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Morgen ist der 1.11.

Strafgesetzbuch § 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) 1Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 2Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
§ 111
Roger
DC und Carsten, ihr seid das beste Tag-Team.
Roger
DC und Carsten, ihr seid das beste Tag-Team.
Ja und nein, Quasir und Herr T.Roll sind auch über 9000.
Ich will das auch schon seit Wochen machen, noch hab ich aber keine Maske gefunden. Alle viel zu ordentlich hier im Süden. Aber der Tag wird kommen.
Super Aktion!!
Sonja Ellison
Ich schmeiß mich weg, ihr seid so super lustig 👍😆😂💜
Bagger ist ein MUSS! Immerhin muss nun der Strassenbelag infolge schwerster Verseuchung mindestens 1.5 m tief abgetragen werden😲
Du meine Güte - hoffentlich ist das nicht noch Grundwassergebiet! Dann müssen nun alle sterben!!!! (Ironie off)😉
Ralf K.
Werde mich gleich auch mal auf die Suche begeben 😂 Wie sieht es aus mit Masken die direkt auf der Strasse liegen ? Mit dem Auto die kontaminierte Zone absperren und Warndreieck aufstellen ?
Die Autos müssen allesamt auch entsorgt werden (Spurensuche bis zum angefahrenen Ziel der Autos). Selbstverständlich ist dann auch der gesamte kontaminierte Strassenbelag bis zu einer Tiefe von mindestens 1.5 Meter abzutragen und speziell zu entsorgen😂