🔥POLIZEIKONTROLLE NACH 21 UHR
ALLES RICHTIG GEMACHT!
"Ja, ich habe einen triftigen Grund." PUNKT. Mehr bedarf es nicht.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Das ist bei jedem angeklagten Vergewaltiger vorm Gericht genauso. Sonst würde er keinen Verteidiger bekommen.
Also, die Polizei muss nachweisen, dass ihr KEINEN triftigen Grund hattet, nach 21 Uhr das Haus zu verlassen. Und das soll sie erstmal schaffen
😉DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 46 Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
(3) [..] Verhaftung und vorläufige Festnahme, […] sind unzulässig.