Hier, der Hund sendet Fakten, Du Leuchte: § 2 Abs. 1 des Vereinsgesetzes regelt nämlich, was ein Verein ist. Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. Aufgrund dieser weiten Definition ist es dem Staat möglich, nahezu jede Gesellschaftsform zu verbieten, soweit sie unter den Vereinsbegriff des § 2 Abs. 1 VereinsG fällt, indem „ohne Rücksicht auf die Rechtsform“ ein Unternehmen als Verein eingestuft werden kann. Davon ausgenommen sind lediglich politische Parteien und Fraktionen des Deutschen Bundestages (§ 2 Abs. 2 VereinsG).
ed we
Linksextremistin wird befördert... Noch nie war einer verurteilt...
Marco
Welche Verfassung ? Wieso rechtsextremistisch ? Verbot ohne Gerichtsverhandlung ? Ist Nancy schon zur Sonnenkönigin mutiert ? Stasi est moi ?
Beruhigt euch!!! Es wird gar nichts passieren!!! Weder der Linksextremistin Fäser, noch sonst einem dahergelaufenen Politiker!!!! Wer so naiv ist und tatsächlich denkt es würde nun etwas passieren der erinnere sich doch bitte an: Nordstream, CumEx, Einreise ohne Ausweisdokumente, Fälschen von Einreisepapieren, Öffnen der Grenzen, Regierung organisiert Demos, Regierung bezahlt Linksextremisten, Regierung stachelt Linksextremisten auf, Mord, Vergewaltigung, Messerattacken usw usw und ihr hier glaubt das ein „Heftchen Verbot“ etwas ändert!!🤣🤣🤣🤣🤣….nicht euer ernst oder??
Sie schießen übers Ziel hinaus, weil wir es zulassen. Was wir unter dieser Regierung alles zugelassen haben, ohne zu Murren und mit einer beschämenden Gleichgültigkeit, dass man sich nur noch fragt: Was ist mit den Deutschen los 🤔
§ 2 Abs. 1 des Vereinsgesetzes regelt nämlich, was ein Verein ist.
Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.
Aufgrund dieser weiten Definition ist es dem Staat möglich, nahezu jede Gesellschaftsform zu verbieten, soweit sie unter den Vereinsbegriff des § 2 Abs. 1 VereinsG fällt, indem „ohne Rücksicht auf die Rechtsform“ ein Unternehmen als Verein eingestuft werden kann. Davon ausgenommen sind lediglich politische Parteien und Fraktionen des Deutschen Bundestages (§ 2 Abs. 2 VereinsG).
Das koche ich mir heute wieder 💙💙💙
Was wir unter dieser Regierung alles zugelassen haben, ohne zu Murren und mit einer beschämenden Gleichgültigkeit, dass man sich nur noch fragt: Was ist mit den Deutschen los 🤔
Wir haben KEINE Verfassung......nur ein Grundgesetz.
Eine Verfassung muss vom Volk verifiziert werden und das is nie erfolg....abgesehen davon dass wir immernoch besetzt sind von den Alliierten 🤷🏼♀️