Sachsen wird nicht zu Aschaffenburg: Viele hundert mutige Bürger in Waldheim auf der Straße!Hier wird kein Asylheim errichtet, sondern die millionenfache Remigration begonnen: Viele hundert Bürger sind in der sächsischen Kleinstadt Waldheim auf der Straße und machen unter den weiß-grünen Freiheitsfahnen deutlich, dass es höchste Zeit für eine fundamentale Wende ist.
Heute sind wir massenhaft auf der Straße und stimmen mit den Füßen ab. Und am Sonntag zählt jede Stimme für Landrat Trautmann und die FREIEN SACHSEN. Holen wir unsere Heimat zurück, Mittelsachsen bleibt deutsch!FREIE SACHSEN: Folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram!
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Sollste mal sehen wie die anfangen etwas unruhuhig zu werden, wenn man denen gleich noch im Nachtrag einen Tipp gibt, "Vorsicht jetzt mit der Bemerkung Reichsbürger, das wird sehr teuer für sie". Sich dann höflich verabschieden.
Du hattest dein ganzes Leben noch vor dir.
Aber es wurde dir genommen von einer Bestie, die gar nicht mehr hätte hier sein dürfen.
Diejenigen, die das mitzuverantworten haben, haben ebenfalls Blut an ihren Händen.
Tim K.
Ein "Geschäfts"modell nach dem andern klatscht gerade weg. Ob Asyl, Windradmafia, Klimakirchler, Gendergagas, Lügenpresse,Corona-Mordspritze... überall donnerts im BRD-Konstrukt.
Wollmerse voll auflaufe lasse :-)
Fasching gegen Linksfaschos!
Bundeswahlgesetz ist Grundgesetzwidrig
Das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle und weiterer, hat folgendes Urteil für Recht erkannt:
II. 1. § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der
Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1
Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
2. §6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom
25. November 2011 (Bundesgesetzblatt | Seite 2313) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1
Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
Das Ausmaß dieser Entscheidung wird deutlich, wenn man folgende Rechtssätze des Bundesverfassungsgerichts liest:
„Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, dass sie für nichtig zu erklären ist."...( BVerfGE 55, 100)
„Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, das ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam.* BVerfG - 2BVG 1/51 vom
23. Oktober 1951
c) „Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine Nichtigerklärung die Wirkung, das Gerichte und die Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen." (vgl. BVerfGE 37, 217 [261].
Der Mangel besteht fort. Somit ist es immer noch nichtig.
Die wären ja auch ziemlich verrückt, würden die sich so einfach selber wegschieben.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-058.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html
[Norbert Bolz]
BTW: Hast du dein Handy noch?