Die wahnsinnige Brut schreit doch hier auch wie jeck, ob Gelsenkirchen oder Berlin oder oder. Dumm, bösartig, gewalttätig und nicht von menschlicher Art
Ok, es war kein direktes anfahren der Person.Es gibt im Netz eine Slow motion Videoaufnahme aus einem anderen Blickwinkel. Eine Hand des Beamten befindet sich im Inneren des Fahrzeugs (offenes Fenster) als die Frau stark beschleunigt und los fährt. Ich kopiere dir mal was die deutsche Gesetzesregelung dazu sagt, die amerikanische dürfte davon nicht groß abweichen.
Wenn eine Person ihre Hand im Wagen hat und das Fahrzeug stark anfährt, kommen folgende rechtliche Einordnungen in Betracht: 1. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) Das Fahrzeug wird hierbei als „Tatwerkzeug“ genutzt. Ein gefährlicher Eingriff liegt vor, wenn der Fahrer das Auto zweckentfremdet, um eine Person gezielt zu gefährden oder zu nötigen. Dies wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren (in schweren Fällen bis zu zehn Jahren) geahndet. 2. (Gefährliche) Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) Gefährliche Körperverletzung: Wenn der Fahrer absichtlich stark anfährt, während die Hand im Wagen ist, wird das Auto als gefährliches Werkzeug eingestuft. Dies ist eine Straftat, die in der Regel eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten nach sich zieht. Fahrlässige Körperverletzung: Geschieht das Anfahren ohne Absicht (z. B. durch Unachtsamkeit beim Losfahren), drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. 3. Nötigung (§ 240 StGB) Wird das Anfahren genutzt, um die Person dazu zu zwingen, die Hand zurückzuziehen oder sich vom Fahrzeug zu entfernen, kann dies als Nötigung gewertet werden. Zusammenfassende Bewertung Ein solches Verhalten wird rechtlich als vorsätzliche Gefährdung gewertet. Da das Verletzungsrisiko (z. B. Mitziehen der Person, Einklemmen der Hand) beim starken Anfahren extrem hoch ist, gehen Gerichte oft von einem bedingten Vorsatz aus.
Abu Domingo
Ich hoffe, dass die Linksterroristen wirklich dumm genug sind um eine Eskalation herbei zu rufen.
Selbst, wenn Ihre Interpretation der Vorfälle korrekt wäre, ist es nun mal keine NOTWEHR. Es hat ja keiner etwas dagegen gesagt, die Frau vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen, sie einfach zu erschießen ist absolut rechtswidrig, egal, was Trump behauptet. Die infantile Anbetung eines Helden, der angeblich die Menschheit rettet, ist Kleinkindniveau. Kritisch bleiben und selber denken macht schlau. Hinterfrage alles, glaube nichts. Für diesen schießwütigen Typen bestand keine Gefahr. Anstatt die Frau tot zu schießen, wozu er trotz der angeblichen Hand im Fenster in der Lage war (sehr sonderbar), hätte er die Hand aus dem Fenster entfernen können.
Diese Entscheidung ob das Notwehr war, was eigentlich nicht zur Debatte steht da es eher Widerstand gegen einen Staatsbeamten sein dürfte, treffen werdet du noch ich sondern ein Gericht.
Da hier völlig durchgeknallte Leute ohne Unterlass nach Gewalt schreien, weil es in diesem Fall angeblich die Richtige getroffen hat, und diese Tötung super finden, erlaube ich mir, dagegen zu argumentieren. Und wer an Gerichte und die Justiz glaubt, ist m.E. nicht bei klarem Verstand. Die Justiz folgt immer den Machthabern.
Dumm, bösartig, gewalttätig und nicht von menschlicher Art
Wenn eine Person ihre Hand im Wagen hat und das Fahrzeug stark anfährt, kommen folgende rechtliche Einordnungen in Betracht:
1. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Das Fahrzeug wird hierbei als „Tatwerkzeug“ genutzt. Ein gefährlicher Eingriff liegt vor, wenn der Fahrer das Auto zweckentfremdet, um eine Person gezielt zu gefährden oder zu nötigen. Dies wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren (in schweren Fällen bis zu zehn Jahren) geahndet.
2. (Gefährliche) Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB)
Gefährliche Körperverletzung: Wenn der Fahrer absichtlich stark anfährt, während die Hand im Wagen ist, wird das Auto als gefährliches Werkzeug eingestuft. Dies ist eine Straftat, die in der Regel eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten nach sich zieht.
Fahrlässige Körperverletzung: Geschieht das Anfahren ohne Absicht (z. B. durch Unachtsamkeit beim Losfahren), drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
3. Nötigung (§ 240 StGB)
Wird das Anfahren genutzt, um die Person dazu zu zwingen, die Hand zurückzuziehen oder sich vom Fahrzeug zu entfernen, kann dies als Nötigung gewertet werden.
Zusammenfassende Bewertung
Ein solches Verhalten wird rechtlich als vorsätzliche Gefährdung gewertet. Da das Verletzungsrisiko (z. B. Mitziehen der Person, Einklemmen der Hand) beim starken Anfahren extrem hoch ist, gehen Gerichte oft von einem bedingten Vorsatz aus.