Dieser Staat stinkt erbärmlich. Hier wird bewusst von innen der Staat zerstört auf allen Ebenen.
Firefox1981✏️
Schämen sich die Beteiligten eigtl. gar nicht dabei mitgemacht zu haben? Hier dann die Polizei Brandenburg?
Richard
Für einen rechtstreuen Polizisten muß es doch eine tagtägliche Nötigung sein, eine solche kommunistische Kreatur als oberste Vorgesetzte zu haben. Aber zum Glück nicht mehr lange
Achim Pancke
Ich sehe befürchte schon Geschichtssendungen von Guido Knopp - Möbel des Bösen
Ich lach mich schlapp, sie duerfen nicht mehr sitzen, der Stuhl wird verhaftet. Na alles bekannt, in der DDR wurden die westpakete auch fuer die oberen zum Gebrauch konfiziert 🤣🤣🤣🤣
Frank
Wer kommt für den entstandenen Schaden auf ? Und für die verlorengegangen Umsatzeinbußen. Es muss eine Entschädigung gezahlt werden. Fragen über Fragen ?
Wenn die Polizei was beschlagnahmt musst Du dir das auf eigene Kosten zurückholen. Ist so in diesem Rechtsstaat. Und immer wird was beschädigt. Und dann musst Du das nachweisen das es I.O.. war.....
Zumindest für Strafverfahren gilt : In einem Strafverfahren beschlagnahmte Gegenstände sind auch gegenüber nicht beschuldigten (unbeteiligten) Dritten in entsprechender Anwendung von § 697 BGB an dem Ort zurückzugeben, an welchem sie aufzubewahren waren. Die verwahrende Justizbehörde ist nicht verpflichtet, die Sachen an den Beschlagnahmeort oder den Wohnsitz des Berechtigten zurückzubringen1.
Aber es bringt ganz nebenbei der AFD ein paar polizeiliche Wähler mehr.
An der STURMHAUBE und der Aufschrift POLIZEI ...
Da aber Fäsers handeln illegal war, wird ihr Opfer das nicht ausbaden müssen.
Herr Elsässer wird sich sicher dazu äußern.
In einem Strafverfahren beschlagnahmte Gegenstände sind auch gegenüber nicht beschuldigten (unbeteiligten) Dritten in entsprechender Anwendung von § 697 BGB an dem Ort zurückzugeben, an welchem sie aufzubewahren waren. Die verwahrende Justizbehörde ist nicht verpflichtet, die Sachen an den Beschlagnahmeort oder den Wohnsitz des Berechtigten zurückzubringen1.