Behördenschikanen gegen Coronaproteste: Wenn der Rechtsstaat offen auf Willkür setztWer sich regelmäßig an Protesten gegen die Coronamaßnahmen der Regierung beteiligt, ist viele Schikanen gewöhnt. Zwei Beispiele aus Dresden und dem Erzgebirge zeigen, wie dreist sich Behörden über geltendes Recht hinwegsetzen, um Bürger mit Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuschüchtern.
Dresden: Freie Verteidigerwahl Relikt aus der Vergangenheit?Am 13. März protestierten tausende Bürger in Dresden gegen die Coronapolitik. In der Magdeburger Straße setzte die Polizei rund 1000 von ihnen fest, überzog die Bürger schließlich mit Maßnahmen, OWi-Verfahren und Bußgeldbescheiden. Ein Großteil der Bürger wehrte sich – z.T. mit Anwälten, etwa die gerne bei solchen Verfahren beauftragten Anwälte Jens Lorek, Martin Kohlmann oder Frank Hannig. Offenbar war diese Gegenwehr der Dresdner Stadtverwaltung zuviel: Sie lehnte jüngst eine „Mehrfachverteidigung ab, diese wäre angeblich unzulässig, jeder Anwalt dürfte angeblich nur einen Mandanten vertreten. Und nicht mehrere Dutzend Mandanten. Als Begründung wird § 146 StPO herangezogen, der es tatsächlich Anwälten untersagt, mehrere Mandanten wegen derselben Tat zu vertreten. Der Hintergrund ist klar: Wenn zwei Menschen angeklagt sind, ein Verbrechen gemeinsam begangen zu haben, kann es sein, dass es Schuldzuweisungen von der einen auf die andere Seite gibt. Wenn es nur einen Verteidiger für beide Angeklagten gäbe, wären Interessenskonflikte unvermeidlich. Im konkreten Fall wird jedoch rund 1000 Bürgern vorgeworfen, jeweils für sich eine Ordnungswidrigkeit, nämlich einen Verstoß gegen das Verbot der Teilnahme an Aufzügen, verwirklicht zu haben. Ganz unabhängig davon, ob ein anderer Betroffener auch an diesem Aufzug teilgenommen hat oder nicht. Dennoch hat die Stadt Dresden einen Ablehnungsbescheid erlassen und fordert, dass sich jeder Betroffene einen neuen Verteidiger suchen soll. Das ist nicht nur juristisch, sondern auch praktisch absurd: In ganz Sachsen gibt es rund 700 Verteidiger, die Straf- und Bußgeldverfahren führen. Davon werden etwa 50 bis maximal 100 bereit sein, Coronamaßnahmengegner zu vertreten. Und es wird einem Betroffenen kaum zumutbar sein, hunderte Euro an Kosten zu tragen, um bundesweit Verteidiger heranzukarren. Das ist natürlich auch eine Verhöhnung der freien Anwaltswahl. Und genau deshalb wird gegen diesen dreisten Versuch juristisch vorgegangen, notfalls auch bis zum Verfassungsgericht.
Zwönitz: Polizei und Landratsamt erfinden sich GesetzeDie Spaziergänger von Zwönitz sind viele Schikanen gewöhnt, mittlerweile ermittelt sogar die Sonderkommission „EG Wege 2021“ gegen sie. Ein Ziel: Bürger zu identifizieren, die an Spaziergängen teilgenommen haben. Diese Bürger werden dann im Nachgang mit OWi--Verfahren überzogen. Ein Vorwurf dabei: Sie sollen im Sommer (insbesondere im Juli) an Spaziergängen teilgenommen haben, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des sächsischen Versammlungsgesetzes per vollziehbarem Verbot untersagt wurden. Nur: Offenbar hat sich weder die Polizei, noch das Landratsamt die Mühe gemacht, sich mit diesem Begriff auseinanderzusetzen. Denn ganz unabhängig von der viel diskutierten Frage, ob ein Spaziergang ohne Kundgebungsmittel eine Versammlung ist oder nicht (wofür deutlich mehr spricht), gab es im Juli weder eine Verordnung, die generell Aufzüge untersagt hat, noch wurde auch nur ein einziger Spaziergang in Zwönitz durch die Versammlungsbehörde oder Polizei verboten. Ein vollziehbares Verbot lag also in keinem Fall vor und die Teilnahme an einer nicht-angemeldeten Versammlung wird gemäß des sächsischen Versammlungsgesetzes nicht sanktioniert. Es ist also offensichtlich, dass am Gesetz vorbei Bürger mit Paragraphen überzogen werden, die – ohne jede Prüfung des Einzelfalls – überhaupt nicht gelten können. Aber das scheint bisher im Landratsamt und bei den zuständigen Ermittlern der Chemnitzer Polizei nicht zu interessieren. Die Nachhilfe dürfte dann wohl spätestens vorm Amtsgericht Aue-Bad Schlema kommen.
FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen
An der Memel rechnet man mit der polnischen Notation: 5 + 3 * 4 = 32
Wird Zeit diese Bande aus ihren Ämtern zu jagen.
Was hat das noch mit Demokratie zu tun?!!!
Wer nichts mehr weiter weis ,
Zieht sich Schuhe die früher oder später schmerzen .
Was diese jedoch auch auf zieht wie offen diese Person sind und wem sie dienen .
Zumindest nicht dem Volk .