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‼️WTF!? IM BUS EINGESPERRT, WEIL - ihr wisst warum...

Merken diese Faschon denn überhaupt noch was??? Das ist das zweite Video, das ich heute sehe, in dem ein Mensch wegen fehlender Maske eingesperrt wird! UND DER BUSFAHRER HAT SELBER KEINE AN!!!

Einfach widerlich, wie manche hirngewaschenen Zombies mit ihren Mitmenschen umgehen...

Quelle: Netzfund

DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit

201 comments

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Ich konnte im Internet leider nichts finden wie es ausgegangen ist. Die Presse wird darüber auch nicht berichten. Der Witz dabei ist doch, dass Freiheitsberaubung nicht mehr strafbar ist. Was schlussendlich heißt, man kann straffrei Menschen gefangen halten, man braucht nur behaupten, dass die Person keine Maske trug.
Ohne auch nur den Hauch von Mitgefühl für ihn zu verspüren, aber einen besonders überzeugten und selbstsicheren Eindruck scheint der Busfahrer dabei selber nicht gerade zu machen. Man kann nur hoffen, dass ihm wenigstens hinterher noch gedämmert hat, als was für eine hinterhältige kleine Drecksmade er sich hier zu erkennen gegeben hat.
Martin
Scheibe einschlagen mit Feuerlöscher oder dem Notfallhammer
Über den Türen gab es doch früher so nen Nothebel, damit konnte man die Türen einfach aufziehen. Sollten auch heute noch vorhanden sein.
Da gebe ich dir vollkommen Recht. Wegen so ner Scheiße bilden sich plötzlich sogar Gruppen, um den Maskenverweigerer zu stellen. Im anderen Fall aber wird kollektiv weggesehen, wenn ne Frau oder sonst wer begrappscht oder bedroht wird. Armes Land!
bernd
Was Macht aus Menschen macht, Straftäter! FREIHEITSBERAUBUNG, NÖTIGUNG UNS WENN DEM FAHRGASTÜBEL WIRD ODER ER PANIK BEKOMMT, AUCH NOCH KÖRPERVERLETZUNG (dazu wird der Bus als Mittel benutzt),
Feuerlöscher nehmen und ins Gesicht klatschen!!!
Denn Notfallhammer nehmen und das Fenster ist auf und dann raus.
Friedhelm
Mit dem Nothammer die Scheibe einschlagen, den Busfahrer wegen Freiheitsberaubung anzeigen!
Filmt diesen Coronazis ins Gesicht, macht Fotos. Wir werden sie dann später ausfindig machen und das wird nicht schön 😁
Bart Mann
sie soll wegen geiselnahme und entführung verklagen
Dem busfahrer sollte man einen freundlichen Besuch abstatten
Ich hätte denSchalter für Notöffnung der Tür benutzt , der müßte ja eigentlich funktionieren . Ist ja auch ein Notfall .!!!!
Der Busfahrer ist wohl mit dem falschen Fuß zuerst aufgestanden , am besten Busnummer und Uhrzeit notieren und Anzeige erstatten .
Den kleinen Nothammer gibt es auch noch.
Mit einem gestandenen Mann haette er das nicht gemacht. Haette ihm seinen Bus zerlegt samt ihm.
❌Elisabeth K.
Dem busfahrer sollte man einen freundlichen Besuch abstatten
Das sollte man so einigen.
Es wird Zeit das die Menschen mit Verstand sich richtig wehren.
Geh zwar kaum noch raus weil ich diese Dummen Idioten nicht mehr sehen kann. Aber wenn dann nehme ich meinen Taser mit. Und wer mir von den Schwachkoepfen zu Nahe kommt bekommt 70k Volt ab.
Was ist das denn? Jede Tür hat eine manuelle Notentriegelung. Man muss sie nur nutzen.
Hurensohn! Ich finde Dich!
Moritz
Markus -
Denn Notfallhammer nehmen und das Fenster ist auf und dann raus.
so ist es. keine 5 minuten wäre ich da drin geblieben
Maik Mugato
Notfalls hätte ich die ganze tür rausgetreten, der brennt wohl
Anni M.
.....bvg „weil wir euch Lieben“
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2.
durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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