Eine Frau wird sexuell angegriffen und wehrt sich! Nach einem sexuellen Angriff in Kaiserslautern hat eine junge Frau den Angreifer aus Eritrea erstochen. Nun hat ein Gericht sie deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine unsägliche Blamage, wie ich finde! Keine Frau in diesem Land muss es sich gefallen lassen, sexuell angegriffen zu werden.
Diese tapfere junge Frau hätte einen lupenreinen Freispruch verdient! Good job! Stand your ground!
Unfassbar was in diesem Land vorgeht. Pfuideibel, diese Gerichte hierzulande sind unerträglich. Recht wird hier schon lange keins mehr fesprochen und insbesondere bei Frauen nicht, die sich vollkommen zurecht gegen solches Pack zur Wehr setzen muss, die ihre dreckigen Griffel nicht bei sich behalten können und jede Frau als Freiwild ansehen, die man nach Herzenslust sexuell nötigen kann. 🤮🤮🤮🤮🤮🤮
Die nächste hätte dieser Abschaum vielleicht vergewaltigt und die hätte kein Messer gehabt. Alles richtig gemacht und den Steuerzahler von einem Nichtsnutz befreit.
Du bist so ein elender Dummschwätzer. Dir wäre mehr als nur zu wünschen, dass Du mal in so nen Situation kommst. Dann kannst du dieser menschlichen Bestie ja Liedchen vorträllern während er dich komplett ungerührt und gewissenlos bereichert. 🤬
Man kann sicher über Notwehrexzess nachdenken, jedoch in der Situation, Dunkle Unterführung, keine Hilfe weit und breit .... dann kommt es dazu, dass dasxMädel nen Messer zückt und zusticht.
Er hat ihr täglich am Bahnhof aufgelauert. Deshalb war sie bewaffnet.
Hannes
Was kann die Frau dafür, wenn der so tollpatschig ist und ihr ins Messer fällt?
Außerdem war das Notwehr. Man kann der Frau kaum vorwerfen, dass sie im Moment der Panik und Angst wild zustach und ihn dabei tödlich verletzte. Soll sie vorher noch mathematisch berechnen, wo, in welchem Winkel und wie stark die zustechen darf, um sich zu verteidigen ohne ihn zu töden?
ihr habt den untergang verdient. im grunde steht hier sogar mord im raum. dafür ist das urteil äusserst milde. bei einem migranten hättet ihr euch über eine bewährungsstrafe aufgeregt... zu recht... das gilt auch für dumme weiber, die meinen, einen freifahrtschein verdient zu haben...
" Die Folgen einer Handlung, liegen in der Handlung selbst begründet " Orwell - Man muss sich schon überlegen was man tut, oder sonst das Echo aushalten können. Die Frau hat alles richtig gemacht. Würde es genauso handhaben 😈
Aber sonst ist alles i.O.? Wer in einer Großstadt (und mittlerweile nicht mehr nur dort) gezwungen ist durch Brennpunkte zu laufen (z.B. Bahnhöfe) und sich sicherer fühlen will, dem ist nicht vorzuwerfen, sich eine Verteidigungswaffe einzustecken. Im Gegensatz zu den "Messermänner", die vorsätzlich mit dem Messer auf unschuldige Passanten losgehen, hat diese Frau bestimmt nicht das Messer mit dem Vorsatz eingesteckt "heute stech ich einen ab". Man kann ihr wohl auch kaum vorwerfen, dass sie in solch einer Situation, erfasst von Angst und Panik und vermutlich voll Adrenalin erst überlegt und berechnet, wohin und wie fest sie zustechen darf. Da handelt man intuitiv. Sie kann dabei noch froh sein, dass der vermutlich stärkere Angreifer ihr das Messer nicht entwendet und gegen sie selbst eingesetzt hat.
Kommen Sie mal in so eine Situation. Dann will ich sehen, ob Sie dann noch rational denken. Diese Frau zu verurteilen, sind Sie mit Sicherheit nicht in der Situation.
Ich finde das Urteil auch ziemlich milde - wenn der Bahnhof zu der Zeit, wo sie den Neger abgestochen hat, belebt war, bestand ja keine unmittelbare Vergewaltigungsgefahr; oder peile ich die schiefe Lage falsch?
Sie kennen aber schon die Voraussetzungen für Mord? Mordlust Befriedigung des Geschlechtstriebs Habgier Heimtücke Grausamkeit Gemeingefährliche Mittel Niedrige Beweggründe Motiv, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
ich hätte sie genauso jahrelang in den knast gesteckt, wie jeder andere das verdient hätte, der jemanden absticht. Aber zu dieser Transferleistung sind die Schwätzer hier wohl nicht fähig... War ja schließlich ne heilige Tussi...
Glauben Sie das juckt so einen? Er hätte sie ja auch in eine dunkle Ecke drängen können. Und in der heutigen Zeit fehlender Zivilcourage hätte mit Sicherheit auch niemand eingegriffen. Ihr Sofajuristen könnt leicht solche Opfer verurteilen. Kommt erstmal selbst in so eine Situation. Hinzu kommt die faktische Zweiklassen-Gerichtbarkeit. In Großbritannien wurde das sogar explizit zugegeben. Bei uns angewandte aber als Fake News abgetan.
offenbar keine Ahnung. Bei mord reicht alleine der Vorsatz aus. Wer ein Messer bei sich führt, der tut das, weil er es einsetzen will. Sowas macht nur Abschaum. egal ob mann oder frau. es gibt auch pepperspray.
Recht wird hier schon lange keins mehr fesprochen und insbesondere bei Frauen nicht, die sich vollkommen zurecht gegen solches Pack zur Wehr setzen muss, die ihre dreckigen Griffel nicht bei sich behalten können und jede Frau als Freiwild ansehen, die man nach Herzenslust sexuell nötigen kann.
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Dann kannst du dieser menschlichen Bestie ja Liedchen vorträllern während er dich komplett ungerührt und gewissenlos bereichert. 🤬
Man kann sicher über Notwehrexzess nachdenken, jedoch in der Situation, Dunkle Unterführung, keine Hilfe weit und breit .... dann kommt es dazu, dass dasxMädel nen Messer zückt und zusticht.
Außerdem war das Notwehr. Man kann der Frau kaum vorwerfen, dass sie im Moment der Panik und Angst wild zustach und ihn dabei tödlich verletzte. Soll sie vorher noch mathematisch berechnen, wo, in welchem Winkel und wie stark die zustechen darf, um sich zu verteidigen ohne ihn zu töden?
Wer in einer Großstadt (und mittlerweile nicht mehr nur dort) gezwungen ist durch Brennpunkte zu laufen (z.B. Bahnhöfe) und sich sicherer fühlen will, dem ist nicht vorzuwerfen, sich eine Verteidigungswaffe einzustecken. Im Gegensatz zu den "Messermänner", die vorsätzlich mit dem Messer auf unschuldige Passanten losgehen, hat diese Frau bestimmt nicht das Messer mit dem Vorsatz eingesteckt "heute stech ich einen ab". Man kann ihr wohl auch kaum vorwerfen, dass sie in solch einer Situation, erfasst von Angst und Panik und vermutlich voll Adrenalin erst überlegt und berechnet, wohin und wie fest sie zustechen darf. Da handelt man intuitiv. Sie kann dabei noch froh sein, dass der vermutlich stärkere Angreifer ihr das Messer nicht entwendet und gegen sie selbst eingesetzt hat.
Kommen Sie mal in so eine Situation. Dann will ich sehen, ob Sie dann noch rational denken. Diese Frau zu verurteilen, sind Sie mit Sicherheit nicht in der Situation.
Mordlust
Befriedigung des Geschlechtstriebs
Habgier
Heimtücke
Grausamkeit
Gemeingefährliche Mittel
Niedrige Beweggründe
Motiv, eine andere Straftat zu
ermöglichen oder zu verdecken
Davon erkenne ich kein einziges belegt.