Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die erste sog. „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)“ aus dem März 2020 mit seinem jüngsten Urteil als rechtswidrig eingestuft. Damit steht nun fest: Die darin von MP Kretschmer (CDU) und seiner Ministerin Köpping (SPD) verhängten Ausgangsbeschränkungen waren ein Akt der Freiheitsberaubung und Nötigung!

Wir haben euch daher eine Vorlage zur Erstattung einer Strafanzeige erstellt. Ihr braucht nur noch euren Namen und Anschrift eintragen, die Mustervorlage ausdrucken und per Post oder Fax an die Staatsanwaltschaft Dresden schicken.

Macht bitte regen Gebrauch von eurem Recht diese illegitimen Grundrechtseinschränkungen durch die abgehobenen Merkel-Statthalter in der Staatskanzlei anzuzeigen! Für eine Strafanzeige entstehen euch KEINE Kosten!

Bitte teilt diesen Beitrag über alle Kanäle und Dienste und sorgt für eine Lawine der Ermittlungsverfahren!

https://freie-sachsen.info/2021/strafanzeige-ministerpraesident-kretschmer/

69 comments

Da kommt doch nix bei raus. Ab jetzt ist es legitim.
Mandy Naumann
Bissel spät was?naja vlt bekommt der ein oder andere etwas Schadensersatz
Tut es, es war von vornherein rechtswidrig. Hört auf euren Bauch. Vor allem diejenigen, die sich eingesperrt fühlten nach einem positiven Test.
Strafanzeige immer mit Strafantrag stellen sonst können die es einfach ablehnen... immer mit Strafantrag
Es müssen alle mitmachen, umso mehr wirkt es auch!
Ebenso die sächsische Coronaschutzverordnung vom 29.März 2021 ist vollkommen rechtswidrig ohne Fakten und Gutachten. Ich sammle schon seit einiger Zeit meine Fakten, die mir widerfuhren.
Ingeborg Krause
Steve
Es müssen alle mitmachen, umso mehr wirkt es auch!
Schon ausgedruckt und word erledigt. Macht alle mit. Es muss Anzeigen hageln, dass die Gerichte nicht mehr fertig werden.
jürgen
Sich beim System über das System beschweren 😂 Die wenigen Urteile welche für den Kläger gesprochen werden, sind da um den Schein zu wahren...
@Tine
Was ist der Unterschied zwischen einem StrafANTRAG und einer StrafANZEIGE?
Anyo
Strafanzeige immer mit Strafantrag stellen sonst können die es einfach ablehnen... immer mit Strafantrag
Nötigung und Freiheitsberaubung sind sog. "Offizialdelikte" und keine "Antragsdelikte", somit ist ein Strafantrag hier nicht nötig und eine Strafanzeige reicht aus.
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