Zwönitz: Polizei räumt rechtswidriges Handeln in den Vorwochen in einer Pressemitteilung ein!Nächster Paukenschlag in Zwönitz: Die Polizeidirektion Chemnitz hat am Dienstag eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie über den Einsatz am Vortag im Erzgebirge berichtet. Wie üblich, werden die Abläufe etwas anders dargestellt, als sie hunderte Bürger, die Augenzeugen der Ereignisse waren, beobachtet haben – so wäre der Pfeffersprayeinsatz angeblich erst als Reaktion auf einen vorherigen Pfeffersprayangriff der Bürger erfolgt. Nun, entweder lügt die Polizei bewusst oder sie sollte ihr eigenes Videomaterial auswerten. Und auf nächster Nähe auf Bürger, die mit erhobenen Händen vor den Polizisten stehen, zu sprühen, ist dann vermutlich die Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs.
Das eigentlich Kuriose dieser Pressemitteilung (Quelle:
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2021_81182.htm) ist jedoch folgender Abschnitt über den Spaziergang, der sich nach der polizeilichen Gewaltorgie in Gang setzte: „Etwa 80 Personen liefen im Einsatzverlauf als lose Gruppierung durch das Stadtgebiet. Die Gruppierung zerstreute sich zusehens mit dem erneuten Erreichen des Innenstadtbereiches“. Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Teilnehmer des Spaziergangs wurden nach dieser Pressemitteilung nicht (!) eingeleitet.
Damit erklärt die Polizei, dass ein Spaziergang von einer dreistelligen Anzahl an Bürgern (die polizeilichen Zahlen sind immer mit Vorsicht zu genießen), der etwa anderthalb Stunden durch Zwönitz zog, eben weder eine Versammlung, noch eine Ansammlung dargestellt hat. Sonst hätten die Beamten ja – nach ihrer eigenen Logik – dagegen vorgehen müssen.Nun stellt sich die Frage: Wofür wurden dann in den letzten beiden Wochen Spaziergänge gestoppt, die Teilnehmer mit Gewalt herausgerissen und hunderte Menschen stundenlang ihrer Freiheit beraubt? Das wird die Polizei – hoffentlich – demnächst einem Richter erklären müssen. Den Zwönitzer Bürgern und allen anderen, mutigen Mitstreitern, die von den Maßnahmen der letzten Wochen betroffen waren, ist deshalb anzuraten, juristisch gegen die Festsetzungen vorzugehen. Und gegen Bußgeldbescheide (oder gar strafrechtliche Ermittlungen), die drohen, erst recht.
Die Polizei steht in Zwönitz mit dem Rücken zur Wand und hat sich in eine Situation manövriert, aus der sie nicht mehr ohne Gesichtsverlust herauskommt. Mit dieser Pressemitteilung hat sie das rechtswidrige Handeln eingeräumt und den Zwönitzern mitgeteilt, dass ihr Spaziergang absolut gesetzeskonform war. Sie wird in Erklärungsnöte geraten, zu begründen, was in den vergangenen Wochen anders gewesen sein soll. Die Aufgabe der Lokalpolitik wird es sein, diesen Druck auch auf parlamentarischer Ebene weiter aufrecht zu erhalten. Der Beschluss des Stadtrates war ein Anfang, im nächsten Schritt muss Bürgermeister Wolfgang Triebert endlich vorangehen und als mutiger Spaziergänger ein Zeichen an alle Zwönitzer setzen!FREIE SACHSEN:
@freiesachsen
Letzte Woche wurde ein großer Teil der Menschen eingekesselt. Der Rest konnte sich frei bewegen.
Setzt man einen funktionierenden Rechtsstaat voraus, hätten alle Spaziergänger eingesammelt werden müssen und einer Erkennungsdienstlichen Erfassung zugeführt werden. Besser wäre die freiheitliche Lösung des Problems indem man die Leute einfach in Ruhe lässt, solange es friedlich ist.
Aber das Staatsgebilde mit solchen Entscheidern ist eben zum scheitern verurteilt.
Ein wirklich sehr aufschlussreiches und sachliches Video. Ich vermute es wird daher bald gelöscht..
Wie lange hastn gesucht um den Einen zu finden oder bist du das selber ?
Außerdem ist es nicht auszuschließen das der werte Herr ein V-Mann war.
Menschen zu verurteilen aufgrund ihrer Bekleidung ist äußerst bedenklich...
Jedoch bin ich kein Waffenexperte und gewiß nicht auf dem rechten Auge blind , jedoch vorverurteilen Sie anhand eines Aufdruckes eines Shirt eines Menschen über eine gesamte Gruppe von Menschen, die in keinster Weise in einer Assoziation stehen . Bitte überlegen Sie was Sie sagen bzw. schreiben das ist Diskriminierung!
https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/strafanzeige.aspx