Schadensersatz (z. B. für Behandlungskosten) und Schmerzensgeld kann er nicht einfordern, weil der Angreifer minderjährig ist und deshalb nur das Jugendstrafrecht (Sozialstunden, Anti-Agressionstraining) angewendet werden kann?
Behandlungskosten erstreitet die Krankenkasse auf dem zivilrechtlichen Weg. Da taucht er höchstens als Zeuge auf. Bei dem ist aber nix zu holen, d.h. selbst die Krankenkasse wird da nicht viel weitergehen. Die wägen auch die Gerichtskosten ab. Schmerzensgeld vielleicht. Das würden dann die Eltern zahlen müssen, und damit vermutlich das Amt.