Ab September sucht die Diakonie Leute für die inobhutnahme von Kindern die unter Quarantäne stehen aufgrund eines positiven corona Tests. Damit das an dieser Stelle mal vollkommen klar ist: Inobhutnahme ist KEINE Betreuung. Inobhutnahme ist die TRENNUNG der Kinder von den Eltern „und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen [...] durch das Jugendamt.“ die Kinder kommen in ein Heim um DORT unter Quarantäne zu stehen.
Würde sagen, an meiner Tür klopfen die Damen und Herren vom Jugendamt besser bewaffnet. Wer jetzt immer noch behauptet, das hier sei nicht DDR 2.0 hat gewaltig einen an der Klatsche.
Hallo Herr Schiffmann, ich habe gerade folgenden Artikel gelesen: https://www.swr.de/wissen/coronaimpfstoff-fuer-die-nase-100.html Dabei kam mir der Gedanke, daß man solche Impfung ja vielleicht auch beim Corona-Test (mit dem Wattestäbchen?) durchführen kann??? Sorry, ist vielleicht auch nur eine "Verschwörungstheorie"... Aber ich bin nun mal in den letzten Monaten sehr misstrauisch geworden 🤔 Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar für eine Antwort bzw eine kurze Reaktion in einem Ihrer Videos...
Aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Artikel 1: Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 23. Juni 2020 (GVBl. S. 562), die durch Verordnung vom 21. Juli 2020 (GVBl. S. 625) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Personenobergrenzen bei Veranstaltungen
(1) Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden sind bis einschließlich 31. August 2020 verboten. Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober 2020 sind Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5 000 zeitgleich Anwesenden verboten.
Widerstand jetzt Straftat?
Silk E.
Hallo Herr Schiffmann, ich habe mit Ihnen den Wandel im Glauben vollzogen. Gerade noch Demokratie und im nächsten Moment...DDR... Ich habe also seit April kapiert, es geht nicht um Corona. Aber um was geht es wirklich? Auch ich habe auf meine alten Idole gehofft: Lindenberg, Ärzte, Tote Hosen und ja, auch vielleicht auch BAP... was ist los? Warum kommt da nichts? Wissen die mehr oder weniger?...
Hans Georg Loos
Hallo Bodo ich bin der ältere und biete dir das du an. Meine Idee ist eine Petition zu starten mit der Forderung das bei Einführung einer Impfung sich die komplette Regierung mit Familien unter Notariella Aufsicht impfen lässt um zu zeigen das Sie dahinter stehen. Als Ehrengast wäre Bill Gates mit Familie super. Vielleicht kann man bei den Deos Unterschriften sammeln. Mit lieben Grüßen aus dem Sauerland Hans Georg
Hier haben wir also unser erstes Corona Opfer unter Kindern in Deutschland. Allerdings wohl nicht ganz so, wie von der „wir werden alle sterben Fraktion“ erwartet:
Würde sagen, an meiner Tür klopfen die Damen und Herren vom Jugendamt besser bewaffnet. Wer jetzt immer noch behauptet, das hier sei nicht DDR 2.0 hat gewaltig einen an der Klatsche.
https://jobs.diakonie-michaelshoven.de/job/Köln-Päd_-Ergänzungskraft-%28mwd%29-in-einer-Inobhutnahme-für-Kinder-und-Jugendliche-in-Quarantäne/601328901/
Dabei kam mir der Gedanke, daß man solche Impfung ja vielleicht auch beim Corona-Test (mit dem Wattestäbchen?) durchführen kann??? Sorry, ist vielleicht auch nur eine "Verschwörungstheorie"... Aber ich bin nun mal in den letzten Monaten sehr misstrauisch geworden 🤔 Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar für eine Antwort bzw eine kurze Reaktion in einem Ihrer Videos...
Aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Artikel 1: Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 23. Juni 2020 (GVBl. S. 562), die durch Verordnung vom 21. Juli 2020 (GVBl. S. 625) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Personenobergrenzen bei Veranstaltungen
(1) Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden sind bis einschließlich 31. August 2020 verboten. Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober 2020 sind Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5 000 zeitgleich Anwesenden verboten.
Widerstand jetzt Straftat?
Ich habe also seit April kapiert, es geht nicht um Corona.
Aber um was geht es wirklich?
Auch ich habe auf meine alten Idole gehofft: Lindenberg, Ärzte, Tote Hosen und ja, auch vielleicht auch BAP...
was ist los? Warum kommt da nichts? Wissen die mehr oder weniger?...
https://youtu.be/kWpzfqW34lA
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Wegen-Corona-geoeffnet-Junge-faellt-aus-Grundschulfenster,unfall14928.html
Dieser Junge, meine lieben Blockwärter*innen geht auf Euch:
https://youtu.be/kUnbuhswtwI
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