🔥POLIZEIKONTROLLE NACH 21 UHR
ALLES RICHTIG GEMACHT!
"Ja, ich habe einen triftigen Grund." PUNKT. Mehr bedarf es nicht.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Das ist bei jedem angeklagten Vergewaltiger vorm Gericht genauso. Sonst würde er keinen Verteidiger bekommen.
Also, die Polizei muss nachweisen, dass ihr KEINEN triftigen Grund hattet, nach 21 Uhr das Haus zu verlassen. Und das soll sie erstmal schaffen
😉DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit
Meiner Auffassung nach sind das Befehlsempfänger, die alles umsetzen, was ihnen aufgetragen wird...