+ Neue Coronaschutzverordnung schafft Präsenzpflicht an Schulen ab / Elterliche Selbstauskunft über Testpflicht bleibt bestehen / Testwahnsinn nun auch an Grundschulen +Die Landesregierung hat heute eine neue Coronaschutzverordnung verabschiedet – eine genaue Auswertung, welche Gemeinheiten und weiteren Beeinträchtigungen gegenüber den bürgerlichen Freiheiten sich darin verstecken, erfolgt zeitnah. Vorgesehen sind u.a. eine Testpflicht für Eltern, die ihre Kinder in die Kitas bringen (ohne Test darf nur der Eingangsbereich betreten werden) und eine Testpflicht ab der 1. Klasse an Grundschulen.
Bekannt ist aber schon jetzt, dass die Präsenzpflicht an Schulen nach den Ferien aufgehoben wird. Somit können sich Kinder einer Zwangstestung entziehen. Dies bedeutet auch, dass es Schulen untersagt wird, nicht mitgeschriebene Arbeiten und Klausuren als „ungenügend“ zu bewerten. Vielmehr sind die Schulen verpflichtet, Ersatzunterricht anzubieten.
Darüber hinaus wird durch die Landesregierung ein Formular bereitgestellt, mit dem Eltern die persönliche durchgeführte Testung ihrer Kinder bescheinigen können:
coronavirus.sachsen.de/download/sms-Bescheinigung-ueber-das-Vorliegen-eines-positiven-oder-negativen-Antigen-Selbsttests-zum-Nachweis-des-SARS-CoV-2-Virus.pdf Dieses Formular muss von den Schulen akzeptiert und der Schulbesuch ermöglicht werden.
Wir veröffentlichen zeitnah eine Auswertung der neuen Verordnung und helfen weiter, dem Wahnsinn auch juristisch zu begegnen!FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen
https://de.rt.com/inland/115185-mediziner-schreiben-offenen-brief-an/
BVerfG, 2BvF 3/11 vom 25.7.2012
https://www.youtube.com/watch?v=A8mvT20vBxg&t=121s
An alle Sorgeberechtigten der Lugauer Grund- und Oberschüler! Weil mir das Wohl der Kinder am Herzen liegt, deshalb sind alle Eltern, Schüler, Geschwister und Großeltern herzlich eingeladen sich am 31.3.2021 9Uhr auf dem Lugauer Parkplatz (gegenüber Hohensteiner Str. 1) zwischen Villa Facius und Bahnhof zu begegnen. Wenn alle Schüler mit Ranzen erscheinen würden, wäre das toll. Es wird eine Ansprache vom Veranstalter geben. Wir wollen auffallen und möchten, dass unsere Kinder ihre Schule nach den Osterferien ohne Testzwang und ohne Maskenzwang besuchen dürfen.
Leider ist zur Durchführung der Versammlung ab 6 Jahre eine OP Maske oder FFP 2 Maske zu tragen, sofern keine Befreiung vorliegt. Auch ein Mindestabstand von 1,5 m zum nicht eigenen Hausstand ist einzuhalten.
Diese Versammlung ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis angemeldet.
Änderungen sind nicht auszuschließen! Konstanze Leonhardt