Anwalt kümmert sich um die Klage. Die Medien lenken das Volk. Solange die Medien mit so etwas ungeschoren davon kommen, wird sich nichts ändern. Und damit auch nicht die Meinung der breiten und trägen Masse.
Das ist ähnlich wie "die AfD wurde vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft". Alles was den Menschen davon im Gedächtnis geblieben ist, ist, dass de AFD vom Verfassungsschutz beobachtet wird, und das wurde als Beweis für Rechtsradikalismus angeführt. Dabei ist beides schlicht falsch! Weder wurde die AFD beobachtet, noch ist sie rechtsradikal.
Patrick
Und tschüss 👋🏼
Dignitas
Unbedingt klagen, nur so lernen die Lügenmedien was draus!
JvD
UNBEDINGT AUF VERKLAGEN !!!! Solange es noch eine Rechtsstaatssimulation gibt, muß man alle jur.Mittel nutzen.
,,Nein da stehst du locker drüber", es gibt wirklich wichtigeres zu bekämpfen, die Medien schaffen das mittlerweile von ganz alleine sich zu schaden und das sogar beinahe täglich mit ihren Fakenews!
Ob es Sinn macht, das musst du mit deinem Anwalt klären, aber es ist schon Verleumdung. Ich denke das sieht gut für dich aus. Erzwinge am Besten eine Geldstrafe plus Richtigstellung
Die Probleme der deutschen Sprache scheinen sich offensichtlich auf deiner Seite widerzuspiegeln. Was trollst du hier überhaupt rum? Ich lese nur hohle Phrasen ohne Inhalt, so wie man es von deinesgleichen erwarten kann. 🤦🏼♂️
Jung, du übersiehst da etwas ganz wesentliches. Meine Einstellung ... und ich bin 56 ... gab es schon Jahre bevor ich ihm überhaupt begegnet bin. Also bin ich kein Produkt oder Opfer irgendeines .... wie auch immer du es bezeichnen willst. Und so denke ich, geht es den meisten hier. Aber ER war es der auf den Migrationspakt erstmalig aufmerksam gemacht hat, der mehr als fragwürdig ist. Zu dem Zeitpunkt gab es aber schon einen ähnlichen Pakt mit Afrika. Haben Politik und Medien irgendwas davon berichtet? Nein, es wurde bewusst heimlich still und leise verschwiegen. Wäre es nicht besser zu fragen warum und diese in die Kritik zu nehmen als Menschen die auf solche Misssstände aufmerksam gemacht haben? Denk da einfach mal drüber nach. ...
Lieber Martin, es ist wichtig sich nicht diffamieren und einschüchtern zu lassen. Denke an Tim Kellner - keinen Millimeter weichen. Grüße aus Brandenburg
Wenn Du den Prozess gewinnst, wäre das ein sehr großer medialer Erfolg für Dich.
Wenn Du den Prozess verlierst (... Begründung: journalistische Freiheit ist höheres Rechtsgut, selbst wenn da in manchen Formulierungen von manchen Journalisten auch mal ein bisschen übertrieben wird, Schwafel etc. ...), heißt es zuerst bei sämtlichen System-Medien und -Politikern und verhetzten Bunzelbürgern: Martin Sellner darf doch bekanntermaßen gerichtsbestätigt als Rassist bezeichnet werden, der einen Rassenkrieg anzetteln will.
Kurze Zeit später dann: es wurde von einem unabhängigen neutralen Gericht objektiv festgestellt, dass Martin Sellner ein Rassist ist, der einen Rassenkrieg anzetteln will. So wie bei Herrn Höcke, von dem Millionen debiler Bunzelbürger inzwischen tatsächlich im Kopf haben, dass doch sogar gerichtlich festgestellt wurde, dass der objektiv ein Nazi und Faschist sei.
Das ist das Risiko. D. h. Prozess nur, wenn ein einigermaßen erfahrener Medienanwalt eine hohe Wahrscheinlichkeit sieht, diesen auch tatsächlich zu gewinnen. Sonst geht der Schuß nach hinten los.
Friedrich Frost
Ergänzung: es wäre nicht nur ein sehr großer medialer Erfolg für Dich als Person, sondern für unsere Freiheit und für alle Patrioten ... letztlich für alle Europäer. Das Risiko ist aber viel größer als es z. B. für Timm Kellner im Prozess Chebli war. Er war es auch nicht, der dort geklagt hatte.
Wenn man alle Beiträge gelesen hat, will ein Teil zu einer Klage um jeden Preis raten. Dies ist nur für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sinnvoll. Denn es ist zu unterscheiden zwischen zivil-und strafrechtlichen Schritten. Sofern Martin bei Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Beleidigung u.a. Delikte erstattet, ist dies sein gutes Recht, aber auch erforderlich (Beleidigung ist ein Antragsdelikt), damit der Staat seine Ermittlungen aufnehmen kann. Dieser Schritt ist ohne anwaltliche Hilfe völlig kostenfrei, also kein Risiko. Wird hierfür indes ein Anwalt tätig, (sog. Medienanwälte werden hier wegen hoher Medienwirksamkeit nur auf schwindelerregender Honorarbasis tätig) so werden die Kosten hierfür auch dann nicht erstattet, falls es später zu einer Verurteilung kommen sollte. Übrigens bei unserem Freund TimK. hat nicht er, sondern seine spezielle Freundin Anzeige erstattet und durch den Freispruch die Häme auf allen Kanälen zu spüren bekommen. Aber auch in Berlin ist dieses Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Bei der zivilrechtlichen Rechtsverfolgung auf Unterlassung, Schadensersatz u.ä. hat man das eben beschriebene Kostenrisiko ebenfalls zu sehen. Hat man ein obsiegendes Urteil erstritten, erhält man die gesetzlichen (nicht das mit einem Staranwalt vereinbarte Honorar) Anwalts- und Gerichtskosten vom Gegner erstattet. Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß danach noch wenigstens zwei Instanzen zu überzeugen sind, so daß sich die Prozeßkosten in unglaubliche Höhen (mit 100 EURO kommt man nicht weit) entwickeln können. Der Einwand, daß man bei einem stattgebenden Urteil dieses jedem anderen um die Ohren hauen kann, ist leider ein Irrtum, da die Rechtskraft des Urteils immer nur für die Prozeßparteien gilt. Der Fall kann also von einem anderen Gericht ganz anders entschieden werden. Nun zum Grundsätzlichen. Wir haben es in concreto mit marktschreierischen Behauptungen zu tun, die für sich genommen, schon lächerlich genug sind, um den Geisteshorizont des Delinquenten zu erkennen. Hiergegen zivilrechtliche Schritte einzuleiten, hieße, den Gegner und seinen verzapften Unsinn aufzuwerten und die gesamte Propagandaindustrie im Kampf gegen Rechts auf den Plan zu rufen. Es kann dann zu einer medialen Vorverurteilung kommen, da der Mainstream im Kampf gegen Rechts sich auf Martin einschießen wird. Es muß uns als Patrioten klar sein, daß wir als "rechte Prozeßhanseln" unsere Ziele, die Migrationspolitik und der politische Islam, nie im System (die Justiz ist die dritte Gewalt) erreichen werden. Die AFD kann ein Lied davon singen. Das Verwaltungsgericht Köln hat zwar entschieden, daß die AFD nicht als "Prüffall" vom Bundesverfassungsamt genannt werden darf. Seitdem wird die AFD und ihre Anhänger noch mehr als zuvor mit geistiger Gülle und Beleidigungen, wie Nazis, Gesindel, Schande für Deutschland, Rechtsextreme usw., überzogen. Es sind Pyrrhussiege, man hat mehr verloren als gewonnen. Beim Bundesverfassungsgericht werden Beschwerden von der AFD erst gar nicht angenommen und als unzulässig kostenpflichtig zurückgewiesen. Was lernen wir daraus: wir dürfen unserem Freund Martin Sellner, der eine hervorragende Arbeit leistet, nicht noch empfehlen, gegen Windmühlen zu kämpfen. Der politische Kampf ist unsere Anstrengung, um unsere Ziele zu erreichen. Also: Keine Nebenkriegsschauplätze errichten. Es gibt genug zu tun.
Als Geschädigter wird er aber wohl sehr wohl vor und vielleicht sogar während der Verhandlung befragt muss vlt vor Gericht aussagen. Das kostet alles Energie und Kraft. Wir brauchen Martin aber jetzt für den Kampf gegen die Krisen in unserem Land deshalb meinte ich halt der Anwalt soll es prüfen wenn es ihm so sehr stört aber seine Person wird bei dringenden Sachen gebraucht als Verhandlungen auf Nebenschauplätzen.
Martin, wir müssen in die Offensive gehen, d.h. den Medien und der Lügenpresse in die Schranken weisen. Ein positives Ergebnis für uns Patrioten, ist ein negatives für die Medien oder die Presse.
In Deutschland und Österreich sind die Linken doch schon soweit, dass sie offen zu Gewalt aufrufen bzw. Gewalt anwenden!
Klage, dass wird wohl jeder Patriot finanziell mit unterstützen!
Die Medien lenken das Volk. Solange die Medien mit so etwas ungeschoren davon kommen, wird sich nichts ändern. Und damit auch nicht die Meinung der breiten und trägen Masse.
Das ist ähnlich wie "die AfD wurde vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft". Alles was den Menschen davon im Gedächtnis geblieben ist, ist, dass de AFD vom Verfassungsschutz beobachtet wird, und das wurde als Beweis für Rechtsradikalismus angeführt.
Dabei ist beides schlicht falsch! Weder wurde die AFD beobachtet, noch ist sie rechtsradikal.
Denke an Tim Kellner - keinen Millimeter weichen.
Grüße aus Brandenburg
Wenn Du den Prozess verlierst (... Begründung: journalistische Freiheit ist höheres Rechtsgut, selbst wenn da in manchen Formulierungen von manchen Journalisten auch mal ein bisschen übertrieben wird, Schwafel etc. ...), heißt es zuerst bei sämtlichen System-Medien und -Politikern und verhetzten Bunzelbürgern: Martin Sellner darf doch bekanntermaßen gerichtsbestätigt als Rassist bezeichnet werden, der einen Rassenkrieg anzetteln will.
Kurze Zeit später dann: es wurde von einem unabhängigen neutralen Gericht objektiv festgestellt, dass Martin Sellner ein Rassist ist, der einen Rassenkrieg anzetteln will. So wie bei Herrn Höcke, von dem Millionen debiler Bunzelbürger inzwischen tatsächlich im Kopf haben, dass doch sogar gerichtlich festgestellt wurde, dass der objektiv ein Nazi und Faschist sei.
Das ist das Risiko. D. h. Prozess nur, wenn ein einigermaßen erfahrener Medienanwalt eine hohe Wahrscheinlichkeit sieht, diesen auch tatsächlich zu gewinnen. Sonst geht der Schuß nach hinten los.
Bei der zivilrechtlichen Rechtsverfolgung auf Unterlassung, Schadensersatz u.ä. hat man das eben beschriebene Kostenrisiko ebenfalls zu sehen. Hat man ein obsiegendes Urteil erstritten, erhält man die gesetzlichen (nicht das mit einem Staranwalt vereinbarte Honorar) Anwalts- und Gerichtskosten vom Gegner erstattet. Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß danach noch wenigstens zwei Instanzen zu überzeugen sind, so daß sich die Prozeßkosten in unglaubliche Höhen (mit 100 EURO kommt man nicht weit) entwickeln können.
Der Einwand, daß man bei einem stattgebenden Urteil dieses jedem anderen um die Ohren hauen kann, ist leider ein Irrtum, da die Rechtskraft des Urteils immer nur für die Prozeßparteien gilt. Der Fall kann also von einem anderen Gericht ganz anders entschieden werden.
Nun zum Grundsätzlichen. Wir haben es in concreto mit marktschreierischen Behauptungen zu tun, die für sich genommen, schon lächerlich genug sind, um den Geisteshorizont des Delinquenten zu erkennen. Hiergegen zivilrechtliche Schritte einzuleiten, hieße, den Gegner und seinen verzapften Unsinn aufzuwerten und die gesamte Propagandaindustrie im Kampf gegen Rechts auf den Plan zu rufen. Es kann dann zu einer medialen Vorverurteilung kommen, da der Mainstream im Kampf gegen Rechts sich auf Martin einschießen wird.
Es muß uns als Patrioten klar sein, daß wir als "rechte Prozeßhanseln" unsere Ziele, die Migrationspolitik und der politische Islam, nie im System (die Justiz ist die dritte Gewalt) erreichen werden. Die AFD kann ein Lied davon singen. Das Verwaltungsgericht Köln hat zwar entschieden, daß die AFD nicht als "Prüffall" vom Bundesverfassungsamt genannt werden darf. Seitdem wird die AFD und ihre Anhänger noch mehr als zuvor mit geistiger Gülle und Beleidigungen, wie Nazis, Gesindel, Schande für Deutschland, Rechtsextreme usw., überzogen. Es sind Pyrrhussiege, man hat mehr verloren als gewonnen. Beim Bundesverfassungsgericht werden Beschwerden von der AFD erst gar nicht angenommen und als unzulässig kostenpflichtig zurückgewiesen. Was lernen wir daraus: wir dürfen unserem Freund Martin Sellner, der eine hervorragende Arbeit leistet, nicht noch empfehlen, gegen Windmühlen zu kämpfen. Der politische Kampf ist unsere Anstrengung, um unsere Ziele zu erreichen. Also: Keine Nebenkriegsschauplätze errichten. Es gibt genug zu tun.
In Deutschland und Österreich sind die Linken doch schon soweit, dass sie offen zu Gewalt aufrufen bzw. Gewalt anwenden!
Klage, dass wird wohl jeder Patriot finanziell mit unterstützen!
Alles Gute!