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Eine Frau wird sexuell angegriffen und wehrt sich!
Nach einem sexuellen Angriff in Kaiserslautern hat eine junge Frau den Angreifer aus Eritrea erstochen.
Nun hat ein Gericht sie deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Eine unsägliche Blamage, wie ich finde!
Keine Frau in diesem Land muss es sich gefallen lassen, sexuell angegriffen zu werden.

Diese tapfere junge Frau hätte einen lupenreinen Freispruch verdient!
Good job! Stand your ground!

Tim K.

64 comments

Law and Order
Das Shithole verurteilt eine unschuldige Frau, die sich in einer Notwehr Situation befand, das soll ein RECHTSSTAAT sein. Das ist kein Rechtsstaat sondern ein diktatorisches Regime und Unrechtsstaat.
Apex Predator
Schaut euch doch nur mal den Bastard-Anwalt vom Angreifer an. Kann kaum einen deutschen Satz sprechen und sieht aus als wäre er gerade aus dem Aschekasten gefallen. Abartig und verstörend diese Politik und Justiz
Unsinn. Jemanden abzustechen, weil man an den Arsch gegrabscht wird ist genauso kriminell, wie jemanden aus anderem grund abzustechen. im grunde wäre sogar ein vorsatz erkennbar, weil man ja nicht zufällig ein messer mit sich führt. wer bei migranten die viel zu laschen urteile zu recht bemängelt, der sollte auch bei irgendwelchen weibern nicht plötzlich umkippen. Abstechen disqualifiziert immer.
Ich bin auf die Reaktion Trumps gespannt sobald er erfährt was die bunte Richterschaft mit US Bürger treibt.
Ganz ehrlich?
Bewehrung finde ich garnicht soooo schlecht dafür das sie eine Fachkraft abgestochen hat.
Sicher weil sie eine Frau ist. Sie steht bissl höher in der Opferpyramide, vor allem wenn sie nicht reinweiß ist.
Einen blonden, blauäugigen Mann hätten sie für immer ins Loch gesperrt und Nadsi geschimpft!
Sie hätte nicht nur einen Freispruch bekommen müssen, sondern noch einen Orden dazu!!!
Unfassbar was in diesem Land vorgeht. Pfuideibel, diese Gerichte hierzulande sind unerträglich.
Recht wird hier schon lange keins mehr fesprochen und insbesondere bei Frauen nicht, die sich vollkommen zurecht gegen solches Pack zur Wehr setzen muss, die ihre dreckigen Griffel nicht bei sich behalten können und jede Frau als Freiwild ansehen, die man nach Herzenslust sexuell nötigen kann.
🤮🤮🤮🤮🤮🤮
rpm1234567
Unsinn. Jemanden abzustechen, weil man an den Arsch gegrabscht wird ist genauso kriminell, wie jemanden aus anderem grund abzustechen. im grunde wäre sogar ein vorsatz erkennbar, weil man ja nicht zufällig ein messer mit sich führt. wer bei migranten die viel zu laschen urteile zu recht bemängelt, der sollte auch bei irgendwelchen weibern nicht plötzlich umkippen. Abstechen disqualifiziert immer.
Du bist so ein elender Dummschwätzer. Dir wäre mehr als nur zu wünschen, dass Du mal in so nen Situation kommst.
Dann kannst du dieser menschlichen Bestie ja Liedchen vorträllern während er dich komplett ungerührt und gewissenlos bereichert. 🤬

Man kann sicher über Notwehrexzess nachdenken, jedoch in der Situation, Dunkle Unterführung, keine Hilfe weit und breit .... dann kommt es dazu, dass dasxMädel nen Messer zückt und zusticht.
Hannes
Was kann die Frau dafür, wenn der so tollpatschig ist und ihr ins Messer fällt?

Außerdem war das Notwehr. Man kann der Frau kaum vorwerfen, dass sie im Moment der Panik und Angst wild zustach und ihn dabei tödlich verletzte. Soll sie vorher noch mathematisch berechnen, wo, in welchem Winkel und wie stark die zustechen darf, um sich zu verteidigen ohne ihn zu töden?
ihr habt den untergang verdient. im grunde steht hier sogar mord im raum. dafür ist das urteil äusserst milde. bei einem migranten hättet ihr euch über eine bewährungsstrafe aufgeregt... zu recht... das gilt auch für dumme weiber, die meinen, einen freifahrtschein verdient zu haben...
Hannes
rpm1234567
Unsinn. Jemanden abzustechen, weil man an den Arsch gegrabscht wird ist genauso kriminell, wie jemanden aus anderem grund abzustechen. im grunde wäre sogar ein vorsatz erkennbar, weil man ja nicht zufällig ein messer mit sich führt. wer bei migranten die viel zu laschen urteile zu recht bemängelt, der sollte auch bei irgendwelchen weibern nicht plötzlich umkippen. Abstechen disqualifiziert immer.
Aber sonst ist alles i.O.?
Wer in einer Großstadt (und mittlerweile nicht mehr nur dort) gezwungen ist durch Brennpunkte zu laufen (z.B. Bahnhöfe) und sich sicherer fühlen will, dem ist nicht vorzuwerfen, sich eine Verteidigungswaffe einzustecken. Im Gegensatz zu den "Messermänner", die vorsätzlich mit dem Messer auf unschuldige Passanten losgehen, hat diese Frau bestimmt nicht das Messer mit dem Vorsatz eingesteckt "heute stech ich einen ab". Man kann ihr wohl auch kaum vorwerfen, dass sie in solch einer Situation, erfasst von Angst und Panik und vermutlich voll Adrenalin erst überlegt und berechnet, wohin und wie fest sie zustechen darf. Da handelt man intuitiv. Sie kann dabei noch froh sein, dass der vermutlich stärkere Angreifer ihr das Messer nicht entwendet und gegen sie selbst eingesetzt hat.

Kommen Sie mal in so eine Situation. Dann will ich sehen, ob Sie dann noch rational denken. Diese Frau zu verurteilen, sind Sie mit Sicherheit nicht in der Situation.
Ich finde das Urteil auch ziemlich milde - wenn der Bahnhof zu der Zeit, wo sie den Neger abgestochen hat, belebt war, bestand ja keine unmittelbare Vergewaltigungsgefahr; oder peile ich die schiefe Lage falsch?
Hannes
rpm1234567
ihr habt den untergang verdient. im grunde steht hier sogar mord im raum. dafür ist das urteil äusserst milde. bei einem migranten hättet ihr euch über eine bewährungsstrafe aufgeregt... zu recht... das gilt auch für dumme weiber, die meinen, einen freifahrtschein verdient zu haben...
Sie kennen aber schon die Voraussetzungen für Mord?
Mordlust
Befriedigung des Geschlechtstriebs
Habgier
Heimtücke
Grausamkeit
Gemeingefährliche Mittel
Niedrige Beweggründe
Motiv, eine andere Straftat zu
ermöglichen oder zu verdecken

Davon erkenne ich kein einziges belegt.
ich hätte sie genauso jahrelang in den knast gesteckt, wie jeder andere das verdient hätte, der jemanden absticht. Aber zu dieser Transferleistung sind die Schwätzer hier wohl nicht fähig... War ja schließlich ne heilige Tussi...
Hannes
Andreas
Ich finde das Urteil auch ziemlich milde - wenn der Bahnhof zu der Zeit, wo sie den Neger abgestochen hat, belebt war, bestand ja keine unmittelbare Vergewaltigungsgefahr; oder peile ich die schiefe Lage falsch?
Glauben Sie das juckt so einen? Er hätte sie ja auch in eine dunkle Ecke drängen können. Und in der heutigen Zeit fehlender Zivilcourage hätte mit Sicherheit auch niemand eingegriffen. Ihr Sofajuristen könnt leicht solche Opfer verurteilen. Kommt erstmal selbst in so eine Situation. Hinzu kommt die faktische Zweiklassen-Gerichtbarkeit. In Großbritannien wurde das sogar explizit zugegeben. Bei uns angewandte aber als Fake News abgetan.
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