Alle anderen Fraktionen haben abgenickt. Merkt euch das alle gut! Vielen Dank Hr. Boehringer! Im Übrigen haben dietzt Peter Gauweiler am Wickel wegen möglicher Zahlungen durch Finck.
M M
Supergut, doch erst mal die Begründung lesen, man kann nur hoffen, dass es da mal richtig zur Sache geht und das BVerfG das Abtreten der Souveränitätsrechte als verfassungswidrige Grenzüberschreitung klarstellt. Im Eilverfahren gibt es ja nur eine 'summarische' Prüfung, aber die ist ja schließlich so ausgefallen, dass das G aufgehalten wird. Alle Daumen werden gedrückt. Doppelt.
Felix Börner
Wow, klasse 👍!!! Hätte nicht gedacht, dass das klappt/nicht klappt... Ausgezeichneter Einsatz
Das ist nur ein "Hängebeschluss", mit dem das Gericht sicherstellt, dass es ausreichend Zeit für eine (vorläufige) Entscheidung über eine einstweilige Anordnung hat (ich rechne mit 4-8 Wochen) - weswegen der Bundespräsident jetzt nicht sofort unterzeichnen durfte. So habe ich es vorgestern in meiner BT-Rede gefordert. So forderte es auch die andere Klägergruppe von "Bündnis Bürgerwille" in einem Brief an das Gericht. Dem immerhin ist das BVG nun nachgekommen. Inhaltlich ist damit natürlich nichts entschieden worden.
Peter Boehringer
Zur Einordnung: Das ist nur ein "Hängebeschluss", mit dem das Gericht sicherstellt, dass es ausreichend Zeit für eine (vorläufige) Entscheidung über eine einstweilige Anordnung hat (ich rechne mit 4-8 Wochen) - weswegen der Bundespräsident jetzt nicht sofort unterzeichnen durfte. So habe ich es vorgestern in meiner BT-Rede gefordert. So forderte es auch die andere Klägergruppe von "Bündnis Bürgerwille" in einem Brief an das Gericht. Dem immerhin ist das BVG nun nachgekommen. Inhaltlich ist damit natürlich nichts entschieden worden.