Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die erste sog. „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)“ aus dem März 2020 mit seinem jüngsten Urteil als rechtswidrig eingestuft. Damit steht nun fest: Die darin von MP Kretschmer (CDU) und seiner Ministerin Köpping (SPD) verhängten Ausgangsbeschränkungen waren ein Akt der Freiheitsberaubung und Nötigung!

Wir haben euch daher eine Vorlage zur Erstattung einer Strafanzeige erstellt. Ihr braucht nur noch euren Namen und Anschrift eintragen, die Mustervorlage ausdrucken und per Post oder Fax an die Staatsanwaltschaft Dresden schicken.

Macht bitte regen Gebrauch von eurem Recht diese illegitimen Grundrechtseinschränkungen durch die abgehobenen Merkel-Statthalter in der Staatskanzlei anzuzeigen! Für eine Strafanzeige entstehen euch KEINE Kosten!

Bitte teilt diesen Beitrag über alle Kanäle und Dienste und sorgt für eine Lawine der Ermittlungsverfahren!

https://freie-sachsen.info/2021/strafanzeige-ministerpraesident-kretschmer/

69 comments

Da kommt doch nix bei raus. Ab jetzt ist es legitim.
Mandy Naumann
Bissel spät was?naja vlt bekommt der ein oder andere etwas Schadensersatz
Tut es, es war von vornherein rechtswidrig. Hört auf euren Bauch. Vor allem diejenigen, die sich eingesperrt fühlten nach einem positiven Test.
Strafanzeige immer mit Strafantrag stellen sonst können die es einfach ablehnen... immer mit Strafantrag
Es müssen alle mitmachen, umso mehr wirkt es auch!
Ebenso die sächsische Coronaschutzverordnung vom 29.März 2021 ist vollkommen rechtswidrig ohne Fakten und Gutachten. Ich sammle schon seit einiger Zeit meine Fakten, die mir widerfuhren.
Ingeborg Krause
Steve
Es müssen alle mitmachen, umso mehr wirkt es auch!
Schon ausgedruckt und word erledigt. Macht alle mit. Es muss Anzeigen hageln, dass die Gerichte nicht mehr fertig werden.
jürgen
Sich beim System über das System beschweren 😂 Die wenigen Urteile welche für den Kläger gesprochen werden, sind da um den Schein zu wahren...
@Tine
Was ist der Unterschied zwischen einem StrafANTRAG und einer StrafANZEIGE?
Anyo
Strafanzeige immer mit Strafantrag stellen sonst können die es einfach ablehnen... immer mit Strafantrag
Nötigung und Freiheitsberaubung sind sog. "Offizialdelikte" und keine "Antragsdelikte", somit ist ein Strafantrag hier nicht nötig und eine Strafanzeige reicht aus.
Bernd. S.
jürgen
Sich beim System über das System beschweren 😂 Die wenigen Urteile welche für den Kläger gesprochen werden, sind da um den Schein zu wahren...
@jürgen Kretzschmar,

Du kannst als Systemtroll auch weiter dein Kopf in den Sand stecken
Maske, Maulkorb tragen und als Denunziant auftreten

Wegen Menschen die seit Jahren ihr Maul nicht aufbekommen und nur den linksgrüngenderverblödeten Müll der durch CSUCDUSPDFDPLINKEGRÜNE Parteien und deren Helfer wie Mainstreammedien und NGO seit Jahren verbreitet werden, glauben und als die angebliche Wahrheit weiter geben … haben wir diese Zustände in Deutschland und der Welt.

Hatten dir nicht 40 Jahre Sozialismus, SED Diktatur in Deutschland gereicht?

Wer gerne in einer Diktatur leben will, soll nach China, Kuba oder Nord Korea auswandern ,… …
Die Ausführenden Behörden, die systemtreu, ohne zu hinterfragen, diese absurde Verordnung mir gegenüber durchsetzen und mir drohen mit Konsequenzen, sind momentan auch bei mir ganz sehr im Fokus.
Also, bei allem, was sie uns antun, was sie ignorieren, weiter und immer weiter durchziehen,denke ich, sie testen an uns, wieweit wir da mitziehen, wie tief bei uns die Angst und der vorauseilende Gehorsam sitzt, wann wir nicht mehr mitmachen, wieviel noch schlafen 😴. Das ist ein über viele Jahre uns antrainierter Prozeß.
Ich wurde das erste Mal gaaanz stutzig, als WIELER SAGTE, WIR SOLLEN NICHTS HINTERFRAGEN.
DA DACHTE ICH, DER SPINNT WOHL????DA MUSS ICH DOCH HINTERFRAGEN.DANKE TIERARZT,
Petra
Ja Evi,die Menschen dürfen keine Angst mehr haben!🙄Doch sie müssen erkennen,was für unser Land sehr wichtig ist. Friedensvertrag,Souveränität,einen,vom Volke gewählten,Landesvater ☺☺
Steinmeier hat das Gesetz unterschrieben.
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