Ich bin verwirrt! Ich fordere gleiches Recht für alle!!!

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Die Tagesschau besteht nur noch aus AFD-Bashing. Jetzt erst recht.
Ok, hier scheint irgendetwas nicht ganz zu stimmen, ich glaube, früher nannte man das "Gleichschaltung" erzählte mir vorhin ein Bekannter...
Hannes
Das war doch klar. Frau(?) Hummels ist schließlich kein AfD Mitglied.
Das Hühnchen für diese erkennbar auf die Fußballnationalmannschaft bezogene Äußerung anzuzeigen war entweder a) selten dämlich oder b) getragen von dem Kalkül, daß es genau so und nicht anders ausgehen würde. Wenn schon, dann hätte verklagt gehört dieser Schreiberling vom Spiegel oder Dorothee Bär von der CSU für ihre gleichlautenden Einlassungen. Zuweilen wundere ich mich schon, was für eine merkwürdige Show Teile der AfD uns immer wieder bieten.
Carlos X
Sehr gut. Immer schön die Maske runterreissen und die faschistische Fratze zeigen.
Gleiches Recht für alle, da bist du hier im Land verkehrt!
Ach, Damen dürfen sowas sagen. Herren nicht? 🤔
An Kathy´s Stelle würde ich darauf bestehen, genauso viel zu zahlen.
Bommel
Es kommt darauf an, wer es sagt. Nicht, was er sagt.
Carlos X
Die Hummels wurde von Bernd Höcke angezeigt, so von wegen gleiches (Un)Recht für alle.
Wie bereits gesagt, war diese Anzeige entweder dämlich oder reiner Populismus.

anwalt.de meint zu dem Thema:

'3. Ist die Parole „Alles für D.“ strafbar?

Die Parole „Alles für D.“ galt in der NS-Zeit neben „D.
erwache“ als Losung der Sturmabteilung (SA), und ist somit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Folgerichtig hat das OLG Hamm am 1.2.2006 geurteilt, dass die Benutzung dieser
Parole bei öffentlichen Veranstaltungen einen strafbaren Verstoß gegen § 86a StGB darstellt.
Allerdings muss bei Parolen (im Gegensatz zu den weitaus klareren bildlichen Symbolen) natürlich der Zusammenhang berücksichtigt werden, da eine einfache Wortfolge schwerlich unter Strafe gestellt werden kann. Wer bei einer öffentlichen Versammlung lautstark beteuert, Angela Merkel habe in ihrer
Amtszeit als Kanzlerin „immer alles für D. und Europa
getan, was ihr möglich war“ hat trotz Nutzung des einschlägigen Wortlautes keine NS-Propaganda betrieben, und eine Anklage wegen Verstoßes gegen § 86a StGB ist nicht zu befürchten. Solche Details sind
im Falle einer Anzeige – ebenso wie die Absichten des Beschuldigten – genau zu prüfen.'

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-die-parole-alles-fuer-deutschland-strafbar-215975.html

Und der Kontext, in dem das Sternchen das nunmal gesagt hat, ist eindeutig unpolitisch und aufs rein Sportliche bezogen.

Das mag Haarspalterei sein, aber so ist Jura nunmal. Spannender ist da schon die Frage, ob das Gericht Höcke nicht nachweisen müßte, daß er beispielsweise von dem OLG Hamm Urteil Kenntnis hatte. Oder die Antwort auf die Fragestellung, inwieweit solch ein Allerweltsspruch überhaupt strafbewehrt sein kann bzw. inwieweit solche sprachlichen Gängelungen rund 80 Jahre nach dem Ende des NS überhaupt noch zeitgemäß sind.
ᛒᚨᛉᛁ ᛒᚨᛉᛁ
So ein schmieriger Staat
Warum sollte gegen Sie ermittelt werden?
Ich denke genau der Fakt dass NICHT gegen sie ermittelt wird war das von Höcke beabsichtigte Ergebnis 😎👍.
Gut gemacht! 👏
Carlos X
Stephan W. K.
Wie bereits gesagt, war diese Anzeige entweder dämlich oder reiner Populismus. anwalt.de meint zu dem Thema: '3. Ist die Parole „Alles für D.“ strafbar? Die Parole „Alles für D.“ galt in der NS-Zeit neben „D. erwache“ als Losung der Sturmabteilung (SA), und ist somit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Folgerichtig hat das OLG Hamm am 1.2.2006 geurteilt, dass die Benutzung dieser Parole bei öffentlichen Veranstaltungen einen strafbaren Verstoß gegen § 86a StGB darstellt. Allerdings muss bei Parolen (im Gegensatz zu den weitaus klareren bildlichen Symbolen) natürlich der Zusammenhang berücksichtigt werden, da eine einfache Wortfolge schwerlich unter Strafe gestellt werden kann. Wer bei einer öffentlichen Versammlung lautstark beteuert, Angela Merkel habe in ihrer Amtszeit als Kanzlerin „immer alles für D. und Europa getan, was ihr möglich war“ hat trotz Nutzung des einschlägigen Wortlautes keine NS-Propaganda betrieben, und eine Anklage wegen Verstoßes gegen § 86a StGB ist nicht zu befürchten. Solche Details sind im Falle einer Anzeige – ebenso wie die Absichten des Beschuldigten – genau zu prüfen.' https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-die-parole-alles-fuer-deutschland-strafbar-215975.html Und der Kontext, in dem das Sternchen das nunmal gesagt hat, ist eindeutig unpolitisch und aufs rein Sportliche bezogen. Das mag Haarspalterei sein, aber so ist Jura nunmal. Spannender ist da schon die Frage, ob das Gericht Höcke nicht nachweisen müßte, daß er beispielsweise von dem OLG Hamm Urteil Kenntnis hatte. Oder die Antwort auf die Fragestellung, inwieweit solch ein Allerweltsspruch überhaupt strafbewehrt sein kann bzw. inwieweit solche sprachlichen Gängelungen rund 80 Jahre nach dem Ende des NS überhaupt noch zeitgemäß sind.
Danke, aber ein Kumpel von mir hat schonmal "Autobahn" gesagt. Letztens hat eine Krankenschwester "Blut" und "Boden" gesagt. 😆
Und plötzlich keine Gleichberechtigung mehr. Wenn Cathy Eier hat, wird sie die Anklage einfordern…. wenn….
K. B.
Natürlich nicht, wer so toll eine Fußballerfrau war und sich für den Playboy ausgezogen hat muss keine rechtlichen Schritte fürchten. Hat Cathy Hummels denn auch was anderes gemacht?? Ich glaube nicht...!!
Das ist eine Vergewaltigung der deutschen Sprache.
Die Nazis haben sich gute Nacht gesagt. Ist das jetzt auch strafbar?
So ein Schwachsinn.
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