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14-köpfige Afghanen-Familie klagt und gewinnt!

Die Bundesregierung muss nach einer Gerichtsentscheidung einer afghanischen Staatsangehörigen und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen.
Was soll man dazu sagen?
Willkommen in Germoney!
Alles erst die zarten Anfänge.

Deutschland immer zuerst!

Euer
Tim K.

157 comments

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Real Fuxx
Und das soll man einfach so hinnehmen oder wie ist der Plan 🤔
Real Fuxx
Lotta Love
Die Tage bis zum Bürgerkrieg, kommen immer näher. Und genau das ist gewollt.
Das wird dann ein ganz kurzes Scharmützel weil so gut wie 0 Gegenwehr ,,, wetten
Real Fuxx
Verpiss dich du Schädling
Yogi Duisburg
Flying Dutchman
Berliner Urteil: 14 einzufliegende Afghanen und der Preis der Heuchelei Als hätte man gerade auf diese Nachricht gewartet. Jedes Mal, wenn irgendein Schritt versucht wird, die aberwitzige Migrationspolitik auch nur ansatzweise zu korrigieren, gibt es ein Gerichtsurteil, das das verhindert. Aber irgendwie ist das Teil dieses Spiels. Von Dagmar Henn Gerade erst wurden Zahlen bekannt, die belegen, dass junge Afghanen weit überdurchschnittlich zur Kriminalität beitragen. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht Berlin, eine Afghanin, der gegenüber eine Aufnahmezusage gemacht wurde, müsse mitsamt ihrer 13 Verwandten aus Pakistan eingeflogen werden. Die Klage führte die NGO "Kabul Luftbrücke". Die Bundesregierung hatte erklärt, das Programm zu beenden, unter dem bei weitem nicht nur sogenannte "Ortskräfte" nach Deutschland gebracht wurden. Das Verwaltungsgericht Berlin meinte nun, dass bereits durch die Aufnahmezusage seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Anspruch entstehe, ein Visum zu erhalten und nach Deutschland eingeflogen zu werden. Abgesehen davon, dass ein Urteil eines Verwaltungsgerichts für andere Fälle nicht bindend ist – die Frage ist nun, ob das Innenministerium daraus die Konsequenz zieht, dem BAMF die Anweisung zu erteilen, alle bereits erstellten Aufnahmezusagen wieder aufzuheben. Dieser Ausweg wurde nämlich vom Verwaltungsgericht gelassen. Ein Schritt, der vor allem vor dem Hintergrund der Verfahrensweise unter der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock durchaus geboten zu sein scheint: Es ist immerhin belegt, dass sogar völlig gefälschte Identitäten (Personen, bei denen es zweifelhaft war, ob sie überhaupt Afghanen sind) akzeptiert wurden, und viele derjenigen, die besagte Aufnahmezusagen erhalten haben, eben keine "Ortskräfte", also ehemalige Kollaborateure der deutschen Kolonialtruppen, sind, sondern von irgendwelchen NGOs als "besonders gefährdet" ausgewählt wurden. Und es ist schon erstaunlich, auch im jetzt gerichtlich behandelten Fall, dass eine einzelne Person als "Anker" ganze 13 hinterherziehen kann, die selbst eigentlich keine Begründung vorlegen können, warum ihnen unbedingt in Deutschland Schutz geboten werden muss. Es ist weder klar, ob alle 13 oder nur die "Ankerperson", einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, noch war diese Form der Aufnahme je Gegenstand einer öffentlichen Debatte. Da ist immer nur die Rede von jener einen "besonders gefährdeten" Person, nicht von deren Enkeln, Großeltern oder Cousins dritten Grades. Das ist wieder die übliche Unehrlichkeit, mit der das ganze Migrationsthema in Deutschland behandelt wird. Ja, man kann nachvollziehen, wenn die unmittelbaren Mitarbeiter in Afghanistan eine Zusage erhalten, bei deren Familien wird das dann, sofern es sich nicht um die Kernfamilie handelt, schon schwieriger. In diesem konkreten Fall geht es um eine Frau, die als "Wissenschaftlerin und Schriftstellerin" bezeichnet wird, was eher nicht auf die Kategorie der "Ortskräfte" deutet. Was ist es bitte, warum genau diese Frau gerade nach Deutschland muss? Man glaubt es vielleicht nicht in Deutschland, aber in einer Reihe von muslimischen Ländern gibt es anteilig mehr Wissenschaftlerinnen als in Deutschland. Die Lebensperspektive der besagten Dame dürfte sich in Deutschland auf eine Existenz als Vorzeigeafghanin beschränken, im dauerhaften Schaulaufen für irgendwelche NGOs, um Begründungen für das politische Handeln des Westens zu liefern (wobei sie selbst dann verblüfft feststellen dürfte, dass dieses Einkommen vielleicht für zwei Personen genügt, aber keinesfalls für 14).
Nur die circa 6000€ Bürgergeld zieht diese Frau hierher
Blodsvente
Kurze Frage: Ist es nicht so im fckIslam geregelt, dass der Mann sich nur mehrere Frauen halten kann, wenn er sie auch eigenhändig versorgen kann??
Oder wenn Ungläubige das bezahlen natürlich. Da ist der Koran flexibel. Denn der Islam ist eine imperialistische Ideologie.
Wo bleiben den die CDU-Wähler? Ein zuhause wird gesucht
Der Gipfel ist doch, daß ein Moslem in Deutschland überhaupt klagen darf.
Christian
Assozial
MEIN VORSCHLAG!!!

Alle FOTZEN POLITIKER von der CDU /SPD/GRÜNEN bekommen nur noch den HARZ 4 Satz ausgezahlt und der Rest ihrer Gehälter geht aus Solidarität, die sie ja immer fordern, an die Bürgergeldempfänger
Helex
TIm mein gutter wann steht deutschland auf?
Helex
russland feind sehe ich anders!
Helex
russen halten uns von diesen ugläubigen weg ab wo wir nicht mehr christen sind diese heute man morgen frau übermorgen pferd
Helex
wenn der mensch echt so gebremmst ist muss ich da noch steuer zahlen?
Helex
wenn ja wür wem für was?
Helex
die wählen extra leute die russen hassen wer wählt die? 20 %cdu hab afd GEWÄHLT!
Helex
die sagen das alle einverstanden sind wtf?
bin anderer meinnung!
Helex
die typepen haben selenski umarmt ist ne krankheit
Helex
INDIEN UND CHINA UND BRASILIEN GUCKEN ZU WIE JEMAND RUSSLAND ANGREIFT LOL VOLL DIE DEPPEN
Helex
USA weiss es man kann nicht russland angreifen ganze industrie bricht ein keine balance nichts nur kolaps
Helex
was ihr nicht wisst isst der krieg mehr usa und china russland und usa halten balnce noch....
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