Sächsische Zeitung verpixelt den Messer-Angreifer von Mannheim!
Sie lassen alle Masken fallen: Die gleichen Zeitungen, die eine Hetzjagd gegen Jugendliche losgetreten haben, die ein Lied auf Sylt gesungen haben, verpixeln den Messer-Angreifer von Mannheim. Während 3 Schwerverletzte, darunter Michael Stürzenberger selbst, im Krankenhaus liegen. Und ein Polizist um sein Leben kämpft.
Damit hat diese SPD-Propagandazeitung erneut deutlich gemacht, wessen Geistes Kind sie ist. Wer für diese Zeitung arbeitet, ist kein Journalist, sondern ein Propaganda-Agitator, der moralische Mitschuld für die Zustände hier im Land trägt. Nichts anderes.FREIE SACHSEN: Wir zeigen, was andere verschweigen - folgt uns bei Telegram! http://t.me/freiesachsen
Tatbestandsrelevante Personen:
Angreifer (A), Helfer (H), Stürzenberger (S), Polizisten (P), unbeteiligte Passanten (U);
Sachverhalt:
A greift S mit einem Messer an, dabei versucht H S zu helfen, die Polizisten überwältigen dabei H. Erst nachdem A einem von P in den Hals sticht wird A von P mit Schüssen aus der Dienstwaffe gestoppt. H wird zunächst von P mit Handschellen gefesselt. P sehen daraufhin nach S, rufen einen Krankenwagen und holen dann auffallend gemütlich einen ersten Hilfekasten.
Rechtliche Würdigung:
S nutzt sein genehmigtes Recht auf öffentlich Rede. Besonders kritische Äußerungen gegen den Islam sind strafrechtlich nicht zu beanstanden.
A greift daraufhin S mit einem Messer an. Angriff mit einer Tatwerkzeug ist mindestens gefährliche Körperverletzung. Da sowohl auf Bein wie Gesicht eingestochen wurde ist von Tötungsabsicht auszugehen, damit mindestens versuchter Totschlag. Da Anlass die Islamkritik war, ist von einem niederen Beweggrund, nämlich die Verhinderung der freien Rede auszugehen, Mordmerkmal, damit versuchter Mord. A kann sich nicht darauf berufen, dass er im Affekt und zum Äußersten gereizt auf die Rede von S handelte, da er bewusst zum Auftritt von S angereist ist, in Vorbereitung ein Messer mitbrachte und die Tat geplant hatte.
H befand sich in rechtfertigender Nothilfe. Ein Abwarten auf das Eingreifen der Polizei ist H angesichts der Gefahr für Leib und Leben des S nicht zumutbar. Die Vereitelung der Nothilfe des H durch P ist damit rechtswidrig und gar als Beihilfe zum Mord zu werten. P hätte A überwältigen müssen, da dieser das Messer in der Hand hielt und drohte auch H zu verletzen. P bewirkte damit ein Freikommen des A aus dem Griff des H und ermöglichte, dass P durch A in den Hals gestochen wurde. Die übrigen P sahen regungslos zu. Ihr Unterlassen ist als besonders zur Hilfe Verpflichtete so zu werten, wie aktives Tun, damit wie versuchter Mord durch Unterlassen.
Das auffällig gemütliche Helfen der P gegenüber S angesichts blutender Stichwunde am Bein und quer aufgeschnittenem Gesicht ist möglicherweise ebenfalls mindestens ein Körperverletzungsdelikt wenn nicht gar selbst ein eigenes versuchtes Tötungsdelikt durch Unterlassen. Für P genügt nicht das Rufen eines Krankenwagen, sondern sie müssen als besonders Verpflichtete mehr tun, damit ist die Gemütlichkeit beim Holen des erste Hilfekastens vorwerfbar.
Unbeteiligte Passanten sahen, dass P vor Ort sind und sind daher zu keiner Hilfeleistung verpflichtet.
A ist wegen versuchten Mordes zu verurteilen, dabei ist zu beachten, dass aufgrund religiöser Einstellung Wiederholungsgefahr besteht. Da von den P bekannt ist, dass diese sich regelmäßig negativ über S bei den P geäußert haben, ist von einem Unterlassen motiviert durch politische Einstellung auszugehen, Mordmerkmal, da niederer Beweggrund. Da Verbrechen vorliegen sind P aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen und Freiheitsstrafe anzuordnen.
"Extremisten seien aufeinandergestoßen". 🤮
Mensch, geh für Biden endlich an der Ostfront in die Erde, statt hier deine rotgrüne Grütze abzusondern
Zack, Schneckenkorn drauf!
Die Frage die sich mir stellt ist, warum wird ein Mann in Blauer Jacke von dem Polizisten überwältigt, während der Attentäter allerdings hinter ihm ist und auf as Team Stürzenbergers Menschen einsticht?
Dann stürzt sich der Attentäter mit vollster Wucht auf den Polizisten und sticht ihn in beide Halshälften, der dann zu Boden geht und von den Mann in der blauen Jacke ablässt, der daraufhin das Messer des Attentäters nimmt, das dieser dann fallen ließ und wegschleudert.
In der weiteren Szene sehen wir, wie ein Polizist mit seinem Fuß das Messer scheint Beweis zusichern, doch kurz dann wieder loslässt und niemand kümmert sich um die weitere Beweissicherung, obwohl der Täter längst bewegungsunfähig war. Jeder hätte in dieser zeit das Messer nehmen können und weitere Menschen damit verletzen können.
So etwas darf niemals sein!
Anschließend wird der Mann in der blauen Jacke erneut zu Boden gedrückt, obwohl doch jeder sah, daß er das Messer wegschleuderte, um es vom Täter weg, in Sicherheit zu bringen. Sogar seine Hände auf dem Rücken musste diese sich dann hinlegen mit Beinen ausgestreckt.
Auch haben einige Polizisten nicht die Haltung, die man während der Ausbildung lernt und einnimmt.
Es sieht aus, als wären einige sehr unerfahrene Polizisten, wenn nicht sogar noch in Ausbildung vor Ort!
So viel ich weiß, werden Polizisten in Ausbildung zu solchen Einsätzen nicht mitgenommen.
Warum haben sie den schwerst verletzten Polizisten noch zum gehen bewegt, wo jeder bei der ersten Hilfe lernt, daß bei Messerstichen in Halsschlag nähe jede Bewegung die Blutung verstärkt und zum schnelleren Tod führt?
Wird hier unsere Polizei geopfert, für die EU? Für die Nato?
Dürfen wir diese Fragen stellen?