Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stützt den Testrausch von Ministerpräsident Kretschmer und hat auch eine Eilklage gegen die Testpflicht an Arbeitsplätzen mit direktem Kundenkontakt abgewiesen.
Geklagt hatte ein Apotheker, der - wie bereits bei der Klage bezüglich der Testpflicht in Schulen - einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit geltend machte. Doch auch seine Argumente wischten die Richter in Bautzen beiseite und behaupteten erneut, dass die Testung mit einem Stab, der in die Nase geschoben wird, keinen körperlichen Eingriff darstellt. (Beschluss Az.: 3 B 83/21) Auch in diesem Fall wird wohl das Verfassungsgericht das letzte Wort sprechen müssen.
Es zeigt sich aber erneut, dass am OVG, was mehrheitlich von CDU-Politikern besetzt ist, jede noch so einschneidende Verordnung von MP Kretschmer gestützt wird. Vermutlich möchte ihm keiner seiner Kollegen in den Rücken fallen. Stattdessen fallen diese Richter den Bürgern fortlaufend in den Rücken!
FREIE SACHSEN:
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Seht auch das verbrecherische Handeln in der Medizinbranche am Tag X. (Wenn er kommen sollte...)
Wenn es hier anders kommt, werden wir SEHR viel ändern müssen. Und zuerst müssten die Parteien abgeschafft werden. Volksentscheide sollten oberste Priorität haben.
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