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Eskalation in Görlitz: Polizei führt zwei Frauen wegen "Kretschmer verhaften" - Banner ab!

Nach der Montagsdemo in Görlitz hat die Polizei zwei Frauen aus der Menge herausgegriffen und abgeführt. Der Vorwurf: Sie hätten ein Banner mit der Aufschrift "Kretschmer verhaften" getragen. Was daran strafbar sein soll, wollen die Polizisten nicht mitteilen, sie hätten den Auftrag, die Personalien festzustellen. Umstehende Bürger solidarisieren sich und skandieren "Kretschmer verhaften!"

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170 comments

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Defender 2021
Die haben ja nicht gefordert Ihn "zu erschiessen", von daher ist es lächerlich
Das wird nüscht mit Brav und friedlich…wo sind die Männer, die die Frauen da raushauen?
Ich freue mich sehr für die Menschen im Osten, sie haben das Herz und den Verstand am richtigen Fleck.
Schade das es im Westen so beschämend ist!
https://chng.it/DbXzZQmM
Dies ist eine Petition zur Entfernung Kretschmers aus dem System.
Bitte Teilen !!!!!!!!!
Michael
Das ist pure Einschüchterung.
Jaaa, die Polizei wird vorher gebrieft + dies hier dient der Einschüchterung von Mitmenschen!!!
In Großenhain waren heute auch mehr Leute auf dem Markt,ca 50 . aber jede Menge Polizei. Dabei geht es in Großenhain in Vergleich zu anderen Gemeinden sehr sehr ruhig zu m
POLITIKER haben die Todesstrafe für Hochverrat abgeschafft.
Thomas
Die letzten Zuckungen des Systems. Kurz nachdem die Stasi 1989 den Demonstranten die Plakate und Banner wegrissen, wars vorbei mit der DDR. Weiter so Sachsen!
Uwe Lippmann
War schön in Zwickau. Jetzt müssen Eltern für ihre Kinder auf die Straße gehen .weil die nur ballerspiele am Computer machen
Thomas
MA. P.
Wird hier aber nicht so sein.
Abwarten. Geht manchmal schneller als man denkt.
ich überlege ernsthaft von Schwaben nach Sachsen auszuwandern.Hier wollen die fettgefressenen Hirnlosen Impfung und Maske.Widerstand?Der einzige Widerständler,Stefan Schmidt,ist schon bei euch...
Peter
Die Polizei macht sich lächerlich. Einfach nur beschämendwie die sich verhalten. Ich bin ein Hesse (Frankfurt am Main) und neidisch auf die Sachsen weil ich gerne dabei wäre.
Schneider
Und das zeigt diese Armut dieser Söldner einfach lächerlich
Julia✌
Ja verhaftet den Verbrecher...!Gruss aus Hessen✌
Ich denke bei der Polizei sind fast alle krank .
Marcel Dittberner
Der Europäische Gerichtshof hat endgültig über das Verbot von Zwangsimpfungen entschieden?

Jede Zwangsimpfung ist standardmäßig illegal?

Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), zu der alle europäischen Staaten außer Weißrussland, dem Kosovo und dem Vatikan gehören, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 u.a. beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden darf.

Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen.

Ausdrücklich verboten ist auch die Diskriminierung bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft werden möchte. Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen.

Mit dieser Resolution hat Europas größte Menschenrechts-Organisation nun Standards und Verpflichtungen festgelegt und völkerrechtliche Richtlinien erarbeitet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, angewendet werden müssen.

Diskriminierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit rechtlich ausgeschlossen.

Seit dem 27. Januar hat kein einziger Politiker darüber gesprochen, und das aus gutem Grund. Sie wollen, dass die Leute vergessen, dass es nicht verpflichtend ist und sich selbst, „freiwillig“ impfen lassen.

Das Handeln gegen die Resolution 2361/2021 ist eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es wird gegen jeden Einzelnen Politiker, Beamten, Arzt und alle weiteren Erfüllungsgehilfen, die gegen den freien Willen eines Menschen („geschützte Person“) eine „Zwangsimpfung“ durchzusetzen versuchen, ein internationales Strafverfahren eingeleitet.

Ein wichtiger Hinweis ist, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren (VStGB § 5 Unverjährbarkeit)!

Council of Europe (Resolution 2361) zum Download)

Ergänzung zum Artikel:

Am 8. Oktober 2021 erklärte die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen: „Unsere Verträge sind sehr klar. Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen.“. Seit Ende 2019 verhandelt die Europäische Union mit dem Europarat über ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“.

Wie hat die Europäische Union diese Resolution umgesetzt?

Quelle: Europäisches Parlament

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Veröffentlicht am 8. Oktober 2021
Von Bernd Schmid
Kategorisiert in News
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