Eilantrag gegen Test- und Präsenzpflicht nach zwei Monaten abgewiesen: Jetzt wird Klage zum Landesverfassungsgericht eingereicht!Das "Sächsische" Oberverwaltungsgericht, an dem zu einem Großteil CDUler aus Baden-Württemberg tätig sind, hat seinem Ruf wieder alle Ehre gemacht. Mehrere Eilanträge gegen die Test- und Präsenzpflicht, darunter auch das Verfahren der Rechtsanwaltskanzlei Kohlmann, wurden in den letzten Wochen mit schwer nachvollziehbaren Begründungen abgewiesen. Auch nach zwei Jahren reihen sich Weltuntergangsszenarien und absurde Gefahrenprognosen aneinander - Kritik an den Maßnahmen der Landesregierung gibt es von diesem Gericht quasi nicht. Der eine CDUler möchte den anderen CDUler in der Staatskanzlei eben nicht brüskieren.
Gegen die Abweisung wird jetzt Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht eingereicht. Ob dort die Chancen höher sind, bleibt abzuwarten - es ist dennoch notwendig, auch den juristischen Weg zu gehen, um einerseits den Druck an dieser Flanke des politischen Streites hochzuhalten und andererseits auch offen zu zeigen, dass sich das gesprochene Recht immer weiter von der tatsächlichen Gerechtigkeit entfernt!Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. November 2021, Aktenzeichen 3 B 337/21FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram!
@freiesachsen
Bedarf es auch keinen Richter
Es herrscht Mordamok gegen die Bevölkerung
Zudem steht in jedem Patientengesetz, dass ich das Recht habe über meine Behandlung zu entscheiden. Man wird hier einfach zu unmündigen Bürgern gemacht, und einem die Fähigkeit abgesprochen zu entscheiden was mir wohl tut. Das gipfelt leider schon wieder in einem Wahn, wie zu Zeiten des NS Regimes. Das Grundgesetz wurde im Sinne geschaffen vor der Willkür des Staates zu schützen, dass wird wieder vollkommen ausgehebelt. Unfassbar.
Auf allen Ebenen, allem widersprechen, alles sobotieren im zivilen Ungehorsam. Jedoch nicht zu Gewalttaten gegen Mitmenschen hinreißen lassen. Die Körperstrafen spricht das Sondertribunal Nürnberger Kodex aus. In jeder Stadt.