Du meinst bestimmt den "Mann", der morgens eine Stunde länger im Bad ist, als seine Frau...
Mani Kapo
Die Politjustiz handelt im vorauseilenden Gehorsam. In einer Demokratie-Simulation braucht es gar keinen Befehl mehr von oben. Deutschland hat doch Erfahrungen mit solchen Systemen.
Manuela Frenzel
Hat jemand denn was anderes erwartet? Dieser Drecksstaat hat eben auch die passende Drecksjustiz.
Lex
Ob Höcke, Bystron oder Max Krah. Diese Kampagnen sind die größte Wahlmanipulation in der Geschichte Deutschlands und eine riesige Sauerei! Unser Land ist zu einer Bananenrepublik verkommen. Das dürfen wir den Eliten nicht mehr durchgehen lassen. Es reicht!!! Nur noch AfD
Das Hühnchen für diese erkennbar auf die Fußballnationalmannschaft bezogene Äußerung anzuzeigen war entweder a) selten dämlich oder b) getragen von dem Kalkül, daß es genau so und nicht anders ausgehen würde. Wenn schon, dann hätte verklagt gehört dieser Schreiberling vom Spiegel oder Dorothee Bär von der CSU für ihre gleichlautenden Einlassungen. Zuweilen wundere ich mich schon, was für eine merkwürdige Show Teile der AfD uns immer wieder bieten.
Carlos X
Sehr gut. Immer schön die Maske runterreissen und die faschistische Fratze zeigen.
Vielleicht kannst du mir erklären, wie du zu dieser steilen These kommst, dass die meisten Staatsanwälte und Richter aus der Legislative kommen. Wer z.B. sollte denn von der SPD oder gar den GRÜNEN die Befähigung zu einem Richteramt haben? Die meisten GRÜNEN haben doch die Schule nach der 7. Klasse abgebrochen...
Die Parole „Alles für D.“ galt in der NS-Zeit neben „D. erwache“ als Losung der Sturmabteilung (SA), und ist somit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Folgerichtig hat das OLG Hamm am 1.2.2006 geurteilt, dass die Benutzung dieser Parole bei öffentlichen Veranstaltungen einen strafbaren Verstoß gegen § 86a StGB darstellt. Allerdings muss bei Parolen (im Gegensatz zu den weitaus klareren bildlichen Symbolen) natürlich der Zusammenhang berücksichtigt werden, da eine einfache Wortfolge schwerlich unter Strafe gestellt werden kann. Wer bei einer öffentlichen Versammlung lautstark beteuert, Angela Merkel habe in ihrer Amtszeit als Kanzlerin „immer alles für D. und Europa getan, was ihr möglich war“ hat trotz Nutzung des einschlägigen Wortlautes keine NS-Propaganda betrieben, und eine Anklage wegen Verstoßes gegen § 86a StGB ist nicht zu befürchten. Solche Details sind im Falle einer Anzeige – ebenso wie die Absichten des Beschuldigten – genau zu prüfen.'
Und der Kontext, in dem das Sternchen das nunmal gesagt hat, ist eindeutig unpolitisch und aufs rein Sportliche bezogen.
Das mag Haarspalterei sein, aber so ist Jura nunmal. Spannender ist da schon die Frage, ob das Gericht Höcke nicht nachweisen müßte, daß er beispielsweise von dem OLG Hamm Urteil Kenntnis hatte. Oder die Antwort auf die Fragestellung, inwieweit solch ein Allerweltsspruch überhaupt strafbewehrt sein kann bzw. inwieweit solche sprachlichen Gängelungen rund 80 Jahre nach dem Ende des NS überhaupt noch zeitgemäß sind.
In einer Demokratie-Simulation braucht es gar keinen Befehl mehr von oben.
Deutschland hat doch Erfahrungen mit solchen Systemen.
anwalt.de meint zu dem Thema:
'3. Ist die Parole „Alles für D.“ strafbar?
Die Parole „Alles für D.“ galt in der NS-Zeit neben „D.
erwache“ als Losung der Sturmabteilung (SA), und ist somit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Folgerichtig hat das OLG Hamm am 1.2.2006 geurteilt, dass die Benutzung dieser
Parole bei öffentlichen Veranstaltungen einen strafbaren Verstoß gegen § 86a StGB darstellt.
Allerdings muss bei Parolen (im Gegensatz zu den weitaus klareren bildlichen Symbolen) natürlich der Zusammenhang berücksichtigt werden, da eine einfache Wortfolge schwerlich unter Strafe gestellt werden kann. Wer bei einer öffentlichen Versammlung lautstark beteuert, Angela Merkel habe in ihrer
Amtszeit als Kanzlerin „immer alles für D. und Europa
getan, was ihr möglich war“ hat trotz Nutzung des einschlägigen Wortlautes keine NS-Propaganda betrieben, und eine Anklage wegen Verstoßes gegen § 86a StGB ist nicht zu befürchten. Solche Details sind
im Falle einer Anzeige – ebenso wie die Absichten des Beschuldigten – genau zu prüfen.'
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-die-parole-alles-fuer-deutschland-strafbar-215975.html
Und der Kontext, in dem das Sternchen das nunmal gesagt hat, ist eindeutig unpolitisch und aufs rein Sportliche bezogen.
Das mag Haarspalterei sein, aber so ist Jura nunmal. Spannender ist da schon die Frage, ob das Gericht Höcke nicht nachweisen müßte, daß er beispielsweise von dem OLG Hamm Urteil Kenntnis hatte. Oder die Antwort auf die Fragestellung, inwieweit solch ein Allerweltsspruch überhaupt strafbewehrt sein kann bzw. inwieweit solche sprachlichen Gängelungen rund 80 Jahre nach dem Ende des NS überhaupt noch zeitgemäß sind.