Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stützt den Testrausch von Ministerpräsident Kretschmer und hat auch eine Eilklage gegen die Testpflicht an Arbeitsplätzen mit direktem Kundenkontakt abgewiesen.
Geklagt hatte ein Apotheker, der - wie bereits bei der Klage bezüglich der Testpflicht in Schulen - einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit geltend machte. Doch auch seine Argumente wischten die Richter in Bautzen beiseite und behaupteten erneut, dass die Testung mit einem Stab, der in die Nase geschoben wird, keinen körperlichen Eingriff darstellt. (Beschluss Az.: 3 B 83/21) Auch in diesem Fall wird wohl das Verfassungsgericht das letzte Wort sprechen müssen.
Es zeigt sich aber erneut, dass am OVG, was mehrheitlich von CDU-Politikern besetzt ist, jede noch so einschneidende Verordnung von MP Kretschmer gestützt wird. Vermutlich möchte ihm keiner seiner Kollegen in den Rücken fallen. Stattdessen fallen diese Richter den Bürgern fortlaufend in den Rücken!
FREIE SACHSEN:
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Der Fehler kann vom Volk heute leider nicht mehr gefunden werden...
Raus auf die Straße wie 89 da würde auch keine Demo angemeldet da gab es kein Internet und keine Handys.
Also wer etwas ändern will muss dafür Kämpfen !
Nicht klagen!
man oh man, seit ihr immer noch nicht aufgewacht ?
Wo warst denn du 1989/90 ?
Hast bestimmt nach D-Mark gebrüllt als Helmut Kohl in Dresden war 1989 …
× wie die Blöden, haben die angeblichen Patrioten ihre Schwarz Rot Goldenen Fahnen geschwenkt und gebrüllt/ Zitat: " kommt die D-Mark nicht zu uns / in die DDR / gehen wir zu ihr / in den Westen / … Jeder der die DDR verändern wollte, der wurde als Vaterlandsverräter betrachtet, als Feind von Deutschland usw usw … …
Das Ergebnis dieser Vereinnahme, Übernahme der DDR in die Bubdesrepublik können wir heute live erleben … …