Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die erste sog. „Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)“ aus dem März 2020 mit seinem jüngsten Urteil als rechtswidrig eingestuft. Damit steht nun fest: Die darin von MP Kretschmer (CDU) und seiner Ministerin Köpping (SPD) verhängten Ausgangsbeschränkungen waren ein Akt der Freiheitsberaubung und Nötigung!
Macht bitte regen Gebrauch von eurem Recht diese illegitimen Grundrechtseinschränkungen durch die abgehobenen Merkel-Statthalter in der Staatskanzlei anzuzeigen! Für eine Strafanzeige entstehen euch KEINE Kosten!
Bitte teilt diesen Beitrag über alle Kanäle und Dienste und sorgt für eine Lawine der Ermittlungsverfahren!
Liebe Christa, es gibt zur Zeit keine Anlaufstelle hier im System, welche tatsächlich Recht sprechen wird. Da wir hier alle nur als Personen gesehen werden, must Du die Teilfirma der Firma "Bund" in den USA verklagen, dass hat gute Erfolgsaussichten. Aber es ist ein sehr teurer Weg. Denn sämtliche Kosten des Verfahrens müssen vorab bezahlt werden. Die wussten genau was sie taten und tun. Hier bei uns existiert nicht einmal mehr eine freiwillige Gerichtsbarkeit, geschweige denn eine staatliche. Wie Du siehst, bekommt man von mir auch eine ordentliche Antwort, wenn man vernünftig fragt. Aber viele in solchen Chats haben nicht mal soviel Erziehung wie ein Hund im Zwinger genossen.........
Welchen Anwalt sie hat der weiß ich nicht, fakt ist, das System hat zurückgeschlagen das Urteil abgeschmettert und die Dame zu 18600 noch was Euro Strafe verdonnert zwangsgeld
🤣🤣🤣 selten so gelacht! Diese Anzeige würde ich postwendend abweisen. Wenn sich die Macher dieser Anzeige mal den Artikel 34 Grundgesetz genau anschauen würden...
Es gibt Rechtschreibfehler. Verfügt müsste es doch heißen?
Pawel Podstawa
Guten Abend zusammen
Bytestyx aka (Oller Zitronekopp)
Was soll das bei denen bringen Anzeige zu erstatten? Die sind doch rechtlich nicht greifbar und politisch immun, somit verläuft jede Anzeige im Sand. Jede Klage wird abgewiesen, eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus. Rechtlich wird man da nichts rütteln.
Kretschmer und köpping werden wohl bald abdanken und damit mein ich nicht nur politisch wenn das so weiter geht....
Andreas Schmidt
Was mich bissel wundert: das gleiche Oberverwaltungsgericht, welches in diesem Jahr die Demoverbote gegen eben jene Verordnungen bestätigt, welche es für das letzte Jahr für nichtig erklärt. Irgend etwas stimmt da nicht ganz? 🤔
Denke lieber nicht drüber nach. Dann stehst Du so🤔🤔🤔da. Es ist Dir aber auch aufgefallen. 🙋🏼♂️
LV
Was bringt denn das aber jetzt noch nachträglich... ? Ändert doch nichts mehr und mit dem neuen Gesetz ist es wahrscheinlich nicht mehr rechtswidrig... und deswegen wird auch niemand von denen abdanken... so schön es wäre ... das jetzt fast ein Jahr danach dagegen etwas geurteilt wird ist doch Farce ...
Elke
Es glaubt doch wohl niemand, dass diesen Verbrechern was passiert. Die Klageschrift landet bei der Staatsanwaltschaft im Papierkorb. Es würde mich interessieren, ob schon eine Person eine eingsngsbestätigung erhalten hat
Staatsanwälte sind weisungsgebunden gegenüber dem Justizministerium, insofern vergebliche Mühe wegen fehlender Gewaltenteilung, der Unrechtsstaat besteht nicht erst seit C
Wenn man Ihnen Vorsatz zur Nötigung und Folter hinsichtlich Menschenrechte nachweisen kann, dann dann haften Sie schon persönlich... zumindest nach internationalen Recht (Römische Statute, Nürnberger Kodex etc.) Da hilft denen ihre angebliche Immunität nichts ... vor unserem obersten Richter genau so wenig...
17017x mal Dank für Euer Bemühen und Aufklärungsarbeit 👍👍👍👍👍
jürgen
Ich bin ein Preuße und verstehe nicht, warum Ihre Euch über Recht und Unrecht in dieser Region (Restfragmente des Deutschen Reichs) ereifert. Wir haben und hatten dieser Okkupationsverwaltung seit 1945 weder eine staatliche Gerichtsbarkeit und seit einigen Jahren nicht einmal mehr eine freiwillige. Woher wollt Ihr Euer Recht den erhalten? So bekommen wir unsere Souveränität bestimmt nicht zurück.
ES WURDE NICHT DIE GESAMTE VERORDNUNG FÜR UNWIRKSAM ERKLÄRT, SONDERN NUR DER §2 DIESER VERORDNUNG!!
https://www.justiz.sachsen.de/ovg/content/3807.htm
🙋🏼♂️