Paragraphen 241 und 158 Stgb. Wieso die Nachfrage? Schiss oder zu faul zum googeln? Wie gesagt... is Urlaubszeit, da habsch vielleicht bisschen mehr Zeit zum Anzeigen schreiben...
Der Kern des Problems Der Satz „Leute wie dich sollte jeder ungestraft umbringen dürfen können“ sagt im Klartext: Es gibt eine Gruppe von Menschen („Leute wie dich“), die man töten darf, und zwar ohne rechtliche Folgen. Das ist keine normale Meinungsäußerung („Ich mag dich nicht“), sondern die Forderung, dass Tötung dieser Personen straflos sein soll. Das deutsche Recht schützt das Leben und die körperliche Unversehrtheit sehr hoch. Wer öffentlich sagt, bestimmte Menschen seien vogelfrei und dürften umgebracht werden, überschreitet die Grenze der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Die wichtigsten Strafvorschriften 1. § 130 StGB – Volksverhetzung (der treffendste und häufigste Vorwurf) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Genau das macht der Satz: Er fordert Gewalt/Willkür (Tötung ohne Strafe) gegen eine bestimmte Personengruppe bzw. den Angesprochenen als Angehörigen dieser Gruppe. „Ungestraft umbringen dürfen“ ist eine klassische Aufforderung zu Gewaltmaßnahmen. Die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, ist bei solchen Äußerungen (besonders öffentlich oder online) in der Regel gegeben. 2. § 241 StGB – Bedrohung Wer jemanden mit einem Verbrechen (z. B. Totschlag/Mord) oder bestimmten schweren Taten bedroht, macht sich strafbar. „Leute wie dich“ richtet die Aussage direkt an die angesprochene Person und stellt in Aussicht, dass sie (und ihresgleichen) getötet werden dürften. Aus Sicht eines objektiven Beobachters kann das als ernsthafte Bedrohung wirken – egal, ob der Sprecher es „nur so gesagt“ hat. 3. § 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat (hier: Tötung) auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, droht trotzdem bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Der Satz fordert im Ergebnis dazu auf, dass solche Tötungen straflos möglich sein sollen. Warum das kein „freier Meinungsaustausch“ ist Meinungsfreiheit schützt auch scharfe, abstoßende und falsche Meinungen. Sie schützt aber nicht: die Aufforderung zu Gewalt, die Erklärung, bestimmte Menschen seien des Lebensschutzes nicht würdig, die Schaffung einer Atmosphäre, in der andere sich ermutigt fühlen könnten, tatsächlich Gewalt anzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht und die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze: Wer das Lebensrecht einer Gruppe oder Person in Abrede stellt und Gewalt fordert, greift die Menschenwürde an und gefährdet den öffentlichen Frieden.
Der Satz „Leute wie dich sollte jeder ungestraft umbringen dürfen können“ sagt im Klartext:
Es gibt eine Gruppe von Menschen („Leute wie dich“),
die man töten darf,
und zwar ohne rechtliche Folgen.
Das ist keine normale Meinungsäußerung („Ich mag dich nicht“), sondern die Forderung, dass Tötung dieser Personen straflos sein soll. Das deutsche Recht schützt das Leben und die körperliche Unversehrtheit sehr hoch. Wer öffentlich sagt, bestimmte Menschen seien vogelfrei und dürften umgebracht werden, überschreitet die Grenze der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG).
Die wichtigsten Strafvorschriften
1. § 130 StGB – Volksverhetzung (der treffendste und häufigste Vorwurf)
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Genau das macht der Satz: Er fordert Gewalt/Willkür (Tötung ohne Strafe) gegen eine bestimmte Personengruppe bzw. den Angesprochenen als Angehörigen dieser Gruppe. „Ungestraft umbringen dürfen“ ist eine klassische Aufforderung zu Gewaltmaßnahmen. Die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, ist bei solchen Äußerungen (besonders öffentlich oder online) in der Regel gegeben.
2. § 241 StGB – Bedrohung
Wer jemanden mit einem Verbrechen (z. B. Totschlag/Mord) oder bestimmten schweren Taten bedroht, macht sich strafbar.
„Leute wie dich“ richtet die Aussage direkt an die angesprochene Person und stellt in Aussicht, dass sie (und ihresgleichen) getötet werden dürften. Aus Sicht eines objektiven Beobachters kann das als ernsthafte Bedrohung wirken – egal, ob der Sprecher es „nur so gesagt“ hat.
3. § 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat (hier: Tötung) auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, droht trotzdem bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Der Satz fordert im Ergebnis dazu auf, dass solche Tötungen straflos möglich sein sollen.
Warum das kein „freier Meinungsaustausch“ ist
Meinungsfreiheit schützt auch scharfe, abstoßende und falsche Meinungen. Sie schützt aber nicht:
die Aufforderung zu Gewalt,
die Erklärung, bestimmte Menschen seien des Lebensschutzes nicht würdig,
die Schaffung einer Atmosphäre, in der andere sich ermutigt fühlen könnten, tatsächlich Gewalt anzuwenden.
Das Bundesverfassungsgericht und die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze: Wer das Lebensrecht einer Gruppe oder Person in Abrede stellt und Gewalt fordert, greift die Menschenwürde an und gefährdet den öffentlichen Frieden.
Du bist offenbar auf der seite der Ukronazi Kleprokratie.
Und loser schreibt man mit einem O. 🤣🤣🤣🤣