren wille auf zwingen und werd sich keinen gelegenheit ungenützt lassen dieses zu tun, und fürchtet sogar auch nicht um gewallt anzuwenden gegen die bevölkerung um so angst zu verbreiten, aber auch weniger schädliche methoden wie es brechen von es moral und die überzeugung durch die verbreitung von vorwurfe gegen das ego und so das risiko laufen durch die gesellschafft verstossen zu werden wie zum beispiel mit die begriffe: nazi; komplott spinner usw...
Menschen die hier empfänglich für sind sind damit schon schnell eingescheuchterd.
Auch werden sie die menschen verzweifeln, irre führen und korrumpieren um sie unschädlich zu machen.
Und angstneurotische affecten wie: mach dich keine sorge, es ist alles nur ein witz, wir haben doch einen vereinbarung, ich habe es dir schon so oft gesagt usw. Usw. werden immer angewendet um ihren wille durch zu treiben, und ist was das kriminelle gedankengut aufrecht hält und rechtfertigt.
Egal was auf dich zu kommt, bleibe immer deinen lebensglück nachstreben.
Dazu habt ihr schon viel zu sehr das Volk gequält. Ich freue mich auf den Tag der Abrechnung.