Wichtige Information für Eltern: Klage gegen Testterror und Abschaffung der Abmeldemöglichkeit vom Präsenzunterricht eingereicht!

Die neue Coronaschutzverordnung trifft vor allem (Schul-)Kinder hart und die Unruhe unter Eltern ist mehr als verständlich. So sollen Kinder weiter getestet und gleichzeitig Druck aufgebaut werden, damit sich Kinder impfen, um der Dauertestung zu entgehen. Durch die Abschaffung der Möglichkeit, Kinder vom Präsenzunterricht abzumelden, soll zudem allen Kindern und Eltern, die sich keiner Testung unterziehen wollen, das Leben erschwert werden – es droht eine Verfolgung wegen Verstößen gegen die Schulpflicht, von Bußgeldern bis zum Kindesentzug ist bei dieser Landesregierung mittlerweile alles denkbar.

Am Montagvormittag hat der Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann eine Klage mit Eilantrag vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Die Ziele:
1.) Die Testpflicht unverzüglich aufheben zu lassen, da die Voraussetzungen, unter denen das Gericht diese im Eilverfahren im März 2021 noch gerechtfertigt hat, nicht mehr vorliegen.
2.) Den Eltern die Möglichkeit wieder einzuräumen, ihre Kinder abzumelden, falls das Gericht weiter Kretschmers verfehlte Coronapolitik verteidigt und sich veranlasst sieht, selbst von seiner eigenen Betrachtung aus dem Frühjahr abzuweichen.

Die Klage hat Regelungswirkung für alle sächsischen Schüler, ein einzelnes Vorgehen ist nicht notwendig – im Gegenteil, im Verlustfall kostet das nur unnötig Geld, über das sich die Kassen des Freistaates freuen.

Mit einer Entscheidung ist zeitnah zu rechnen, es ist aber nicht sicher, dass diese vor Wiederbeginn des Unterrichts fällt. Derzeit werden Verhaltenstips und Möglichkeiten gesammelt, die Eltern bereitgestellt werden können, um möglichst wenig Angriffsfläche für behördliche Schikanen zu bieten und ihren Kindern endlich wieder einen Schulbesuch zu ermöglichen.

Neben dem politischen Protest, etwa in Initiativen oder auf der Straße, bleibt die juristische Auseinandersetzung – trotz vielen Urteilen, die mit rationalen Gedankengängen nicht nachvollzogen werden können – notwendig, um auch dort einzelne Befreiungsschläge für unsere Freiheiten durchzuführen. Oder das, was uns von diesen Freiheiten noch verblieben ist.

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Wir sind auch machtlos und verzweifelt, glauben nicht an ein gerechtes Urteil zum Schutz der Kinder. Zu oft beweisen die Richter ihre Hörigkeit gegenüber der Politik.

Wir würden aber auch gern für unser Kind vor Gericht gehen, um wenigstens sagen zu können, wir haben alles versucht. Aber nicht jeder kann sich den Klageweg leisten.

Der Abgrund vor dem wir stehen ist sehr tief und viele Eltern werden abstürzen bei dem Versuch ihre Kinder zu schützen.
Mucky
Brigitte Mueller
Mensch Leute , hört euch mal die letzte Sprachnachricht. 29 .8.2021 von Kanal. frag uns doch. an . Ab dieser Woche gehts rund im Land .Militär verhaftungen und TRUMP kommt zurück nach dem 12.9.2021 kein Corona ,Pandemie kein impfen mehr. .Freut euch wir sind am Ziel diese Mörder und Verbrecher dieses Stasi Nazi. - Regime los zu sein .
🙉 Bitte die Menschen durch so einen Ulk nicht noch wuschig machen, Humor ist schlecht, wenn er mit Hoffnungen spielt und ernst nehmen kann man diese Meldungen nicht, da bastel ich nachher auch mal eine. Wie gesagt, Gesara läuft seit 27.6 schon in Portugal und der Schweiz, nur wissen sie es nicht.

(27.06.21❗)
Nr 306 💥💥💥Gesara in Portugal gestartet - erste sichtbare Zeichen 💥💥💥

Hier geht es zu unserem Telegram-Kanal: https://t.me/fragunsdoch_WWG1WGA

#zusammenstehen #Gesara #Nesara #Portugal #GCR #Schweiz #Franken
Gitti
Danke, Herr Rechtsanwalt für ihren Eilantrag ,ich bin froh das es noch solche Rechtsanwälte gibt 👍tausend Dank
Sandro Schubert
Ein kleiner Anfang ist es mal die Hygieneregeln der Schule schriftlich zu bekommen. Bei uns aktuell Scholl Gymnasium Freiberg, sagt klar nach 2h Maske (bei FFP2 75min) muss eine 30 min Maskenpause eingelegt werden. Das kann nicht realisiert werden, da ja überall Maskenpflicht herrscht... Macht einen Verstoß der Schule gegen das Hygienekonzept. Ich hab meinen Sohn bequatscht darauf zu achten und nach 2h die 30min zu verlangen. Hygienverordnung hab ich ausgedruckt und die Stellen markiert. Laut der Verordnung gilt die Maskenpflicht erst ab Inzidenz 35....
Peggy
Danke für diese Information. Ich begleite meinen Sohn am Montag zur Schule und nehme ihn notfalls wieder mit. Ich werde mein Kind nicht ausliefern, weder zur Hälfte noch ganz. Ich bin Sächsin und weiß, dass durchwurschteln nicht mehr helfen wird...
Bei uns gibt es Amazon, dort ist es ganz klar geregelt, dass nach 90 Min. die Schicht Pause macht und die Mitarbeitet 30 Min. Hofgang haben. Hier im Westen sind noch sehr viele Schlafschafe. Viel Glück.
Mensch Oli
Ich frage mich ,was es bringen soll ,vor Gerichten ,die alle Firmen sind ,zu klagen??? Glaubt Ihr ,dass dort Recht gesprochen wird? Alle Klagen sind ein super Geschäftsmodell für die so genannten Gerichte und auch für die Rechtsanwälte. Auch sollte ein denkender Mensch sich mal fragen ,warum überhaupt Gerichtskosten anfallen ,wo die Richter und Staatsanwälte doch schon durch die Steuern ,die wir alle zahlen bezahlt werden!!!
Und auch die Gerichte selbst (Gebäude) sind durch Steuermittel finanziert. Unsere gesammte Justiz bewegt sich im Handelsrecht(einfach mal schlau machen). Trotzdem wünsche ich allen Klägern auf diesem Wege viel Erfolg ,auch wenn ich nicht daran glaube.
Dieses Schreiben konnte in Bayern einen Teilerfolg erzielen... Ihr lieben ,
Ich habe einen "Teilerfolg" an der Schule meiner Tochter erzielen können.
Ich habe das unten aufgeführte Schreiben an die Schule geschickt , die wiederum haben es zum unteren Schulamt geschickt.

Der Schulleiter rief mich gestern an und hat mir gesagt, dass ich mit dem Schreiben völlig im Recht bin.
Aber......
Das Schulamt interessiert es nicht.
Die haben gesagt , dass mir mitgeteilt werden soll, dass schulpflicht herrscht.

Der Schulleiter meiner Tochter versucht wirklich zu helfen.
Er hat zu mir gesagt , dass die Paragraphen die in dem Schreiben stehen über dem der Schulverordnung stehen und er selber nicht versteht , warum das Schulamt sich queer stellt.
Er geht davon aus , dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen wird.

Dennoch denke ich das ist erster Erfolg.
Jeh mehr Eltern dieses Schreiben an Ihre Schulen schicken , desto mehr können erreichen.
Viel Erfolg

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.08.2021 möchte ich wie schon häufiger erwähnt nocheinmal darauf hinweisen, dass meine Tochter/Sohn nicht die Schulpflicht verweigert,
sondern die Testpflicht an Ihrer Schule.
Meine Tochter/Sohn ......... macht von folgenen aufgeführten Rechten gebrauch:

Die Verpflichtung zur Testpflicht zur Wahrung der Schulbesuchspflicht ist vor allem nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.
So führt der bayVGH in seinem Beschluss vom 12.04.2021, Az.: 20 NE 21, 926 aus, dass er "die Begründung der Verordnung nicht in der Weise versteht, dass Schülerinnen und Schüler, die keinen negativen Test vorweisen, nur dort am Distanzunterricht teilnehmen können, wo dieser gegebenenfalls angeboten wird, sondern in der Weise, dass ähnlich dem Wechselunterricht, soweit erforderlich, grundsätzlich Präsenz- und Distanzunterricht flächendeckend stattfindet. Nur so sind die Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) gewährleistet.
Denn entfiele eine Beschulung insgesamt, könnte nicht mehr von einer freien Wahl der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten ausgegangen werden. Es bestünde die Gefahr, dass die Einwilligung gerade nicht aufgrund eines freien Entschlusses erfolgt, sondern nur unter dem "Druck", ansonsten vom Schulunterricht gänzlich ausgeschlossen zu werden und damit womöglich Bildungsnachteile zu erfahren."

Die Testverweigerung darf mithin nicht zu Nachteilen führen. Knüpft der Verordnungsgeber also die Schulbesuchspflicht an eine (eigentlich "freiwillige") Testpflicht, verstößt er nicht nur gegen das Recht auf Bildung, dass als Menschenrecht in Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, sowie in Art. 28 der Kinderrechtskonvention, in Art. 22 der Genfer Flüchtlingskonvention, als Teil der Menschenwürde (im Sinne einer unerlaubten willkürlichen Vorenthaltung von Bildungschancen) sowie Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert ist, sondern auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Jedenfalls ersuchen wir Sie, als Behörde, aufgrund der Prüfungskompetenz auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung aus Art. 20 Abs. 3 GG, selbst zu prüfen, ob die Rechtsvorschrift anwendbar ist, weil Sie nicht sehenden Auges rechtswidrige Normen anwenden können.

Ich bitte Sie dies zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Vera Windisch
Dieses Schreiben konnte in Bayern einen Teilerfolg erzielen... Ihr lieben , Ich habe einen "Teilerfolg" an der Schule meiner Tochter erzielen können. Ich habe das unten aufgeführte Schreiben an die Schule geschickt , die wiederum haben es zum unteren Schulamt geschickt. Der Schulleiter rief mich gestern an und hat mir gesagt, dass ich mit dem Schreiben völlig im Recht bin. Aber...... Das Schulamt interessiert es nicht. Die haben gesagt , dass mir mitgeteilt werden soll, dass schulpflicht herrscht. Der Schulleiter meiner Tochter versucht wirklich zu helfen. Er hat zu mir gesagt , dass die Paragraphen die in dem Schreiben stehen über dem der Schulverordnung stehen und er selber nicht versteht , warum das Schulamt sich queer stellt. Er geht davon aus , dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Dennoch denke ich das ist erster Erfolg. Jeh mehr Eltern dieses Schreiben an Ihre Schulen schicken , desto mehr können erreichen. Viel Erfolg Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.08.2021 möchte ich wie schon häufiger erwähnt nocheinmal darauf hinweisen, dass meine Tochter/Sohn nicht die Schulpflicht verweigert, sondern die Testpflicht an Ihrer Schule. Meine Tochter/Sohn ......... macht von folgenen aufgeführten Rechten gebrauch: Die Verpflichtung zur Testpflicht zur Wahrung der Schulbesuchspflicht ist vor allem nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. So führt der bayVGH in seinem Beschluss vom 12.04.2021, Az.: 20 NE 21, 926 aus, dass er "die Begründung der Verordnung nicht in der Weise versteht, dass Schülerinnen und Schüler, die keinen negativen Test vorweisen, nur dort am Distanzunterricht teilnehmen können, wo dieser gegebenenfalls angeboten wird, sondern in der Weise, dass ähnlich dem Wechselunterricht, soweit erforderlich, grundsätzlich Präsenz- und Distanzunterricht flächendeckend stattfindet. Nur so sind die Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) gewährleistet. Denn entfiele eine Beschulung insgesamt, könnte nicht mehr von einer freien Wahl der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten ausgegangen werden. Es bestünde die Gefahr, dass die Einwilligung gerade nicht aufgrund eines freien Entschlusses erfolgt, sondern nur unter dem "Druck", ansonsten vom Schulunterricht gänzlich ausgeschlossen zu werden und damit womöglich Bildungsnachteile zu erfahren." Die Testverweigerung darf mithin nicht zu Nachteilen führen. Knüpft der Verordnungsgeber also die Schulbesuchspflicht an eine (eigentlich "freiwillige") Testpflicht, verstößt er nicht nur gegen das Recht auf Bildung, dass als Menschenrecht in Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, sowie in Art. 28 der Kinderrechtskonvention, in Art. 22 der Genfer Flüchtlingskonvention, als Teil der Menschenwürde (im Sinne einer unerlaubten willkürlichen Vorenthaltung von Bildungschancen) sowie Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert ist, sondern auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Jedenfalls ersuchen wir Sie, als Behörde, aufgrund der Prüfungskompetenz auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung aus Art. 20 Abs. 3 GG, selbst zu prüfen, ob die Rechtsvorschrift anwendbar ist, weil Sie nicht sehenden Auges rechtswidrige Normen anwenden können. Ich bitte Sie dies zu beachten. Mit freundlichen Grüßen
Super gemacht, hoffe das machen noch mehr Eltern für ihre Kinder.
Claudia
Ganz deiner Meinung. Wir als Eltern gehen in die Schule. Sind aber die Einzigen. Es ist so traurig. Aber alle anderen Eltern wollen wissen wies gelaufen ist. Einfach feige und .... erbärmlich. Bei meinem Grossen hab ich alles ohne Test und Maske hinbekommen. Es geht wenn man halt mal den Mund auf macht. Beim Kleinen werde ich das a schaffen. Die Eltern die das zulassen was hier passiert schämt euch. Immer schön auf andere verlassen. Das andere klagen das andere für euch den Vormacher spielen.
Mal was anderes:
Das RKI meldet Stand 30.08.2021 für Sachsen 47 Neuinfektionen!
Für Dresden wurden 42 lt. Dashboard gemeldet (Samstag und Sonntag ruhte man).
Nun liegt die Vermutung nahe, dass für Dresden einfach mal die Zahlen des Wochenende den Zahlen für Montag zugeschlagen wurde. Das würde natürlich ebenfalls eine entsprechend hohe Inzidenz zur Folge haben.
Vor allem wenn man sich die Neuinfektionen der anderen Kreise und kreisfreien Städte Sachsens für den Montag anschaut, ist klar:
Da kann etwas nicht stimmen!
Kontrolliert eigentlich jemand die Zählweise des Dresdner Gesundheitsamtes?? 
Sandro Schubert
Gert, Du bist mein ganz persönlicher Held. Danke für Deine ermutigende Worte, ich werd morgen gleich mal ins Büro der Schule fahren und Schreibtische werfen....
Fisch
Ich habe heute eine Mail ans Kultusministerium geschrieben. Vielleicht hilft es wenn das viele machen.
https://www.smk.sachsen.de/staatsminister.html
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