Wieder ein Erfolg im Kampf gegen Corona-Willkür: Einspruch beim Amtsgericht Dresden lohnte sich!

Sage und schreibe 250,00 Euro sollte ein junger Mann in Dresden bezahlen, weil er mit zu wenig Abstand und ohne Mundschutz in der Stadt unterwegs gewesen sein soll. Beim heutigen Verfahren, bei dem der Betroffene mit seinem Rechtsanwalt Martin Kohlmann erschien, ließ sich der zu geringe Abstand nicht beweisen, den Maskenverstoß alleine hielt der Richter nicht für so erheblich, dass ein Bußgeld angezeigt gewesen wäre. Die Folge: Das Verfahren wurde eingestellt!

Hätte der Betroffene noch eine Rechtsschutzversicherung gehabt, wäre er ganz kostenlos aus der Angelegenheit rausgekommen. Unsere ausdrückliche Empfehlung: In diesen Zeiten sollten politische Aktivisten oder einfach Leute, die sich nicht alles gefallen lassen wollen, eine Rechtsschutzversicherung haben.

Grundsätzlich gilt: Es lohnt sich, gegen jeden einzelnen Ordnungswidrigkeiten-Bescheid vorzugehen. Die Erfolgsquote ist hoch!

FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen

67 comments

Show 31 more comments
Ilona W.
Klasse, endlich sprechen die Gerichte mal IM NAMEN DES VOLKES 👍👍👍
Um welchen Streitwert geht es denn🤷‍♂️? Da kann man schon mal "Recht sprechen". Geht es um Mord, Clankriminalität, Pädiphilie, etc. siehts schon anders aus, das Urteilen🤫. Kommt noch korruptives Geld hinzu von großen Org. s wird erst gar nicht verhandelt, sondern abgeschmettert, vertagt, verlängert... bis verjährt 🤑.
Impfbanause
Ich hatte 7 Jahre lang eine Rechtsschutzversicherung bei der AdvoCard. Egal was war - meine Private Rechtsschutzversicherung war für nichts zuständig. kein einziger Fall wurde von denen gedeckt. Sorry, aber für mich ist eine Rechtsschutzversicgherung pure Geldvershwendung!
Impfbanause
Legt euch jeden Monat 30 Euro beiseite, für den Fall, dass ihr mal einen Anwalt braucht.
Du bist bei allen mit 150,00€dabei. Nicht,s ist umsonst. Du mußt abwägen ob es sich lohnt, die Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Zu 99 %zahlst du immer drauf. Ich habe das viele Male durch. Versicherungen sind da um nicht zu zahlen, nix anderes. Mann braucht sie nicht, wenn man mit klarem Kopf durch,s Leben geht. Aufpassen ist höchstes Gebot. Dann kannst du viel Geld sparen. Denk mal drüber nach. Alles Gute!
Ich kann auch nur sagen, wenn zwei Polizisten gegen dich aussagen und du keine Zeugen außer die eigene Familie hast, sieht es schlecht aus. Da hilft die beste Rechtsschutzversicherung nix. Anwälte wollen es auch nur bequem regeln ohne besonders für dich kämpfen zu müssen. Die Rechtsschutz kann man sich sparen, bzw.lieber einen schönen Fonds besparen und öfter Gewinne einsacken, das bringt am Ende mehr, wenn ein Anwalt nötig wird. LG😉
Nur blöd, wenn die viel gepriesene Rechtsschutzversicherung Strafgerichtsverfahren ausnimmt...
Andreas Echterbrock
Mein Verfahren, Mund-Nasenschutz, wurde letzte Woche in Dresden, vom Bußgeldrichter,.auch eingestellt. Er hat sich mit juristischen Spitzfindigkeiten beholfen, weil er das große Fass PCR- Test ,meine Argumentation, wohl nicht öffnen wollte.
Andreas Echterbrock
Mario B.
Wie hoch waren denn die Kosten? Einstellung ist doch wie Freispruch, warum entstehen dann Kosten?
Die eigenen Auslagen sind dann eventuell selbst zu tragen. Anfahrt u.s.w..
Kay Löwe
Handelt sich bei diesem Verfahren zufällig um eins der vielen vom 13.3.2021?
Das Problem ist doch, dass die sächsische Coronaschutzverordnung bis zum heutigen Tag vom "Verfasser" nicht (sichtbar für jeden) unterschrieben ist....somit entsteht meiner Meinung nach, bei evtl. Schäden, für den "Verfasser" dieser Verordnung, ein Haftungsausschluss...und ist somit als NICHTIG zu betrachten....jedoch haben viele Unternehmer sich diesen Klotz mit diversen Anweisungen gegenüber ihren Angestellten angenommen und somit müssten sie haften bei evtl. eintretenden Schäden,oder🤔...meiner Meinung nach: eine "clevere" Verschiebung der Haftungsansprüche 😉 und wenn die Verordnungen als NICHTIG zu betrachten sind, muss auch niemand zahlen 🤔😉
Was bedeutet mit einer RS-Versicherung ganz kostenlos ??? Wer vor Gericht gewinnt muss doch keine Gerichtskosten tragen und in der Regel bekommt er auch seine angefallenen Kosten vom Verlierer erstattet. Zumindest wenn das von seinem Anwalt auch vor Gericht gleich mit beantragt wird, bevor das letzte Wort gesprochen wurden. Ist dem nicht mehr so ??? Oder hab ich was verpasst ???
Einstellung ist nur Gewinnen 2.Klasse. Man bleibt auf den eigenen Kosten hängen.Für den Richter bequem, er braucht keine Urteilsbegründung schreiben. Man muss einer Einstellung zustimmen, macht bei Selbstvertretung ev. noch Sinn, weil kaum Kosten entstanden sind. Bei Anwaltsvertretung bleibt man auf den Kosten sitzen und die sind oft höher, als das Bussgeld. Bei Freispruch werden die Kosten von der Staatskasse bezahlt.
Andre❌
👍alles richtig Leute
Meihnung sagen und
Flagge zeigen
nur so kann es besser werden
👍
Show next 15 comments