Vielleicht kannst du mir erklären, wie du zu dieser steilen These kommst, dass die meisten Staatsanwälte und Richter aus der Legislative kommen. Wer z.B. sollte denn von der SPD oder gar den GRÜNEN die Befähigung zu einem Richteramt haben? Die meisten GRÜNEN haben doch die Schule nach der 7. Klasse abgebrochen...
Die Parole „Alles für D.“ galt in der NS-Zeit neben „D. erwache“ als Losung der Sturmabteilung (SA), und ist somit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Folgerichtig hat das OLG Hamm am 1.2.2006 geurteilt, dass die Benutzung dieser Parole bei öffentlichen Veranstaltungen einen strafbaren Verstoß gegen § 86a StGB darstellt. Allerdings muss bei Parolen (im Gegensatz zu den weitaus klareren bildlichen Symbolen) natürlich der Zusammenhang berücksichtigt werden, da eine einfache Wortfolge schwerlich unter Strafe gestellt werden kann. Wer bei einer öffentlichen Versammlung lautstark beteuert, Angela Merkel habe in ihrer Amtszeit als Kanzlerin „immer alles für D. und Europa getan, was ihr möglich war“ hat trotz Nutzung des einschlägigen Wortlautes keine NS-Propaganda betrieben, und eine Anklage wegen Verstoßes gegen § 86a StGB ist nicht zu befürchten. Solche Details sind im Falle einer Anzeige – ebenso wie die Absichten des Beschuldigten – genau zu prüfen.'
Und der Kontext, in dem das Sternchen das nunmal gesagt hat, ist eindeutig unpolitisch und aufs rein Sportliche bezogen.
Das mag Haarspalterei sein, aber so ist Jura nunmal. Spannender ist da schon die Frage, ob das Gericht Höcke nicht nachweisen müßte, daß er beispielsweise von dem OLG Hamm Urteil Kenntnis hatte. Oder die Antwort auf die Fragestellung, inwieweit solch ein Allerweltsspruch überhaupt strafbewehrt sein kann bzw. inwieweit solche sprachlichen Gängelungen rund 80 Jahre nach dem Ende des NS überhaupt noch zeitgemäß sind.
ᛒᚨᛉᛁ ᛒᚨᛉᛁ
So ein schmieriger Staat
Tom
Warum sollte gegen Sie ermittelt werden? Ich denke genau der Fakt dass NICHT gegen sie ermittelt wird war das von Höcke beabsichtigte Ergebnis 😎👍. Gut gemacht! 👏
Es fing schon zu Merkels Zeiten an, dass Richter, sowie auch Staatsanwälte ersetzt/ausgetauscht wurden. Man braucht keinen großartigen Abschluss, um das zu tun was andere vorgeben. 😉 Das kann man auch googeln.
K. B.
Natürlich nicht, wer so toll eine Fußballerfrau war und sich für den Playboy ausgezogen hat muss keine rechtlichen Schritte fürchten. Hat Cathy Hummels denn auch was anderes gemacht?? Ich glaube nicht...!!
Aber deshalb kommen sie doch nicht aus der Legislative. Das, was du beschreibst, gibt es seit eh und je, zumindest runter bis zu den Oberstaatsanwälten...
JJ
Das ist eine Vergewaltigung der deutschen Sprache. Die Nazis haben sich gute Nacht gesagt. Ist das jetzt auch strafbar? So ein Schwachsinn.
Nobody
Na dann kann ja höcke mit gutem Gewissen gehen seine Strafe vor gehen,da haben sie sich ja ins eigene Knie geschossen ,zeigt ja das hier mit 2erlei Maß gemessen wird.
Das ist schon islamisches Recht! Dort sind Worte eines dummen plappernden Weibes weit weniger Wert, als die eines männlichen Gelehrten! Was Frauen so plappern, ist unbedeutend, wie bei Ziegen. Sie muss schon darum unschuldig sein! Die meisten Weiber wissen niemals, was sie reden. Eben darum sollten sie nicht, ohne Erlaubnis ihres Mannes, aus dem Haus gehen, und sich bedeckt halten! Ein Hoch auf den weisen, weisungsgebundenen Scharia-Staatsanwalt!
Nein! Herr Höcke musste beweisen, dass er es nicht wusste. Das ist ihm nicht gelungen. Schuldig, bis zum Beweis der Unschuld! Das 13.000 Euro Urteil ist also gerecht! Einem hübschem Weib glaubt ein jeder, dass sie nicht viel weiß. Bei so einer gilt natürlich die Unschuldsvermutung!. Alles andere, wäre auch albern. Scharia-Recht! Wer will, kann es nachschlagen!
Natürlich ist dies Urteil Unfug! Kein Richter kann wissen, was ich weiß, oder was ich nicht weiß! Er kann auch nicht wissen, was ich mal wusste, aber längst wieder vergessen habe! Sich die Frechheit herauszunehmen, zu entscheiden, wer sich an was erinnert, und wer nicht, ist, aus meiner Sicht Rechtsbeugung. Der Richter gehört selbst angeklagt, wenn er im Zweifel (die er, wenn er bei Verstand war, haben musste) Herrn Höcke nicht frei spricht, sondern aburteilt! Solche Prozesse gab es in der DDR auch, mit solchen Richtern.
Nein! Wenn eine Strafe folgt, auf das Aussprechen oder Ausschreiben einer Redewendung, dann gilt dies Recht in Deutschland für alle Bürger - ohne Ansehen der Person. Hier kann sich niemand mit Titten freikaufen! Auch "ich nix wissen" ändert nichts. Gesagt, ist gesagt! So ist das Rechtssystem nun mal, das grade aus politischen Gründen gebrochen wird. Der arme Richter, der sich dafür hergab!
anwalt.de meint zu dem Thema:
'3. Ist die Parole „Alles für D.“ strafbar?
Die Parole „Alles für D.“ galt in der NS-Zeit neben „D.
erwache“ als Losung der Sturmabteilung (SA), und ist somit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Folgerichtig hat das OLG Hamm am 1.2.2006 geurteilt, dass die Benutzung dieser
Parole bei öffentlichen Veranstaltungen einen strafbaren Verstoß gegen § 86a StGB darstellt.
Allerdings muss bei Parolen (im Gegensatz zu den weitaus klareren bildlichen Symbolen) natürlich der Zusammenhang berücksichtigt werden, da eine einfache Wortfolge schwerlich unter Strafe gestellt werden kann. Wer bei einer öffentlichen Versammlung lautstark beteuert, Angela Merkel habe in ihrer
Amtszeit als Kanzlerin „immer alles für D. und Europa
getan, was ihr möglich war“ hat trotz Nutzung des einschlägigen Wortlautes keine NS-Propaganda betrieben, und eine Anklage wegen Verstoßes gegen § 86a StGB ist nicht zu befürchten. Solche Details sind
im Falle einer Anzeige – ebenso wie die Absichten des Beschuldigten – genau zu prüfen.'
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-die-parole-alles-fuer-deutschland-strafbar-215975.html
Und der Kontext, in dem das Sternchen das nunmal gesagt hat, ist eindeutig unpolitisch und aufs rein Sportliche bezogen.
Das mag Haarspalterei sein, aber so ist Jura nunmal. Spannender ist da schon die Frage, ob das Gericht Höcke nicht nachweisen müßte, daß er beispielsweise von dem OLG Hamm Urteil Kenntnis hatte. Oder die Antwort auf die Fragestellung, inwieweit solch ein Allerweltsspruch überhaupt strafbewehrt sein kann bzw. inwieweit solche sprachlichen Gängelungen rund 80 Jahre nach dem Ende des NS überhaupt noch zeitgemäß sind.
Ich denke genau der Fakt dass NICHT gegen sie ermittelt wird war das von Höcke beabsichtigte Ergebnis 😎👍.
Gut gemacht! 👏
Das kann man auch googeln.
Die Nazis haben sich gute Nacht gesagt. Ist das jetzt auch strafbar?
So ein Schwachsinn.
Dort sind Worte eines dummen plappernden Weibes weit weniger Wert, als die eines männlichen Gelehrten!
Was Frauen so plappern, ist unbedeutend, wie bei Ziegen.
Sie muss schon darum unschuldig sein! Die meisten Weiber wissen niemals, was sie reden. Eben darum sollten sie nicht, ohne Erlaubnis ihres Mannes, aus dem Haus gehen, und sich bedeckt halten!
Ein Hoch auf den weisen, weisungsgebundenen Scharia-Staatsanwalt!
Herr Höcke musste beweisen, dass er es nicht wusste. Das ist ihm nicht gelungen. Schuldig, bis zum Beweis der Unschuld! Das 13.000 Euro Urteil ist also gerecht!
Einem hübschem Weib glaubt ein jeder, dass sie nicht viel weiß. Bei so einer gilt natürlich die Unschuldsvermutung!. Alles andere, wäre auch albern.
Scharia-Recht! Wer will, kann es nachschlagen!
Kein Richter kann wissen, was ich weiß, oder was ich nicht weiß!
Er kann auch nicht wissen, was ich mal wusste, aber längst wieder vergessen habe!
Sich die Frechheit herauszunehmen, zu entscheiden, wer sich an was erinnert, und wer nicht, ist, aus meiner Sicht Rechtsbeugung. Der Richter gehört selbst angeklagt, wenn er im Zweifel (die er, wenn er bei Verstand war, haben musste) Herrn Höcke nicht frei spricht, sondern aburteilt!
Solche Prozesse gab es in der DDR auch, mit solchen Richtern.
Wenn eine Strafe folgt, auf das Aussprechen oder Ausschreiben einer Redewendung, dann gilt dies Recht in Deutschland für alle Bürger - ohne Ansehen der Person. Hier kann sich niemand mit Titten freikaufen! Auch "ich nix wissen" ändert nichts. Gesagt, ist gesagt! So ist das Rechtssystem nun mal, das grade aus politischen Gründen gebrochen wird.
Der arme Richter, der sich dafür hergab!