Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die erste sog. „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)“ aus dem März 2020 mit seinem jüngsten Urteil als rechtswidrig eingestuft. Damit steht nun fest: Die darin von MP Kretschmer (CDU) und seiner Ministerin Köpping (SPD) verhängten Ausgangsbeschränkungen waren ein Akt der Freiheitsberaubung und Nötigung!
Macht bitte regen Gebrauch von eurem Recht diese illegitimen Grundrechtseinschränkungen durch die abgehobenen Merkel-Statthalter in der Staatskanzlei anzuzeigen! Für eine Strafanzeige entstehen euch KEINE Kosten!
Bitte teilt diesen Beitrag über alle Kanäle und Dienste und sorgt für eine Lawine der Ermittlungsverfahren!
Ebenso die sächsische Coronaschutzverordnung vom 29.März 2021 ist vollkommen rechtswidrig ohne Fakten und Gutachten. Ich sammle schon seit einiger Zeit meine Fakten, die mir widerfuhren.
Nötigung und Freiheitsberaubung sind sog. "Offizialdelikte" und keine "Antragsdelikte", somit ist ein Strafantrag hier nicht nötig und eine Strafanzeige reicht aus.