Behandlungskosten erstreitet die Krankenkasse auf dem zivilrechtlichen Weg. Da taucht er höchstens als Zeuge auf. Bei dem ist aber nix zu holen, d.h. selbst die Krankenkasse wird da nicht viel weitergehen. Die wägen auch die Gerichtskosten ab. Schmerzensgeld vielleicht. Das würden dann die Eltern zahlen müssen, und damit vermutlich das Amt.
Zunächst: Der deutschen Jugend wieder richtige Werte vermitteln / Schuldkult in die Tonne Daraus entstehen dann schnell wieder stabile Deutsche Was will ein feiger Halbstarker aus dem Orient, der sich vermeintlich Schwächere aussucht oder mit dem Messer am rumfuchteln ist, einem stabilen Deutschen entgegensetzen?
Daraus entstehen dann schnell wieder stabile Deutsche
Was will ein feiger Halbstarker aus dem Orient, der sich vermeintlich Schwächere aussucht oder mit dem Messer am rumfuchteln ist, einem stabilen Deutschen entgegensetzen?