Die Bundesregierung muss nach einer Gerichtsentscheidung einer afghanischen Staatsangehörigen und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen. Was soll man dazu sagen? Willkommen in Germoney! Alles erst die zarten Anfänge.
Die Tage bis zum Bürgerkrieg, kommen immer näher. Und genau das ist gewollt.
Esteban
Bei solchen "großartigen" Nachrichten sollte es aber heißen: Deutschland immer zuletzt...wäre doch passender.
Peppi
Ich finde es beschämend, dass sich diese Familie hat einklagen müssen und man sie nicht einfach ohne jedes Visum hat einreisen lassen, wie das bei Frau Baerbock üblich war. Ich hoffe, dass sich das jetzt wieder bessert! Bekommen sie denn wenigstens eine angemessene Entschädigung? Ich meine neben dem Einfamilienhausneubau und dem AMG Jahreswagen? Ich könnte nie wieder gut schlafen, wenn nicht!
Punky
Diesen beschissenen NGO's endlich den Geldhahn zudrehen und fertig!!!
Rolf Wildenstein
Präzedenzfall mit Gerichtsurteil. Zum fremdschämen 🤮💩💩
Diese Familie hat, Dank linientreuer Anwälte, nun den Weg geebnet. Jetzt wird jede Kreatur dieselbe Schiene fahren!
Flying Dutchman
Berliner Urteil: 14 einzufliegende Afghanen und der Preis der Heuchelei Als hätte man gerade auf diese Nachricht gewartet. Jedes Mal, wenn irgendein Schritt versucht wird, die aberwitzige Migrationspolitik auch nur ansatzweise zu korrigieren, gibt es ein Gerichtsurteil, das das verhindert. Aber irgendwie ist das Teil dieses Spiels. Von Dagmar Henn Gerade erst wurden Zahlen bekannt, die belegen, dass junge Afghanen weit überdurchschnittlich zur Kriminalität beitragen. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht Berlin, eine Afghanin, der gegenüber eine Aufnahmezusage gemacht wurde, müsse mitsamt ihrer 13 Verwandten aus Pakistan eingeflogen werden. Die Klage führte die NGO "Kabul Luftbrücke". Die Bundesregierung hatte erklärt, das Programm zu beenden, unter dem bei weitem nicht nur sogenannte "Ortskräfte" nach Deutschland gebracht wurden. Das Verwaltungsgericht Berlin meinte nun, dass bereits durch die Aufnahmezusage seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Anspruch entstehe, ein Visum zu erhalten und nach Deutschland eingeflogen zu werden. Abgesehen davon, dass ein Urteil eines Verwaltungsgerichts für andere Fälle nicht bindend ist – die Frage ist nun, ob das Innenministerium daraus die Konsequenz zieht, dem BAMF die Anweisung zu erteilen, alle bereits erstellten Aufnahmezusagen wieder aufzuheben. Dieser Ausweg wurde nämlich vom Verwaltungsgericht gelassen. Ein Schritt, der vor allem vor dem Hintergrund der Verfahrensweise unter der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock durchaus geboten zu sein scheint: Es ist immerhin belegt, dass sogar völlig gefälschte Identitäten (Personen, bei denen es zweifelhaft war, ob sie überhaupt Afghanen sind) akzeptiert wurden, und viele derjenigen, die besagte Aufnahmezusagen erhalten haben, eben keine "Ortskräfte", also ehemalige Kollaborateure der deutschen Kolonialtruppen, sind, sondern von irgendwelchen NGOs als "besonders gefährdet" ausgewählt wurden. Und es ist schon erstaunlich, auch im jetzt gerichtlich behandelten Fall, dass eine einzelne Person als "Anker" ganze 13 hinterherziehen kann, die selbst eigentlich keine Begründung vorlegen können, warum ihnen unbedingt in Deutschland Schutz geboten werden muss. Es ist weder klar, ob alle 13 oder nur die "Ankerperson", einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, noch war diese Form der Aufnahme je Gegenstand einer öffentlichen Debatte. Da ist immer nur die Rede von jener einen "besonders gefährdeten" Person, nicht von deren Enkeln, Großeltern oder Cousins dritten Grades. Das ist wieder die übliche Unehrlichkeit, mit der das ganze Migrationsthema in Deutschland behandelt wird. Ja, man kann nachvollziehen, wenn die unmittelbaren Mitarbeiter in Afghanistan eine Zusage erhalten, bei deren Familien wird das dann, sofern es sich nicht um die Kernfamilie handelt, schon schwieriger. In diesem konkreten Fall geht es um eine Frau, die als "Wissenschaftlerin und Schriftstellerin" bezeichnet wird, was eher nicht auf die Kategorie der "Ortskräfte" deutet. Was ist es bitte, warum genau diese Frau gerade nach Deutschland muss? Man glaubt es vielleicht nicht in Deutschland, aber in einer Reihe von muslimischen Ländern gibt es anteilig mehr Wissenschaftlerinnen als in Deutschland. Die Lebensperspektive der besagten Dame dürfte sich in Deutschland auf eine Existenz als Vorzeigeafghanin beschränken, im dauerhaften Schaulaufen für irgendwelche NGOs, um Begründungen für das politische Handeln des Westens zu liefern (wobei sie selbst dann verblüfft feststellen dürfte, dass dieses Einkommen vielleicht für zwei Personen genügt, aber keinesfalls für 14).
Einfach herrlich wie sich Tim immer noch aufregen kann über all den Irrsinn den wir hier erleben.
Lieber Tim, nimm dir ein Beispiel an den Psychiatern in einer Nervenheilanstalt...... DIE EINEN SEHEN EINFACH WEG UND GEHEN ABENDS BERUHIGT INS BETT, WEIL ALLES WAS SIE AN IRRSINN IN DER KLAPSE ERLEBEN AN IHREN MIT BUTTERSCHMALZ EINGERIEBENEN GEHIRNEN ABGLEITET. DER REST DER PSYCHOHEILERTRUPPE WECHSELT IRGENDWANN VON HINTERM SCHREIBTISCH VOR DEN SCHREIBTISCH.
Also reg dich nicht mehr auf, es bringt nix mehr. DIE KLAPSE BRD IST NUN SCHON ZU VOLL UM NOCH IRGENDWAS ZU VERÄNDERN.
UND STELLE DIR VOR, WENN NUR NOCH DIE NORMALEN IM LAND ÜBRIGBLEIBEN WÜRDEN, WÄREN WIR AUCH NUR NOCH 16 MIO EINWOHNER.
Zum fremdschämen 🤮💩💩
Als hätte man gerade auf diese Nachricht gewartet. Jedes Mal, wenn irgendein Schritt versucht wird, die aberwitzige Migrationspolitik auch nur ansatzweise zu korrigieren, gibt es ein Gerichtsurteil, das das verhindert. Aber irgendwie ist das Teil dieses Spiels.
Von Dagmar Henn
Gerade erst wurden Zahlen bekannt, die belegen, dass junge Afghanen weit überdurchschnittlich zur Kriminalität beitragen. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht Berlin, eine Afghanin, der gegenüber eine Aufnahmezusage gemacht wurde, müsse mitsamt ihrer 13 Verwandten aus Pakistan eingeflogen werden. Die Klage führte die NGO "Kabul Luftbrücke".
Die Bundesregierung hatte erklärt, das Programm zu beenden, unter dem bei weitem nicht nur sogenannte "Ortskräfte" nach Deutschland gebracht wurden. Das Verwaltungsgericht Berlin meinte nun, dass bereits durch die Aufnahmezusage seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Anspruch entstehe, ein Visum zu erhalten und nach Deutschland eingeflogen zu werden.
Abgesehen davon, dass ein Urteil eines Verwaltungsgerichts für andere Fälle nicht bindend ist – die Frage ist nun, ob das Innenministerium daraus die Konsequenz zieht, dem BAMF die Anweisung zu erteilen, alle bereits erstellten Aufnahmezusagen wieder aufzuheben. Dieser Ausweg wurde nämlich vom Verwaltungsgericht gelassen. Ein Schritt, der vor allem vor dem Hintergrund der Verfahrensweise unter der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock durchaus geboten zu sein scheint: Es ist immerhin belegt, dass sogar völlig gefälschte Identitäten (Personen, bei denen es zweifelhaft war, ob sie überhaupt Afghanen sind) akzeptiert wurden, und viele derjenigen, die besagte Aufnahmezusagen erhalten haben, eben keine "Ortskräfte", also ehemalige Kollaborateure der deutschen Kolonialtruppen, sind, sondern von irgendwelchen NGOs als "besonders gefährdet" ausgewählt wurden.
Und es ist schon erstaunlich, auch im jetzt gerichtlich behandelten Fall, dass eine einzelne Person als "Anker" ganze 13 hinterherziehen kann, die selbst eigentlich keine Begründung vorlegen können, warum ihnen unbedingt in Deutschland Schutz geboten werden muss. Es ist weder klar, ob alle 13 oder nur die "Ankerperson", einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, noch war diese Form der Aufnahme je Gegenstand einer öffentlichen Debatte. Da ist immer nur die Rede von jener einen "besonders gefährdeten" Person, nicht von deren Enkeln, Großeltern oder Cousins dritten Grades.
Das ist wieder die übliche Unehrlichkeit, mit der das ganze Migrationsthema in Deutschland behandelt wird. Ja, man kann nachvollziehen, wenn die unmittelbaren Mitarbeiter in Afghanistan eine Zusage erhalten, bei deren Familien wird das dann, sofern es sich nicht um die Kernfamilie handelt, schon schwieriger. In diesem konkreten Fall geht es um eine Frau, die als "Wissenschaftlerin und Schriftstellerin" bezeichnet wird, was eher nicht auf die Kategorie der "Ortskräfte" deutet. Was ist es bitte, warum genau diese Frau gerade nach Deutschland muss? Man glaubt es vielleicht nicht in Deutschland, aber in einer Reihe von muslimischen Ländern gibt es anteilig mehr Wissenschaftlerinnen als in Deutschland. Die Lebensperspektive der besagten Dame dürfte sich in Deutschland auf eine Existenz als Vorzeigeafghanin beschränken, im dauerhaften Schaulaufen für irgendwelche NGOs, um Begründungen für das politische Handeln des Westens zu liefern (wobei sie selbst dann verblüfft feststellen dürfte, dass dieses Einkommen vielleicht für zwei Personen genügt, aber keinesfalls für 14).
Lieber Tim, nimm dir ein Beispiel an den Psychiatern in einer Nervenheilanstalt......
DIE EINEN SEHEN EINFACH WEG UND GEHEN ABENDS BERUHIGT INS BETT, WEIL ALLES WAS SIE AN IRRSINN IN DER KLAPSE ERLEBEN AN IHREN MIT BUTTERSCHMALZ EINGERIEBENEN GEHIRNEN ABGLEITET.
DER REST DER PSYCHOHEILERTRUPPE WECHSELT IRGENDWANN VON HINTERM SCHREIBTISCH VOR DEN SCHREIBTISCH.
Also reg dich nicht mehr auf, es bringt nix mehr.
DIE KLAPSE BRD IST NUN SCHON ZU VOLL UM NOCH IRGENDWAS ZU VERÄNDERN.
UND STELLE DIR VOR, WENN NUR NOCH DIE NORMALEN IM LAND ÜBRIGBLEIBEN WÜRDEN, WÄREN WIR AUCH NUR NOCH 16 MIO EINWOHNER.
Nur noch AFD - wann und wo auch immer!!!
Läuft im besten D das es jemals gegeben hat🤮