Das ist sie....in dem Video redet sie zwar selbstverständlich etwas unfreier, aber die Stimmfarbe und Sprechrythmus stimmen überein. Schwer vorstellbar das man auf die schnelle eine so ähnliche Stimme auftreiben konnte um einen Fake in die Welt zu setzen....ich bin ziemlich sicher, dass das ein und dieselbe Stimme ist!
Nachdem ich beide Videos komplett gehört habe: Für mich hören sich beide Stimmen sehr, sehr ähnlich an (Tonfall, Stimmbesonderheiten, leichte Regiolektfärbung). Wenn ich mich entscheiden müßte, würde ich dazu tendieren, daß es sich um Frau Bahner handelt.
Liv
Man muss sich fragen was würde es , wem überhaupt bringen diesen Anruf ,mit schweren Anschuldigungen gegen die Polizei ,zu bringen
Serge Hauppe
Nur jemand, der Bahners Stimme sehr gut kennt wäre eventuell fähig eine so überzeugende Fälschung zu erstellen....vorausgesetzt man hat entsprechend gute Schauspieler, was ich in der kurzen Zeit nahezu für ausgeschlossen halte
Liv
Sie nannte auch Namen und Personen, eine Straße evtl müsste man da mal recherchieren um ganz sicher zu gehen
Ich mahne zur Vorsicht, was Beate Bahner angeht. Ihre Sprachnachricht lässt eine psychotische Störung vermuten. Psychotiker leiden oft unter Verfolgungswahn und halten sich selbst für den Retter vor dunklen Mächten. Ich kenne ihre Seite und auch ihre Auferstehungs-Verordnung. Ich fand sie super, weil ich sie für eine clevere Satire hielt. Habe mir aber auch da schon gedacht: Entweder hat sie einen genialen Plan, oder sie ist verrückt. Ich halte letzteres mittlerweile für wahrscheinlicher.
Man sollte sich einmal fragen: Wenn man sie als Kritikerin ausschalten wollte, warum gibt man ihr dann ihr Handy wieder? Damit sie Nachrichten nach draußen schicken kann? Um sich selbst zur Märtyrerin zu machen? Warum wird ihre Seite nicht abgestellt? Auch ihre Vermutung, der Arzt müsse sich erst Mal Erlaubnis aus Amerika holen und ihre übertriebenen Vergleiche am Ende der Sprachmeldung sprechen nicht für eine sachliche Anwältin, sondern für jemanden mit einem psychotischen Schub.
Christine
Schon allein die Vorstellung das dies jetzt möglich ist ist sehr erschreckend
Solange ihr euch Zuhause einigegelt solange machen sie mit den wenigen die Mut haben was sie wollen, aber wir schreiben was uns bedrückt ...ich könnte kotzen was seit ihr doch für Heuchler, die anderen werden es schon richten
Die Stimme des Originals ist einen Tick heller (höher) als die Stimme des Audios. Aber ohne Stimmüberprüfungssoftware kann man das sicher nicht heraus bekommen. Dazu kommt, welches Aufnahmegerät, Mikro etc. Inhaltlich sind einige Sachen komisch; Sie meldet sich zurück ? Sie war ohne Handy unterwegs zum Grillen, damit ihre Sekretärin (glaube ich wars), nicht durch sie geortet werden kann... Sie wurde aus 1m Höhe mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Hoi, ich glaube, ich hätte eine Gehirnerschütterung.
Ich bin ähnlich skeptisch. Dachte u.a. auch an einen genialen Plan. Es gibt mM noch andere Ungereimtheiten im Audio. habe hier schon was geschrieben, möchte es nicht wdhl.
Es ist zunächst mal richtig, dass man sich als Bürger oder einzelner Anwalt nicht wirksam direkt an das Verfassungsgericht wenden kann, sondern man muss den Rechtsweg ausschöpfen: Frau Bahner hätte also eine Osterdemo anmelden müssen, und wenn ihr dies mit Verweis auf die Infektionsschutzverordnung untersagt worden wäre, hätte sie einstweiligen Rechtsschutz beim VG/OVG beantragen müssen (so geschieht es bei sehr vielen verbotenen Demos Tag für Tag). Dabei hätte sie begründen müssen, warum sie die zu Grunde liegende Verordnung für verfassungswidrig hält. Das VG/OVG hätte das dann beurteilen müssen, und erforderlichenfalls zur Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit das Verfassungsgericht hinzuziehen können. So hätte man es schnell geklärt bekommen, bzw. wäre der wahrscheinlichste Fall gewesen dass das VG/OVG die Demo erlaubt hätte mit der Maßgabe z.B. genügend Ordner zu stellen, die die Demonstranten einweisen damit sie die jeweiligen Schutzabstände einhalten, so dass die Demo nicht zu einer Gesundheitsgefährdung (Schutzgut von Verfassungsrang) geworden wäre, was man durch simples Abstandhalten 1-1,5 m ja auch bei Großdemos hinbekommen würde, guten Willen vorausgesetzt. Es darf in einer Demokratie niemals ein Grundrecht ausgesetzt werden, so lange durch seinen Gebrauch nicht andere Grundrechte beeinträchtigt werden. Klassiker: Ich darf demonstrieren, aber nicht quer zu einer anderen Demo, der ich damit ihr Demonstrationsrecht abschneide (Blockadedemo), dann muss ich eben eine andere Route, mit ausreichend Abstand bezüglich Seh- und Hörweite, wählen. Genau das gleiche gilt bei einer Epidemie: Selbst Infizierte müssen demonstrieren dürfen, solange sie sicherstellen dass sie ausreichend Abstand untereinander und von anderen einhalten (keine Selbst- oder Fremdgefährung).
Sie wurde für das System zu gefährlich.. sie hat Bücher über die Korruption im Krankensystem geschrieben ... und sie Fachanwältin in diesem Gebiet. Aber! Hinter allem steckt immer ein Funken Wahrheit War nur als kleiner Mitgedanke
https://youtu.be/mQ016ep47WE
Was sagt Ihr? Ist das dieselbe Stimme wie in dem Audiomitschnitt?
Schwer vorstellbar das man auf die schnelle eine so ähnliche Stimme auftreiben konnte um einen Fake in die Welt zu setzen....ich bin ziemlich sicher, dass das ein und dieselbe Stimme ist!
Man sollte sich einmal fragen: Wenn man sie als Kritikerin ausschalten wollte, warum gibt man ihr dann ihr Handy wieder? Damit sie Nachrichten nach draußen schicken kann? Um sich selbst zur Märtyrerin zu machen? Warum wird ihre Seite nicht abgestellt?
Auch ihre Vermutung, der Arzt müsse sich erst Mal Erlaubnis aus Amerika holen und ihre übertriebenen Vergleiche am Ende der Sprachmeldung sprechen nicht für eine sachliche Anwältin, sondern für jemanden mit einem psychotischen Schub.
Inhaltlich sind einige Sachen komisch; Sie meldet sich zurück ? Sie war ohne Handy unterwegs zum Grillen, damit ihre Sekretärin (glaube ich wars), nicht durch sie geortet werden kann... Sie wurde aus 1m Höhe mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Hoi, ich glaube, ich hätte eine Gehirnerschütterung.
Frau Bahner hätte also eine Osterdemo anmelden müssen, und wenn ihr dies mit Verweis auf die Infektionsschutzverordnung untersagt worden wäre, hätte sie einstweiligen Rechtsschutz beim VG/OVG beantragen müssen (so geschieht es bei sehr vielen verbotenen Demos Tag für Tag). Dabei hätte sie begründen müssen, warum sie die zu Grunde liegende Verordnung für verfassungswidrig hält.
Das VG/OVG hätte das dann beurteilen müssen, und erforderlichenfalls zur Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit das Verfassungsgericht hinzuziehen können.
So hätte man es schnell geklärt bekommen, bzw. wäre der wahrscheinlichste Fall gewesen dass das VG/OVG die Demo erlaubt hätte mit der Maßgabe z.B. genügend Ordner zu stellen, die die Demonstranten einweisen damit sie die jeweiligen Schutzabstände einhalten, so dass die Demo nicht zu einer Gesundheitsgefährdung (Schutzgut von Verfassungsrang) geworden wäre, was man durch simples Abstandhalten 1-1,5 m ja auch bei Großdemos hinbekommen würde, guten Willen vorausgesetzt.
Es darf in einer Demokratie niemals ein Grundrecht ausgesetzt werden, so lange durch seinen Gebrauch nicht andere Grundrechte beeinträchtigt werden. Klassiker: Ich darf demonstrieren, aber nicht quer zu einer anderen Demo, der ich damit ihr Demonstrationsrecht abschneide (Blockadedemo), dann muss ich eben eine andere Route, mit ausreichend Abstand bezüglich Seh- und Hörweite, wählen.
Genau das gleiche gilt bei einer Epidemie: Selbst Infizierte müssen demonstrieren dürfen, solange sie sicherstellen dass sie ausreichend Abstand untereinander und von anderen einhalten (keine Selbst- oder Fremdgefährung).
War nur als kleiner Mitgedanke