This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
‼️WTF!? IM BUS EINGESPERRT, WEIL - ihr wisst warum...

Merken diese Faschon denn überhaupt noch was??? Das ist das zweite Video, das ich heute sehe, in dem ein Mensch wegen fehlender Maske eingesperrt wird! UND DER BUSFAHRER HAT SELBER KEINE AN!!!

Einfach widerlich, wie manche hirngewaschenen Zombies mit ihren Mitmenschen umgehen...

Quelle: Netzfund

DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit

201 comments

Show 84 more comments
Dem busfahrer sollte man einen freundlichen Besuch abstatten
Ich hätte denSchalter für Notöffnung der Tür benutzt , der müßte ja eigentlich funktionieren . Ist ja auch ein Notfall .!!!!
Der Busfahrer ist wohl mit dem falschen Fuß zuerst aufgestanden , am besten Busnummer und Uhrzeit notieren und Anzeige erstatten .
Den kleinen Nothammer gibt es auch noch.
Mit einem gestandenen Mann haette er das nicht gemacht. Haette ihm seinen Bus zerlegt samt ihm.
❌Elisabeth K.
Dem busfahrer sollte man einen freundlichen Besuch abstatten
Das sollte man so einigen.
Es wird Zeit das die Menschen mit Verstand sich richtig wehren.
Geh zwar kaum noch raus weil ich diese Dummen Idioten nicht mehr sehen kann. Aber wenn dann nehme ich meinen Taser mit. Und wer mir von den Schwachkoepfen zu Nahe kommt bekommt 70k Volt ab.
Was ist das denn? Jede Tür hat eine manuelle Notentriegelung. Man muss sie nur nutzen.
Hurensohn! Ich finde Dich!
Moritz
Markus -
Denn Notfallhammer nehmen und das Fenster ist auf und dann raus.
so ist es. keine 5 minuten wäre ich da drin geblieben
Maik Mugato
Notfalls hätte ich die ganze tür rausgetreten, der brennt wohl
Anni M.
.....bvg „weil wir euch Lieben“
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2.
durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Bus 107 in Berlin :)
Hat die alte sowas von verdient. 😂Scheiß egal wo die arbeitet.
Sie begeht ne Straftat, der busfahrer lässt die Türen zu und alarmiert die Polizei,was sein recht. Ende. Ohne Maske wäre sie schließlich gar nicht erst in den Bus gekommen.
Das hat auch nichts mit freibeitsberaubung zu tun! Sicherheitsdienste dürfen auch ladendiebe etc festhalten bis die Polizei kommt, ebenfalls keine freibeitsberaubung.
N. B.
Ich hätte da den Nothammer zum Einsatz gebracht. Und zwar zweimal: Erst hätte ich ihn auf dem dämlichen Schädel des Busfahrers platziert, und anschließend damit die Scheibe eingeschlagen.
🌹 💕
Ich hätte diesen kleinen hurensohn die fresse eingetreten schwöre ich euch
N. B.
Ich muss aber auch ganz klar sagen: Wenn man es nicht schafft, innerhalb von einer halben Stunde aus einem Bus zu kommen (entweder indem man die Notentriegelung betätigt, den Nothammer verwendet oder dem Busfahrer ganz dezent mal einen Tritt gegen den Kopf versetzt und die Türe dann selbst per Knopfdruck öffnet), macht irgendetwas falsch.
Und genau wegen solchen Vollpfosten ist dieses Land einfach nur zum kotzen. Er wäre bestimmt ein guter Beamter in Uniform geworden.
🌹 💕
Geh weiter schlafen und wach am besten nie wieder auf. Ist eh sinnlos.
Geh mit deinen Fön baden, sowas wie dich braucht auch niemand 😂
Andrej
Es gibt auch den nothammer du Opfer..
Show next 96 comments