Ahnungslos, naiv..? Nein, die hat ein Ziel und weiß genau, was sie tut. Und solange sie alle Unterstützung im Rücken hat, man sie einfach machen lässt - warum sollte sie aufhören?
"Fazit: das müsste das politische Ende der Linksextremistin bedeuten." Vielleich vor 10 Jahren oder noch früher. Heute habe ich starke Zweifel, wo ist denn unser Rechtsstaat? Die letzten 4 Jahre sprechen ihre eigen Sprache! Unsere Justiz mag immer politisch abhängig, also weisungsgebunden, gewesen sein, doch nun ist sie ihr absolut hörig. Abweichler werden ihrer Posten enthoben und entsprechend ersetzt. Die Presse scheint ebenfalls voll auf Linie zu sein, sonst wären diverse Politdarsteller längts unter medialem Dauerbeschuss. Möglich gemacht hat all dies Frau Merkel mit ihrer CDU, schleichend über viele Jahre. Heute wird sie gefeiert (70. Geburtstag) und für ihre politischen Leistungen geehrt. Was ist zum Beispiel mit den ganzen Opfern ihrer Migrationspolitik? Interessiert niemanden, selbst dass ihre persönlichen Entscheidungen vermutlich gegen Gesetze verstoßen haben, gar verfassungsfeindlich waren, macht ihr nichts. Wie soll ich da glauben, dass Frau Faeser jetzt politisch erledigt sein soll? Klar, die Hoffnung lebt, selbst wenn die letzten Jahre dagegen sprechen. Sollte nichts passieren, könnte dies der Startschuss zum Vorgehen gegen alle regierungskritischen Medien und Personen sein. Was dies bedeutet sollte auch dem naivsten Gutmenschen klar sein.
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Jaja. Das Ende von Faeser. Laut YouTube, ist sie im 5 Minuten Takt am Ende. Schon langsam wirds lächerlich. Es ist weder ihr Ende, noch wird sie zurücktreten, noch wird sonst irgendwas mit ihr passieren. Eher im Gegenteil. Ich vermute eher ein Bundesverdienstkreuz oder sowas in die Richtung!
Stephan Mielke
Gibt es schon einen offiziellen Termin für die öffentliche Verbrennung? Frage für einen Freund
Hier, der Hund sendet Fakten, Du Leuchte: § 2 Abs. 1 des Vereinsgesetzes regelt nämlich, was ein Verein ist. Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. Aufgrund dieser weiten Definition ist es dem Staat möglich, nahezu jede Gesellschaftsform zu verbieten, soweit sie unter den Vereinsbegriff des § 2 Abs. 1 VereinsG fällt, indem „ohne Rücksicht auf die Rechtsform“ ein Unternehmen als Verein eingestuft werden kann. Davon ausgenommen sind lediglich politische Parteien und Fraktionen des Deutschen Bundestages (§ 2 Abs. 2 VereinsG).
ed we
Linksextremistin wird befördert... Noch nie war einer verurteilt...
Marco
Welche Verfassung ? Wieso rechtsextremistisch ? Verbot ohne Gerichtsverhandlung ? Ist Nancy schon zur Sonnenkönigin mutiert ? Stasi est moi ?
Beruhigt euch!!! Es wird gar nichts passieren!!! Weder der Linksextremistin Fäser, noch sonst einem dahergelaufenen Politiker!!!! Wer so naiv ist und tatsächlich denkt es würde nun etwas passieren der erinnere sich doch bitte an: Nordstream, CumEx, Einreise ohne Ausweisdokumente, Fälschen von Einreisepapieren, Öffnen der Grenzen, Regierung organisiert Demos, Regierung bezahlt Linksextremisten, Regierung stachelt Linksextremisten auf, Mord, Vergewaltigung, Messerattacken usw usw und ihr hier glaubt das ein „Heftchen Verbot“ etwas ändert!!🤣🤣🤣🤣🤣….nicht euer ernst oder??
Sie schießen übers Ziel hinaus, weil wir es zulassen. Was wir unter dieser Regierung alles zugelassen haben, ohne zu Murren und mit einer beschämenden Gleichgültigkeit, dass man sich nur noch fragt: Was ist mit den Deutschen los 🤔
§ 2 Abs. 1 des Vereinsgesetzes regelt nämlich, was ein Verein ist.
Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.
Aufgrund dieser weiten Definition ist es dem Staat möglich, nahezu jede Gesellschaftsform zu verbieten, soweit sie unter den Vereinsbegriff des § 2 Abs. 1 VereinsG fällt, indem „ohne Rücksicht auf die Rechtsform“ ein Unternehmen als Verein eingestuft werden kann. Davon ausgenommen sind lediglich politische Parteien und Fraktionen des Deutschen Bundestages (§ 2 Abs. 2 VereinsG).
Das koche ich mir heute wieder 💙💙💙
Was wir unter dieser Regierung alles zugelassen haben, ohne zu Murren und mit einer beschämenden Gleichgültigkeit, dass man sich nur noch fragt: Was ist mit den Deutschen los 🤔
Wir haben KEINE Verfassung......nur ein Grundgesetz.
Eine Verfassung muss vom Volk verifiziert werden und das is nie erfolg....abgesehen davon dass wir immernoch besetzt sind von den Alliierten 🤷🏼♀️