Behördenschikanen gegen Coronaproteste: Wenn der Rechtsstaat offen auf Willkür setzt

Wer sich regelmäßig an Protesten gegen die Coronamaßnahmen der Regierung beteiligt, ist viele Schikanen gewöhnt. Zwei Beispiele aus Dresden und dem Erzgebirge zeigen, wie dreist sich Behörden über geltendes Recht hinwegsetzen, um Bürger mit Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuschüchtern.

Dresden: Freie Verteidigerwahl Relikt aus der Vergangenheit?
Am 13. März protestierten tausende Bürger in Dresden gegen die Coronapolitik. In der Magdeburger Straße setzte die Polizei rund 1000 von ihnen fest, überzog die Bürger schließlich mit Maßnahmen, OWi-Verfahren und Bußgeldbescheiden. Ein Großteil der Bürger wehrte sich – z.T. mit Anwälten, etwa die gerne bei solchen Verfahren beauftragten Anwälte Jens Lorek, Martin Kohlmann oder Frank Hannig. Offenbar war diese Gegenwehr der Dresdner Stadtverwaltung zuviel: Sie lehnte jüngst eine „Mehrfachverteidigung ab, diese wäre angeblich unzulässig, jeder Anwalt dürfte angeblich nur einen Mandanten vertreten. Und nicht mehrere Dutzend Mandanten. Als Begründung wird § 146 StPO herangezogen, der es tatsächlich Anwälten untersagt, mehrere Mandanten wegen derselben Tat zu vertreten. Der Hintergrund ist klar: Wenn zwei Menschen angeklagt sind, ein Verbrechen gemeinsam begangen zu haben, kann es sein, dass es Schuldzuweisungen von der einen auf die andere Seite gibt. Wenn es nur einen Verteidiger für beide Angeklagten gäbe, wären Interessenskonflikte unvermeidlich. Im konkreten Fall wird jedoch rund 1000 Bürgern vorgeworfen, jeweils für sich eine Ordnungswidrigkeit, nämlich einen Verstoß gegen das Verbot der Teilnahme an Aufzügen, verwirklicht zu haben. Ganz unabhängig davon, ob ein anderer Betroffener auch an diesem Aufzug teilgenommen hat oder nicht. Dennoch hat die Stadt Dresden einen Ablehnungsbescheid erlassen und fordert, dass sich jeder Betroffene einen neuen Verteidiger suchen soll. Das ist nicht nur juristisch, sondern auch praktisch absurd: In ganz Sachsen gibt es rund 700 Verteidiger, die Straf- und Bußgeldverfahren führen. Davon werden etwa 50 bis maximal 100 bereit sein, Coronamaßnahmengegner zu vertreten. Und es wird einem Betroffenen kaum zumutbar sein, hunderte Euro an Kosten zu tragen, um bundesweit Verteidiger heranzukarren. Das ist natürlich auch eine Verhöhnung der freien Anwaltswahl. Und genau deshalb wird gegen diesen dreisten Versuch juristisch vorgegangen, notfalls auch bis zum Verfassungsgericht.

Zwönitz: Polizei und Landratsamt erfinden sich Gesetze
Die Spaziergänger von Zwönitz sind viele Schikanen gewöhnt, mittlerweile ermittelt sogar die Sonderkommission „EG Wege 2021“ gegen sie. Ein Ziel: Bürger zu identifizieren, die an Spaziergängen teilgenommen haben. Diese Bürger werden dann im Nachgang mit OWi--Verfahren überzogen. Ein Vorwurf dabei: Sie sollen im Sommer (insbesondere im Juli) an Spaziergängen teilgenommen haben, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des sächsischen Versammlungsgesetzes per vollziehbarem Verbot untersagt wurden. Nur: Offenbar hat sich weder die Polizei, noch das Landratsamt die Mühe gemacht, sich mit diesem Begriff auseinanderzusetzen. Denn ganz unabhängig von der viel diskutierten Frage, ob ein Spaziergang ohne Kundgebungsmittel eine Versammlung ist oder nicht (wofür deutlich mehr spricht), gab es im Juli weder eine Verordnung, die generell Aufzüge untersagt hat, noch wurde auch nur ein einziger Spaziergang in Zwönitz durch die Versammlungsbehörde oder Polizei verboten. Ein vollziehbares Verbot lag also in keinem Fall vor und die Teilnahme an einer nicht-angemeldeten Versammlung wird gemäß des sächsischen Versammlungsgesetzes nicht sanktioniert. Es ist also offensichtlich, dass am Gesetz vorbei Bürger mit Paragraphen überzogen werden, die – ohne jede Prüfung des Einzelfalls – überhaupt nicht gelten können. Aber das scheint bisher im Landratsamt und bei den zuständigen Ermittlern der Chemnitzer Polizei nicht zu interessieren. Die Nachhilfe dürfte dann wohl spätestens vorm Amtsgericht Aue-Bad Schlema kommen.

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29 comments

An der Maas rechnet man mit der umgekehrt polnischen Notation: 5 + 3 * 4 = 17

An der Memel rechnet man mit der polnischen Notation: 5 + 3 * 4 = 32
Wir sollten uns langsam(aber immer schneller) von dieser Bundesrepublik verabschieden und uns nach was Neuem umschauen! Ein Staat der seine Bürger ausplündert und schikaniert, die von ihm erschaffenen Gesetze missachtet und seine Landesgrenze nicht mehr schützt ist bereits nicht mehr existent.
Die Marionettenverwaltung in Dresden als Teil der Okkupationsverwaltung in Berlin hat wohl keinen langen Lebenszyklus mehr. Wer so drastisch in allen Politikfeldern gegen das eigene Volk agiert und nur das eigene Volk als Melkkuh für das Steueraufkommen benötigt, der wird nach kurzer Zeit aus den Ämtern hinweggefegt.
Rechtsfreier Raum. Der Sachsensumpf regiert. Angefeuert von den Verträtern der Landesregierung.
Wird Zeit diese Bande aus ihren Ämtern zu jagen.
Was hat das noch mit Demokratie zu tun?!!!
In Bayern laeuft doch derzeit eine Bürgerbefragung, um die Landesregierung abzusetzen. Das waere doch in Sachsen auch möglich. Dieses menschenverachtende, machtgierige und kriminelle Pack muss weg😡😡😡
Andreas
So sind sie ..

Wer nichts mehr weiter weis ,
Zieht sich Schuhe die früher oder später schmerzen .

Was diese jedoch auch auf zieht wie offen diese Person sind und wem sie dienen .

Zumindest nicht dem Volk .
Wenn Ordnungsbehörden in Sachsen meinen, sie müssen friedfertige Bürger mit Owig/Bußgeld belegen, dann sollten Ordnungsbehörden auch dazu in der Lage sein, kontaminierte Masken auf Gehwegen zu entsorgen. Bei so einer Gefährdungslage müssten sie doch tätig werden. 😉 Falls nicht, sollte man über Dienstaufsichtsbeschwerden nachdenken und denen ihren eigenen Mist aufzeigen. Den Spieß könnte man vielleicht einfach immer wieder umdrehen und Blödsinn der Ordnungsbehörden sollte denen direkt vor Augen geführt werden.
Frank Butter
Das es noch Leute gibt die vor ein Ungültiges Gericht Ziehen und einen nicht Legitimierten Richter beauftragen wegen einem Bußgeld🤦 Selber schuld einfach nicht Bezahlen!
Gerdth
👊🏻Lux Lusatia👊🏻
Wir sollten uns langsam(aber immer schneller) von dieser Bundesrepublik verabschieden und uns nach was Neuem umschauen! Ein Staat der seine Bürger ausplündert und schikaniert, die von ihm erschaffenen Gesetze missachtet und seine Landesgrenze nicht mehr schützt ist bereits nicht mehr existent.
Vor allem ist zu bedenken, daß alles was dieser "Staat" gegen unzufriedene und protestieren Menschen unternimmt, illegal ist. Denn es gibt keine Ämter, Richter, ect. Die legitim richten und irgendwelche Bußgelder oder, oder verhängen dürfen!!! Lasst euch nicht einschüchtern!!!
Weiter machen das Pack ist bald am Ende und dann werden die Volksverräter alle an die Wand gestellt Deshalb gut die Namen und Gesichter merken
alexander : sorich
alexander : sorich
S.H.A.E.F GESETZE
Mittagsläuten
Genosse Wieler vom RKI verglich Corona mit der Grippe...
Ist es verhältnismäßig, bei Grippe so gegen Gesunde vorzugehen?
Aber stimmt, sind doch bloß Menschen, ist doch bloß der Souverän.
Walter
Gerdth
Vor allem ist zu bedenken, daß alles was dieser "Staat" gegen unzufriedene und protestieren Menschen unternimmt, illegal ist. Denn es gibt keine Ämter, Richter, ect. Die legitim richten und irgendwelche Bußgelder oder, oder verhängen dürfen!!! Lasst euch nicht einschüchtern!!!
Staat ??? Genscher hat Germany bei der UNO seinerzeit 1990 als NGO eintragen lassen und nicht als Staat ,auch nicht in Anführungszeichen! Benennen wir den Haufen doch als das was r ist, eine Okkupations Verwaltung und nicht mehr.
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