+ Neue Coronaschutzverordnung schafft Präsenzpflicht an Schulen ab / Elterliche Selbstauskunft über Testpflicht bleibt bestehen / Testwahnsinn nun auch an Grundschulen +Die Landesregierung hat heute eine neue Coronaschutzverordnung verabschiedet – eine genaue Auswertung, welche Gemeinheiten und weiteren Beeinträchtigungen gegenüber den bürgerlichen Freiheiten sich darin verstecken, erfolgt zeitnah. Vorgesehen sind u.a. eine Testpflicht für Eltern, die ihre Kinder in die Kitas bringen (ohne Test darf nur der Eingangsbereich betreten werden) und eine Testpflicht ab der 1. Klasse an Grundschulen.
Bekannt ist aber schon jetzt, dass die Präsenzpflicht an Schulen nach den Ferien aufgehoben wird. Somit können sich Kinder einer Zwangstestung entziehen. Dies bedeutet auch, dass es Schulen untersagt wird, nicht mitgeschriebene Arbeiten und Klausuren als „ungenügend“ zu bewerten. Vielmehr sind die Schulen verpflichtet, Ersatzunterricht anzubieten.
Darüber hinaus wird durch die Landesregierung ein Formular bereitgestellt, mit dem Eltern die persönliche durchgeführte Testung ihrer Kinder bescheinigen können:
coronavirus.sachsen.de/download/sms-Bescheinigung-ueber-das-Vorliegen-eines-positiven-oder-negativen-Antigen-Selbsttests-zum-Nachweis-des-SARS-CoV-2-Virus.pdf Dieses Formular muss von den Schulen akzeptiert und der Schulbesuch ermöglicht werden.
Wir veröffentlichen zeitnah eine Auswertung der neuen Verordnung und helfen weiter, dem Wahnsinn auch juristisch zu begegnen!FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen
Artikel 3: Wohl des Kindes
Abs 1.
"Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Abs. 1
" Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut."
Ich hoffe ihr packt das demnächst an und klärt die breite Masse auf, die immernoch glauben die BRD oder der Bund (wie es jetzt heißt) sind ein Staat und das GG ist eine vom Volk gewählte Verfassung.
Nur wenn die breite Masse erkennt, das alle Gesetze ,Verordnungen etc. Von der BRD ein Witz ist, dann werden wir erst etwas ändern können.
https://de.rt.com/inland/115185-mediziner-schreiben-offenen-brief-an/
BVerfG, 2BvF 3/11 vom 25.7.2012
https://www.youtube.com/watch?v=A8mvT20vBxg&t=121s