'Dreckswixer-Amateur im Namen SATANS' ist die richtige Bezeichnung für den. Wünsche ihm einen grausamen, qualvollen Tod für alle seine bestialischen Verbrechen.
Es ist natürlich keinerlei Volksverhetzung im Spiel! https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html Und diese Hausdurchsuchung fand natürlich ungerechtfertigt statt. Aber, sie ist nun Geschichte. https://www.nius.de/politik/news/hausdurchsuchung-wegen-retweet/180517b3-9bb1-4dc0-9139-ce76f49b760c Wäre das Posten dieses Fotos, Volksverhetzung, hätten Fäsers Leute Reichelt, zur Klärung eines Sachverhalts, längst abgeholt, und abgeurteilt! Im im Artikel verlinkten Foto des Durchsuchungsbeschlusses, kann man lesen, das das Wort "Volkverhetzung" nur in der Überschrift vorkommt. Im eigentlichen Text geht es dann nunmehr "nur" um die "Beleidigung einer Person des politischen Lebens" §185, 188 und 194 StGB. Also ähnlich der Blöd-Zeitung, deren Überschriften manchmal versprechen, was der Text dann nicht hält!
Fäser hat sich einfach an eine kranken Frührentner mit einer kranken Tochter vergriffen, der sich nicht dagegen wehren konnte! Und sie findet immer irgendeinen Staatsanwalt, der auch Kuddelmuddel unterschreibt!!
Übrigens find ich schon, dass das Wort "Schwachkopf" über jemanden öffentlich gesagt, geschrieben, oder irgendwie anders deutlich geäußert, eine Beleidigung der Person ist, die man, nach deutschem Recht, keinesfalls einfach hinnehmen muss. Es ist ein Antragsdelikt, dass einer Anzeige, bzw. eines Strafantrages bedarf, damit die Polizei ermittelt. https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt#Absolutes_Antragsdelikt
Ich habe den gleichen Text, allerdings mit einem Bild von Karl Lauterbach - würde das in Ordnung gehen? 😏
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Und diese Hausdurchsuchung fand natürlich ungerechtfertigt statt. Aber, sie ist nun Geschichte.
https://www.nius.de/politik/news/hausdurchsuchung-wegen-retweet/180517b3-9bb1-4dc0-9139-ce76f49b760c
Wäre das Posten dieses Fotos, Volksverhetzung, hätten Fäsers Leute Reichelt, zur Klärung eines Sachverhalts, längst abgeholt, und abgeurteilt!
Im im Artikel verlinkten Foto des Durchsuchungsbeschlusses, kann man lesen, das das Wort "Volkverhetzung" nur in der Überschrift vorkommt. Im eigentlichen Text geht es dann nunmehr "nur" um die "Beleidigung einer Person des politischen Lebens" §185, 188 und 194 StGB.
Also ähnlich der Blöd-Zeitung, deren Überschriften manchmal versprechen, was der Text dann nicht hält!
Fäser hat sich einfach an eine kranken Frührentner mit einer kranken Tochter vergriffen, der sich nicht dagegen wehren konnte! Und sie findet immer irgendeinen Staatsanwalt, der auch Kuddelmuddel unterschreibt!!
Es ist ein Antragsdelikt, dass einer Anzeige, bzw. eines Strafantrages bedarf, damit die Polizei ermittelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt#Absolutes_Antragsdelikt