Es ist natürlich keinerlei Volksverhetzung im Spiel! https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html Und diese Hausdurchsuchung fand natürlich ungerechtfertigt statt. Aber, sie ist nun Geschichte. https://www.nius.de/politik/news/hausdurchsuchung-wegen-retweet/180517b3-9bb1-4dc0-9139-ce76f49b760c Wäre das Posten dieses Fotos, Volksverhetzung, hätten Fäsers Leute Reichelt, zur Klärung eines Sachverhalts, längst abgeholt, und abgeurteilt! Im im Artikel verlinkten Foto des Durchsuchungsbeschlusses, kann man lesen, das das Wort "Volkverhetzung" nur in der Überschrift vorkommt. Im eigentlichen Text geht es dann nunmehr "nur" um die "Beleidigung einer Person des politischen Lebens" §185, 188 und 194 StGB. Also ähnlich der Blöd-Zeitung, deren Überschriften manchmal versprechen, was der Text dann nicht hält!
Fäser hat sich einfach an eine kranken Frührentner mit einer kranken Tochter vergriffen, der sich nicht dagegen wehren konnte! Und sie findet immer irgendeinen Staatsanwalt, der auch Kuddelmuddel unterschreibt!!
Übrigens find ich schon, dass das Wort "Schwachkopf" über jemanden öffentlich gesagt, geschrieben, oder irgendwie anders deutlich geäußert, eine Beleidigung der Person ist, die man, nach deutschem Recht, keinesfalls einfach hinnehmen muss. Es ist ein Antragsdelikt, dass einer Anzeige, bzw. eines Strafantrages bedarf, damit die Polizei ermittelt. https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt#Absolutes_Antragsdelikt
GUCCI 69
Jakob Bastian (geboren am 7.8.1904) war Mitglied der Kommunistischen Partei und engagierte sich vor der Abstimmung zum Beitritt in das Deutsche Reich für den Status Quo. Auch nach dem Anschluss hielt er Verbindung zu seinen Genossen. Am 2.5.1935 wurde er von der Gestapo wegen Führerbeleidigung verhaftet und in das Alexandergefängnis Saarbrücken verbracht, wo er bis zum 23.10.1935 in Schutzhaft saß. Was er genau gesagt hatte, ist nicht überliefert.
Ich habe den gleichen Text, allerdings mit einem Bild von Karl Lauterbach - würde das in Ordnung gehen? 😏
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Und diese Hausdurchsuchung fand natürlich ungerechtfertigt statt. Aber, sie ist nun Geschichte.
https://www.nius.de/politik/news/hausdurchsuchung-wegen-retweet/180517b3-9bb1-4dc0-9139-ce76f49b760c
Wäre das Posten dieses Fotos, Volksverhetzung, hätten Fäsers Leute Reichelt, zur Klärung eines Sachverhalts, längst abgeholt, und abgeurteilt!
Im im Artikel verlinkten Foto des Durchsuchungsbeschlusses, kann man lesen, das das Wort "Volkverhetzung" nur in der Überschrift vorkommt. Im eigentlichen Text geht es dann nunmehr "nur" um die "Beleidigung einer Person des politischen Lebens" §185, 188 und 194 StGB.
Also ähnlich der Blöd-Zeitung, deren Überschriften manchmal versprechen, was der Text dann nicht hält!
Fäser hat sich einfach an eine kranken Frührentner mit einer kranken Tochter vergriffen, der sich nicht dagegen wehren konnte! Und sie findet immer irgendeinen Staatsanwalt, der auch Kuddelmuddel unterschreibt!!
Es ist ein Antragsdelikt, dass einer Anzeige, bzw. eines Strafantrages bedarf, damit die Polizei ermittelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt#Absolutes_Antragsdelikt