Wichtige Information für Eltern: Klage gegen Testterror und Abschaffung der Abmeldemöglichkeit vom Präsenzunterricht eingereicht!Die neue Coronaschutzverordnung trifft vor allem (Schul-)Kinder hart und die Unruhe unter Eltern ist mehr als verständlich. So sollen Kinder weiter getestet und gleichzeitig Druck aufgebaut werden, damit sich Kinder impfen, um der Dauertestung zu entgehen. Durch die Abschaffung der Möglichkeit, Kinder vom Präsenzunterricht abzumelden, soll zudem allen Kindern und Eltern, die sich keiner Testung unterziehen wollen, das Leben erschwert werden – es droht eine Verfolgung wegen Verstößen gegen die Schulpflicht, von Bußgeldern bis zum Kindesentzug ist bei dieser Landesregierung mittlerweile alles denkbar.
Am Montagvormittag hat der Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann eine Klage mit Eilantrag vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht. Die Ziele:
1.) Die Testpflicht unverzüglich aufheben zu lassen, da die Voraussetzungen, unter denen das Gericht diese im Eilverfahren im März 2021 noch gerechtfertigt hat, nicht mehr vorliegen.
2.) Den Eltern die Möglichkeit wieder einzuräumen, ihre Kinder abzumelden, falls das Gericht weiter Kretschmers verfehlte Coronapolitik verteidigt und sich veranlasst sieht, selbst von seiner eigenen Betrachtung aus dem Frühjahr abzuweichen.
Die Klage hat Regelungswirkung für alle sächsischen Schüler, ein einzelnes Vorgehen ist nicht notwendig – im Gegenteil, im Verlustfall kostet das nur unnötig Geld, über das sich die Kassen des Freistaates freuen.
Mit einer Entscheidung ist zeitnah zu rechnen, es ist aber nicht sicher, dass diese vor Wiederbeginn des Unterrichts fällt. Derzeit werden Verhaltenstips und Möglichkeiten gesammelt, die Eltern bereitgestellt werden können, um möglichst wenig Angriffsfläche für behördliche Schikanen zu bieten und ihren Kindern endlich wieder einen Schulbesuch zu ermöglichen.Neben dem politischen Protest, etwa in Initiativen oder auf der Straße, bleibt die juristische Auseinandersetzung – trotz vielen Urteilen, die mit rationalen Gedankengängen nicht nachvollzogen werden können – notwendig, um auch dort einzelne Befreiungsschläge für unsere Freiheiten durchzuführen. Oder das, was uns von diesen Freiheiten noch verblieben ist.
FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen
Ich hoffe innig, dass im Namen der Gerechtigkeit, auf die Unversehrtheit unserer Kinder entschieden wird ❤️❤️❤️❤️
Ich habe bisher nur gelegentlich im stillen zu Gott gebetet, doch nun werde ich diese flehungen hörbar machen.
Für eine endlich freie und glückliche Erde auf der wir Menschen leben.
KLARTEXT: MACHEN nicht und KEINESFALLS(!) (nur?!) quatschen oder/und eingeschüchtert verängstigt (und manipuliert verdummt?) warten....!!! 💪👍 ES ist einzig und ALLEIN DEIN LEBEN und es ist DEINE EIGENE ZUKUNFT. WER soll BEIDES friedlich aber WIRKUNGSVOLL (!) positiv gestalten und dafür die VERANTWORTUNG übernehmen, WENN NICHT DU SELBER????????
Übrigens: Politiker sind definitiv AUCH "n u r" Menschen und denken positiv wie auch negativ ganz genauso...........
Ausführlich aber auch unterhaltsam humorvoll ge- und beschrieben, findet ganz sicher jeder Mensch
m i n I m a l einen passenden- und sehr-sehr wertvollen Tipp in der "Glücksanleitung" und dem gleichzeitigen Befreiungs- wie auch "Lebens-Lehr-Buch" : Die Abschlussrechnung! -
und der gesunde Neustart Deutschlands (ISBN: 9783 7534 95521 oder als E-Book: 9783 7534 73864). VIEL ERFOLG und Spaß für DICH!!!!!!! 👏🤣 "Hau rein!" MACH es einfach!!!!!!
Wir würden aber auch gern für unser Kind vor Gericht gehen, um wenigstens sagen zu können, wir haben alles versucht. Aber nicht jeder kann sich den Klageweg leisten.
Der Abgrund vor dem wir stehen ist sehr tief und viele Eltern werden abstürzen bei dem Versuch ihre Kinder zu schützen.
(27.06.21❗)
Nr 306 💥💥💥Gesara in Portugal gestartet - erste sichtbare Zeichen 💥💥💥
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Gera im Mai 2021
Wir unterstützen sie auch.
Und auch die Gerichte selbst (Gebäude) sind durch Steuermittel finanziert. Unsere gesammte Justiz bewegt sich im Handelsrecht(einfach mal schlau machen). Trotzdem wünsche ich allen Klägern auf diesem Wege viel Erfolg ,auch wenn ich nicht daran glaube.
Ich habe einen "Teilerfolg" an der Schule meiner Tochter erzielen können.
Ich habe das unten aufgeführte Schreiben an die Schule geschickt , die wiederum haben es zum unteren Schulamt geschickt.
Der Schulleiter rief mich gestern an und hat mir gesagt, dass ich mit dem Schreiben völlig im Recht bin.
Aber......
Das Schulamt interessiert es nicht.
Die haben gesagt , dass mir mitgeteilt werden soll, dass schulpflicht herrscht.
Der Schulleiter meiner Tochter versucht wirklich zu helfen.
Er hat zu mir gesagt , dass die Paragraphen die in dem Schreiben stehen über dem der Schulverordnung stehen und er selber nicht versteht , warum das Schulamt sich queer stellt.
Er geht davon aus , dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen wird.
Dennoch denke ich das ist erster Erfolg.
Jeh mehr Eltern dieses Schreiben an Ihre Schulen schicken , desto mehr können erreichen.
Viel Erfolg
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.08.2021 möchte ich wie schon häufiger erwähnt nocheinmal darauf hinweisen, dass meine Tochter/Sohn nicht die Schulpflicht verweigert,
sondern die Testpflicht an Ihrer Schule.
Meine Tochter/Sohn ......... macht von folgenen aufgeführten Rechten gebrauch:
Die Verpflichtung zur Testpflicht zur Wahrung der Schulbesuchspflicht ist vor allem nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.
So führt der bayVGH in seinem Beschluss vom 12.04.2021, Az.: 20 NE 21, 926 aus, dass er "die Begründung der Verordnung nicht in der Weise versteht, dass Schülerinnen und Schüler, die keinen negativen Test vorweisen, nur dort am Distanzunterricht teilnehmen können, wo dieser gegebenenfalls angeboten wird, sondern in der Weise, dass ähnlich dem Wechselunterricht, soweit erforderlich, grundsätzlich Präsenz- und Distanzunterricht flächendeckend stattfindet. Nur so sind die Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) gewährleistet.
Denn entfiele eine Beschulung insgesamt, könnte nicht mehr von einer freien Wahl der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten ausgegangen werden. Es bestünde die Gefahr, dass die Einwilligung gerade nicht aufgrund eines freien Entschlusses erfolgt, sondern nur unter dem "Druck", ansonsten vom Schulunterricht gänzlich ausgeschlossen zu werden und damit womöglich Bildungsnachteile zu erfahren."
Die Testverweigerung darf mithin nicht zu Nachteilen führen. Knüpft der Verordnungsgeber also die Schulbesuchspflicht an eine (eigentlich "freiwillige") Testpflicht, verstößt er nicht nur gegen das Recht auf Bildung, dass als Menschenrecht in Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, sowie in Art. 28 der Kinderrechtskonvention, in Art. 22 der Genfer Flüchtlingskonvention, als Teil der Menschenwürde (im Sinne einer unerlaubten willkürlichen Vorenthaltung von Bildungschancen) sowie Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert ist, sondern auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Jedenfalls ersuchen wir Sie, als Behörde, aufgrund der Prüfungskompetenz auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung aus Art. 20 Abs. 3 GG, selbst zu prüfen, ob die Rechtsvorschrift anwendbar ist, weil Sie nicht sehenden Auges rechtswidrige Normen anwenden können.
Ich bitte Sie dies zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen